HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Solaranlage Hülsa: Falsches Spiel von Anfang an darf nicht belohnt werden

 

Fundamente für Solaranlage 21. September 2008
Die Fundamente für eine Halle sind ohne Baugenehmigung hergestellt worden. Es gab bisher noch keinen Beschluss über Bebauungs- und Flächennutzungsplan.

Mit der begonnen Baumaßnahme wird deutlich, dass nicht eine Photo- voltaik-Freiflächenanlage sondern ein Gebäude im Außenbereich errichtet werden soll. Dazu ist der Bauherr nicht berechtigt, da er kein Landwirt ist.

 

Lageplan Hülsa

25. September 2008
Zu Beginn der Stadtverordneten-versammlung wurde beantragt, den Tagesordnungspunkt von der Liste zu nehmen, da die bereits begonnen Baumaßnahmen zeigen, dass ein nicht genehmigungsfähiges Gebäude errichtet werden soll. Der Antrag wurde mit der Mehrheit von CDU und FDP abgelehnt.

Stadtverordnetenversammlung beschließt ein "Sonderbaugebiet für Photovoltaik".
Obwohl der Bauherr keine Landwirt ist, wird ihm die Möglichkeit ge- schaffen im Außenbereich zu bauen.

Erläuterungen zum Bebauungs- plan:
"Da es sich bei dem Interessenten nicht um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt und auch die Errichtung einer Photovoltaikanlage im Außenbereich nicht nach § 35 BauGB privilegiert ist, ist das geplante Vorhaben unter den gegebenen planungsrechtlichen Vor- aussetzungen bauordnungsrechtlich nicht realisierbar."

Aufdach-Solaranlage Der Magistrat erklärte zu den Einwän- den, die auch von den Nachbarn kamen:

Es gibt für einen "Unterstand für Pferdehaltung, landwirtschaftliche Ge- räte und angrenzende Weideflächen" keine kurzfristig verfügbare Alter- native.

Diese Argumentation zeigt, dass sich der Magistrat über geltendes Recht hinwegsetzte, denn genau für diese Zwecke kann der Bauherr gar keine Genehmigung erhalten, da er kein Landwirt ist.

 

Südansicht

März 2010
Bebauungsplan ist fehlerhaft.
Ausgleichsmaßnahmen (Bauliche Eingriffe in der Natur müssen an anderer Stelle ausgegelichen werden) wurden auf einem fremden Grundstück eingeplant, das dem Bauherrn nicht gehört.
Zu den Auflagen der Unteren Natur- schutzbehörde erklärte die Stadt: "Die Regelungen des naturschutz- rechtlichen Ausgleichs soll über einen städtebaulichen Vertrag erfolgen."

 

Bild Februar 2012
Der fehlerhafte erste Bebauungsplan wurde geändert und der Magistrat legte ihn der Stadtverordneten-Versammlung zum Beschluss vor.
Welche Fehler lagen vor?

1. Der Bauherr hat die Auflagen und damit den städtebaulichen Vertrag nicht erfüllt. (Vorausgesetzt die Stadt hat die zugesicherten Ausgleichs- maßnahmen in den Vertrag auf- genommen.)

2. Die Ausgleichsmaßnahmen und der Schutz der Feuchtwiesen wurden nicht vorgenommen.
Die Anpflanzungen wurden auf einem Nachbargrundstück ausgewiesen, dass dem Bauherrn gar nicht gehört.
Der Magistrat will diese Vertragsverletzungen hinnehmen. Dieses Verhalten der Stadt soll vertraulich behandelt werden, damit die Fehler nicht öffentlich werden sollen, einen rechtfertigenden  Grund zur Vertraulichkeit besteht nicht.

Aktuelle Situation
Im Außenbereich hat der Bauherr als Nicht-Landwirt eine Scheune gebaut, in der er großflächig Hühner hält. Davor ist ein Auslauf ist mit einem Netz in leuchtendem Blau abgespannt.

Solarbau Hülsa

Gegen die Änderung des ursprünglichen Planes gehen Stellungnahmen der Unteren Bauaufsichtsbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde ein. Dies Stellungnahmen der sogenannten Träger öffentlicher Belange werden vom Bürgermeister als "Vertraulich" gestempelt, ohne dass dafür eine rechtliche Grundlage besteht.

Während die Bauaufsicht nur zwei Hinweise gibt, hat die Naturschutzbehörde erhebliche Bedenken.

"Bereits jetzt werden die Festsetzungen des B-Planes nicht eingehalten bzw. umgesetzt."
Der vorgegebene Pflanzstreifen wurde nicht eingehalten, die Pflanzliste nicht beachtet. Die Nasswiese wird intensiv genutzt, ein Nutzgarten angelegt, ein Hühnerauslauf eingerichtet.

"Dies stellt einen klaren Verstoß gegen die Festsetzung des B-Planes dar."

 

Signalwirkung
All diese Rechtsverletzungen sollen der Öffentlichkeit nicht bekannt werden, deshalb die Kennzeichnung der Stellungnahme als "vertraulich".
Eine Zustimmung zu dieser Bebauungsplanänderung gibt das Signal an die Bürger:

Verträge und Gesetze brauchen in Homberg nicht beachtet zu werden,
die Stadt nimmt Rechtsverletzungen hin und ist auch bereit
sie nachträglich zu 'heilen'.

Verlassen sollten sich Bürger nicht darauf, es könnte sein, dass diese Freibriefe nur für einige Bürger gelten, die gute Beziehungen nach oben haben und denen man dort gewogen ist.

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Dokumentation

Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde vom 27.10.2011
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Von Homberg in Duisburg zu Homberg in Hessen

Was der Bürgermeister der Presse in Duisburg über sich und Homberg erzählt.

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Von wegen vertraulich

Vertraulich?Bürgermeister und Stadtverordnetenvorsteher haben öffentliche Informationen grundlos als vertraulich eingestuft. Damit wäre der Zensur Tür und Tor geöffnet. Die Grünen haben dem widersprochen

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Photovoltaik-Anlagen stehen nicht auf der Tagesordnung – Bürgermeister voreilig

Voreilig setzte der Bürgermeister die Einladung ins Veröffentlichungsblättchen. Doch der Ausschussvorsitzende unterschrieb nur eine Tagesorndung ohne PV-Anlagen.

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Kasernen müssen nicht gekauft werden

Die Stadt muss keine Kasernengelände kaufen. Wie in NRW zu sehen ist, geht es auch anders.
Die Außenanlagen gelten nicht als Konversionsanlagen.

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Stadtverordnete tagen öffentlich am 2. Februar

Am Abend des 24. Januar 2012 ehielten die Stadtverordneten die Einladung zur nächsten Statdverordnetensitzung am 2. Februar mit folgender Tagesordnung. 1. Bericht des Stadtbrandinspektors 2. Erneute Beratung und Beschlussfassung über einen möglichen Ausbau der Trasse der sogenannten Kanonenbahn, von Schwalmstadt über Homberg, Melsungen nach Waldkappel zu einem Radweg 3. Ernennung eines neuen Schiedsmannes für den […]

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Kasernenkauf und Exklusiv-Vertrag zum Einkaufszentrum sind nicht auf der Tagesordnung

Eine Zustimmung zu dem Exklusivvertrag zu dem Einkaufszentrum und zu einem Kaufvertrag des Kasernengländes war wohl nicht zu erreichen. Beide Themen stehen nicht auf der Tagesordnung für den 2. Februar, wie es der Bürgermeister gerne gehabt hätte.

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17 Millionen Euro fehlen…

.. in den nächsten Monaten in Homberg, um die laufenden Verpflichtungen zu bezahlen. Dieses Geld fehlt zusätzlich zu den Schulden der Stadt, die mit 53 Millionen im Haushalt aufgezeichnet sind. Die Nachricht von den fehlenden 17 Millionen steht in der Einladung zur nächsten Stadtverordnetenversammlung am 2. Februar in Tagesordnungspunkt 5, der da ganz harmlos klingt: […]

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Karikaturen-Museum: 200.000 Euro jährlich, viel zu teuer

So schön ein solches Museum in Melsungen auch wäre, die Kosten seien der FDP mit 200 000 Euro pro Jahr zu hoch, sagte der ehemalige Firmenchef Braun zu den Plänen eines Karikaturenmuseum in Melsungen.
In Homberg fanden so nüchterne Überlegung kein Gehör, in Homberg träumte man von einem solchen Museum und jetzt neuerdings von einem Haus der Reformation.

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Über ein Jahr noch keine Entscheidung des Landgerichts zur Klage gegen Wagner

Kleine Anfrag im LandtagDie Staatsanwaltschaft hat ermittel und Anklage vor dem Landgericht erhoben. Über den Antrag wird normalerweise in drei bis vier Monaten entschieden. Im Fall Wagner wird es auf die lange Bank geschoben. Warum das so ist wollen jetzt SPD-Landtagsabgeordnete von der Landesregierung wissen.

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Feldwebelhäuser: Mieteinnahmen schön gerechnet

Feldwebelhäuser Briefkästen20.000 Euro Mieteinnahmen rechnet der Bürgermeister in seine Berechnng des Kasernengeländes ein, mit denen er den Kauf zu begründen sucht.

Das ist nur ein leicht nachprüfbarer Posten in der Rechnung.

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Ackerland zu Solarflächen: Das geht nicht!

Neuer Hof

Mit Umdefinieren und mit Rechentricks versucht Bürgermeister Wagner ehemaliges Ackerland zu Konversionsflächen und damit zu Sonderflächen für Freiflächen-Solaranlagen zu machen.
Ob das das Verwaltungsgericht auch so sieht?

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Schulden: Rettung gegen Restriktionen

Schulden SchuldenHomberg gehört mit zu den am höchsten verschuldeten Kommunen, sie dürfen unter den hessischen kommunalen Rettungsschirm, wenn die Stadt es will.
Die Kehrzeite wird für alle Homberger hart werden. Dann ist Schluss mit lustigen Geldausgeben.

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