HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Rechtsgrundlage für das Einkaufszentrum noch nicht in Kraft

BildHomberg hat noch kein Einzelhandelskonzept.

Es gibt bisher nur einen Entwurf der Gesellschaft für Markt und Absatzforschung (GMA) von 2011 und einen von 2015.

Rechtliche Bedeutung bekommt ein Einzelhandelskonzept erst dann, wenn es von den Stadtverordneten als Leitlinie verabschiedet wird. Bisher ist das noch nicht geschehen. Auch die GMA weist darauf hin, dass es eines Stadtverordnetenbeschlusses bedarf.

Ungeachtet dieser Faktenlage tut der Magistrat so, als ob es dieses Einzelhandelskonzept bereit verbindlich existiere.

So wird in der Abwägung des Bebauungsplans für das Einkaufszentrum mehrfach auf das Einzelhandelskonzept Bezug genommen, das noch nicht gültig ist. Damit ist der Bebauungsplan fehlerhaft.

Als Abwägungsvorschlag schreibt der Magistrat – eigentlich das Planungsbüro bzw. die GMA:

"Beim Planungsstandort handelt es sich um einen Standort innerhalb des zentralen Versorgungsbereichs Innenstadt, wie er im Entwurf der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes Homberg (Efze) 2015 abgegrenzt ist. Dieser Entwurf basiert auf der Untersuchung "Überprüfung der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs Homberg (Efze) Innenstadt (GMA24.06.2015), die Teil der Bauleitplanung ist (Anlage 2 zur Begründung).
Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes wird vorauss. im Juli 2016 von den kommunalpolitischen Gremien der Stadt Homberg (Efze) zur Offenlage beschlossen. Damit kann der Entwurf des Einzelhandelskonzeptes 2015/2016, und insbesondere die darin berücksichtigte Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs, als Abwägungsgrundlage für die vorliegende Bauleitplanung dienen."

Es wird auf eine wahrscheinlich zukünftige Regelung als Abwägungsgrundlage verwiesen. Damit wird angenommen, dass es keine Einwände zu dem Entwurf der GMA gibt. Indem der Magistrat keine Einwände gegen das GMA-Konzept erwartet, wird die Offenlegung Bebauungsplans zur Farce:

Es gibt sehr wohl Einwände gegen den Entwurf der GMA für ein Einzelhandelskonzept.

Die GMA nennt die Einkaufsgebiete im Osterbach dezentral. Die Einkaufsstellen sind aber für einen großen Teil der Homberger Bevölkerung und auch der Nachbarkommunen gut erreichbar. Sie werden von diesen Kunden in dem 100 qm großen Gemeindegebiet als zentral wahrgenommen. Auf dem Ulrich-Areal ist zur Zeit gar keine Vorsorgungseinrichtung vorhanden.

Die GMA behauptet, der Osterbach sei deswegen als dezentral einzustufen, weil dort keine ergänzenden Nutzungen aus Dienstleistung, Gastronomie und öffentlichen Einrichtungen vorhanden seien. Diese Ergänzungsfunktionen sind nirgends als Merkmal festgelegt, sie werden von der GMA behauptet und nicht belegt.

Weiter behauptet die GMA, der Osterbach sei als dezentral einzustufen weil er "praktisch keine fußläufige Versorgungsfunktion einnimmt".
Ein Blick auf die anliegende Wohnbebauung und auf das Gebiet Holzhausen zeigt, dass es sehr wohl eine fußläufige Anbindung hat. Im Ulrich-Areal ist die fußläufige Anbindung nicht anders gegeben, auch dort wird ein Großteil der Kunden mit dem PKW kommen – dafür wird ja extra ein Kreisel an der Drehscheibe gebaut.

Ganz sinnfrei ist die folgende Darstellung:

"Mit dem Vorhaben auf dem Ulrich-Areal soll gerade die Innenstadt gestärkt werden, unter anderem durch die Verlagerung des Rewe-Marktes vom Stellbergsweg. Dies ist unabhängig vom Status im Flächennutzungsplan zu sehen."

Der Rewe-Markt wird nur auf das Nachbargrundstück verlegt. Wie diese Verlegung eine Stärkung der Innenstadt bewirken soll, bleibt rätselhaft.
Warum das unabhängig von den Festlegungen im Flächennutzungsplan sein soll, erschließt sich nicht.

Das Einzelhandelskonzept kommt zu spät
In Homberg hat der Strukturwandel im Handel bereits stattgefunden. Der großflächige Einzelhandel hat sich seine neuen Standorte gesucht, die Stadtverordneten haben das planerisch möglich gemacht. Sie haben für die Erweiterung des Herkulesmarktes und für die Ansiedlung und Erweiterung von Lidl die planerischen Voraussetzungen selbst geschaffen. Es waren zu einem großen Teil die Stadtverordneten, die jetzt die Kehrtwende in die Innenstadt vollziehen wollen.

Homberg ist mit Verkaufsflächen überduchschnittlich gut versorgt, stellt selbst die GMA fest. Es gibt keinen weiteren Bedarf nach Verkaufsflächen. Es gibt nur den Wunsch, der großflächige Einzelhandel möge auf das Ulrich-Areal umziehen, weil es sich die Parteien jetzt so wünschen. Mit einem Einzelhandelskonzept soll die mittelfristige und langfristige Entwicklung gesteuert werden. Es ist nicht geeignet, die vergangenen Entscheidungen rückgängig zu machen.

Warum soll ein Handelsunternehmen sich wieder verlagern und höhere Mieten zahlen?
Warum soll ein Investor in einen lokalen Immobilienmarkt investieren, der schon überdurchschnittlich mit Verkaufsflächen ausgestattet ist? 
Da können die Parteien sich noch so viel wünschen, die Investoren und Handelsunternehmen werden einfach rechnen.

Vor 20 Jahren wäre das Ulrich-Areal sehr gut geeignet gewesen. Doch der Zug ist abgefahren. Es gilt auch hier: "Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben."

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Ein Kommentar zu “Rechtsgrundlage für das Einkaufszentrum noch nicht in Kraft”

  1. Mister X

    Verdrehte Welt – warum wir uns Fehler schönreden

    US-Sozialpsychologe Leon Festinger

    "Niemand macht gerne Fehler – noch schlimmer ist es, dabei ertappt zu werden. Doch anstatt mit Fehlern souverän umzugehen, verdrehen wir die Tatsachen, so dass sie wieder ins Bild passen.

    Der Name dieses Phänomens: Kognitive Dissonanz."

    Könnte dieses Phänomen in der Homberger Politik verbreitet sein?

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