HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Asbest: Sprachregelungen für Presse und Kunden

Sprüche Forst Umweltdienst

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu der Asbestdachsanierung der Halle in der ehemaligen Dörnberg-Kaserne gibt sich der Eigentümer einsichtig und kooperationsbereit. Er will alles zur Aufklärung und zur Schadensbehebung tun. So äußern sich Vorstand und der Geschäftsführer gegenüber der Presse.

Gegenüber einem verunsicherten Kunden, der beim Forst und Umweltdienst Holz kaufen wollte, findet die Geschäftsführung ganz anders Worte, wie das folgende Gedächnisprotokoll vom 8. Februar 2011 zeigt.

Das Asbestmaterial wurde fachgerecht entsorgt. Es wurde in Big Bags gepackt und im Werk "Uttershausen" entsorgt. Das was jetzt in der Zeitung steht, beruht auf Aussagen von einem Querulanten, der Mieter einer Halle war oder ist. Es befinden sich überall Asbestfasern das ist völlig normal, auch zum Beispiel in der Luft, oder in den Abstandshalter in Warmhaltekannen diese seinen auch aus Asbest, und da würde sich auch niemand drüber aufregen. Es gibt keinen Grund darum so ein Theater zu machen, es wurde ja schließlich alles fachgerecht entsorgt. Der Mieter würde völlig übertreiben. Das Holz wird bei bzw. auch in den Hallen gelagert. Er würde nicht garantieren, dass sich nicht auch mal eine Asbestfaser auf dem Holz finden ließe, aber es gäbe ja schließlich überall mal Asbestfasern…
Lärchenholz ist nur in Weidezaunstärke lieferbar und andere Stärken müssten aus Osteuropa importiert werden. Die deutsche Robinie würde nicht so gerade wachsen.

(Name ist der Redaktion bekannt)

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Giftunfall: CTL-Gutachten ist nur die Freigabemessung

Der Gutachter sollte nicht den Chemieunfall beurteilen, er wurde auch nicht herangezogen „weil die Feuerwehr bei bei ihren Messungen an Grenzen gestoßen sei.“ Diese Behauptungen des CTL-Vorstandes sind falsch, wie aus der Darstellung der Firma selbst hervorgeht. Der Gutachter wurde herangezogen, um die erforderlichen Freigabemessungen durchzuführen. Das ist die arbeitsmediznischen Voraussetzung, um den Betrieb in den Hallen wieder aufzunehmen.

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