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Herr Siebert, schon viele zweite Chancen sind verspielt

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Der Bundestagsabgeordnete Siebert meinte im HNA-Gespräch am 31. Juli 2009:

„Man kann Wagner nicht für immer wegen dieser Vorwürfe verurteilen. Da muss eine zweite Chance drin sein. Und die wird er auch nutzen.“

Dem Ausschuss zur Aufklärung der Vorgänge wegen des Steinbruchs in Dickershausen waren Unterlagen vorgelegt worden, die in dieser Verfassung nur zwei Schlüsse zuließen.

Entweder wird in der Verwaltung nicht vorschriftsmäßig gearbeitet, wozu es gehört, dass die Vorgänge in den Akten jederzeit vollständig unachvollziehbar sind, oder die vorgelegten Unterlagen waren vorher gesäubert worden.

Dass die Akten nicht vollständig waren, wurde in den Abschlussberichten des Ausschusses dargestellt. Nur zwei auffällige Beispiele:

1. Da wird ca. 1 1/2 Jahre mit einer Firma verhandelt und ein Vertrag geschlossen, es gibt aber kein einziges Schriftstück mit dem Briefkopf der Firma, außer dem auf der Kündigung des Vertrages. Das entspricht auch im Zeitalter von Email nicht den Erfahrungen.

2. Eine Firma führt Probebohrungen auf fremden Grundstücken durch, es gibt ebenfalls keinen Schriftwechsel über die Genehmigung. Schon um sich abzusichern würde eine Firma darauf bestehen.

Allein diese beiden Beispiele zeigen, die vorgelegte Akte ist offensichtlich manipuliert worden. Der Punkt wurde nach Abschluss des Ausschusses nicht weiter verfolgt, da der Vertrag von der Firma gekündigt worden war. Vielleicht ist es doch notwendig hier noch einmal nachzufassen.

Für die Dickershäuser bleibt es unvergessen, dass der Bürgermeister schon längst einen Vertrag unterschrieben hatte, den Bürgern aber immer noch vorlog, man habe bisher nur die Absicht, einen zu unterschreiben. Ein dreiviertel Jahr trieb der Bürgermeister dieses Spiel, bis er in einer Bürgerversammlung eindringlich befragt wurde. Dieser Bürgermeister hat schon damals seine Glaubwürdigkeit verspielt. Gelernt hat er daraus nichts.

Die Rückholaktion des Stadtverordneten war bereits seine zweite Chance, auch die hat vertan. Und das war nur ein Beispiel von vielen weiteren.

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Bingelbrücke: Die Auftragsvergabe

Im August letzten Jahres fiel die Entscheidung zum Bau der Bingelbrücke.
1. Ohne Tagesordnungsankündigung.
2. Ohne Unterlagen.
3. Ohne Ausschreibung.
4. Auf die Anfrage im Frühjahr: falsche Antworten.

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