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2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Schluss mit lustig, jetzt wird es Ernst

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Bild2008, das Hessentagsjahr ist vorbei.
Der Beschönigungslack und die Jubelpolitur ist ab.
Jetzt muss sich Homberg den nackten Tatsachen stellen.

Bereits am 1. Dezember 2008 erhielt der Magistrat über das Regierungpräsidium ein Schreiben des Innenministers.

Die gute Nachricht:
Homberg erhält 688.000 Euro aus dem Landesausgleichsstock wegen seiner hohen Schulden – für das Jahr 2004.

 

Die schlechte Nachricht:
zahlreiche einschneidende Auflagen!

1. In Anbetracht der abzudeckenden Fehlbeträge aus Vorjahren und der zukünftig erwarteten weiteren Fehlbeträge ist bei der Haushaltsführung wesentlich stärker als bisher auf äußerste Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Wert zu legen. Auf Aufgaben, die nicht durch Gesetz oder Vertrag zwingend vorgegeben sind, ist weitestgehend zu verzichten. (..)

2. Die Reduzierung der Personalkosten ist als Konsolidierungsziel festzuschreiben. (…)

3. Allgemein, besonders aber bei den Gebührenhaushalten sind für die Verwaltung-, Fuhrpark- und Bauhofleistungen innere Verrechnungen vorzunehmen. (…) Die Unterabschnitte "Fuhrpark" und "Bauhof" sind jahresbezogen auszugleichen.

4. Bisher nicht kostendeckend zur Verfügung gestellte Leistungen für Bürger und Vereine müssen (…) gezielt (…) überprüft werden, ob sie zukünftig eingestellt (…) werden. Alle Möglichkeiten zu Einsparungen oder Einnahmeverbesserungen sind strikt zu verfolgen. (…)

5. Das Vorhalten von 16 Dorfgemeinschaftshäusern ist mit der finanziellen Situation der Stadt nicht vereinbar. (…)

6. Der Gebührenhaushalt "Bestattungswesen" ist jahresbezogen auszugleichen. Die Kostendeckungsgrade für das Freibad und das Hallenbad sin durch geeignete Maßnahmen deutlich anzuheben.

7. Kommunale Kooperationen sind stärker als bisher zu nutzen. (…)

8. (…) Die vorgesehenen Konsolidierungsmaßnahmen sind detailliert zu beschreiben. Die Auswirkungen dieser Maßnahmen sind für den gesamten Finanzplanungszeitraum haushaltspositionsschaft getrennt (…) darzustellen. Der Abbau der freiwilligen Leistungen ist unbedingt in die Betrachtung einzu beziehen. (…)

9. Auf neue Investitionen oder Investionsförderungsmaßnahmen, die erhebliche Folgekosten verursachen, ist zu verzichten. (…)

10. Bei anhaltender defizitärer Entwicklung ist von der Möglichkeit haushaltswirtschaftlicher Sperren (…) frühzeitig Gebrauch zu machen.

11. Über die umgesetzten Maßnahmen und ihre finanziellen Auswirkungen ist dem Regierungspräsidium Kassel bis zum 30. Juni 2009 zu berichten.

(…)

Dieser Erlass ergeht im Einvernehmen mit dem Hessischen Ministerium der Finanzen.

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