HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Ein Protokoll kann wichtig werden

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BildWer jemals an einer Mitgliederversammlung im Verein teilgenommen hat, kennt das Prozedere am Anfang einer Sitzung. Da wir regelmäßig gefragt, ob es Einwände gegen das Protokoll der letzten Sitzung gibt. Wenn niemand widerspricht, dann heißt dass, alle Anwesenden haben den im Protokoll beschriebenen Ablauf ebenso gesehen.

Diese Abfrage zum Protokoll scheint manchen vielleicht als formalistischer Kleinkram, das kann man so lange annehmen, solange es nicht zum Konflikt kommt. In einem Konflikt stellt das Protokoll ein Beweismittel dar. Man kann nachlesen was besprochen oder auch nicht besprochen wurde und wie tatsächlich entschieden wurde. Diese Funktion kann das Protokoll aber nur erfüllen, wenn vorher alle gesagt haben: ja, so ist das im Protokoll richtig wiedergegeben.

Das Protokoll von der ersten Durchsicht der Akten zur Rückholaktion des Bürgermeisters war sehr knapp vom Schriftführer verfasst. Zu knapp fanden die SPD-Mitglieder im Ausschuss und verlangten schriftlich eine Ergänzung des Protokolls. Darüber wurde in der letzten Ausschusssitzung gestritten.

Der CDU-Stadtverordnete Althaus verstieg sich zu der Behauptung, der Schriftführer allein bestimme, was ins Protokoll kommt. Ein anderer beantragte darüber abzustimmen und der Ausschussvorsitzende Krannich folgte dem. Die Mehrheit der CDU/FDP Mitglieder wollten mit ihrer Ein-Stimmen-Mehrheit festlegen, was im Protokoll zu stehen hat und was nicht. Sie wollten per Mehrheitsbeschluss festlegen, was als Wahrheit ins Protokoll kommt, auch wenn andere eine andere Sichtweise haben. Sie verkennen vollkommen die Situation: Mehrheitsentscheidungen machen Sinn, wenn es darum geht, sich zu einer Handlung zu entschließen. Mehrheitsentscheidungen sind Unsinn, wenn es darum geht festzuhalten, wie eine Sache gesehen wird.; naturgemäß gibt es immer mehrere Sichtweisen.

Ein Protokoll ist einem Vertrag ähnlich, alle Beteiligten müssen damit einverstanden sein und sagen: Ja, so ist es gewesen. Durch einseitige Beschreibung, die noch mit Mehrheitsmacht aufgezwungen wird, verliert das Protokoll sein Gültigkeit als Beweismittel. Dies hätte der Ausschussvorsitzende erkennen und unterbinden müssen, zumal auch er Beamter ist.

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