Der Magistrat ist keine One-man-show
Was hinter den verschlossenen Türen des Magistrats verhandelt wird, ist "in der Regel nicht öffentlich". (Hessische Gemeindeordnung [HGO], §67, 1) In einem Leserbrief berichtet Stadtrat Fröde zwar nicht über Einzelheiten aus dem Gremium, wohl aber über die dortige Arbeitsweise. Er bezeichnet sie als "nicht kollegial".
Das ist eine sehr zurückhaltende Äußerung, die beschriebene Vorgehensweise muss als rechtswidrig bezeichnet werden. Der Magistrat ist ein Entscheidungsgremium, in dem nur gemeinsam entschieden werde kann. Der Bürgermeister ist lediglich der Sprecher, des sogenannten Kollegialorgans. In der HGO heißt es in § 71 unmissverständlich "Der Gemeindevorstand vertritt die Gemeinde." (Gemeindevorstand ist in Homberg der Magistrat.) Das setzt voraus, dass die Mitglieder des Magistrats über alle wichtigen Angelegenheiten informiert sind, mit denen die Gemeinde nach außen tritt.
Wenn hier, wie beschrieben, der Bürgermeister den Wunsch eines Stadtrates nach Informationen missachtet und auf seine späteren Äußerungen im Stadtparlament verweist, dann hat das entscheidende Folgen. Der Bürgermeister hat sich zu dem Erbbaurecht nicht als Gemeindevorstand geäußert, sondern nur seine private Meinung dargelegt. Was anderes wäre es gewesen, wenn der Magistrat darüber informiert gewesen wäre und gemeinsam beschlossen hätte, dass das Stadtparlament informiert werden soll.

Foto: Magistrats-Sitzungssaal im Rathaus
Dokumentation
Leserbrief von Stadtrat Gerd Fröde in HNA vom 16.4.2010,
hier dokumentiert, da Beiträge in der HNA nur einige Wochen abrufbar sind.