HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Neue Abwasserbescheide

BescheideDie Stadt verschickt vorläufige Bescheide zur neuen gesplitteten Abwassergebühr.

Datenbasis ist stark fehlerhaft

In dem vorläufigen Bescheid sind Flächenangaben für versiegelt Flächen des jeweiligen Grundstücks angegeben.

Gleichzeitig heißt es in dem Bescheid:

Sollten sich die Flächen inzwischen geändert haben, nicht den tatsächliden Gegebenheiten entsprechen oder Sie bisher noch keinen Fragebogen erhalten bzw. den Fragebogen noch nicht zurückgegeben haben, bitten wir Sie um Mitteilung.

Aus diesem Satz ist ersichtlich: Es gibt keine gesicherte Datenbasis, auf der die anfallende Abwassermenge aller versiegelten Flächen im Homberger Stadtgebiet ermittelt werden könnte. Somit ist die Grundlage für eine Berechnung der Gebühren nicht gegeben.

Bescheide genau prüfen
Auch die einzelnen Bescheide können falsch sein. So ist ein Bescheid bekannt, der für ein nicht existierendes Grundstück verschickt wird in dem über 1000 Quadratmeter versiegelte Fläche angegeben ist.

Die Stadt erwartet Rückmeldungen zu den falschen Daten bis zum 10. Juni 2014. Die Bescheide sind mit 23. Mai datiert, die Emfänger erhielten sie erst eine Woche später, ab 30. Mai, was die Frist erheblich verkürzt.

Gültigkeit der Satzung fraglich
Ob diese Entwässerungssatzung überhaupt gültig ist, wird nach den ersten Widersprüchen vor Gericht zu klären sein.
Eklatantester Fehler: Die Satzung wurde unterschrieben und gesiegelt noch bevor sie beschlossen war.
Die Gebührenberechnung ohne genaue Kenntnis der gesamten Flächengrößen, die in die Berechnung eingehen, kann nicht aufkommensneutral ermittelt worden sein, wie es das Gerichtsurteil verlangt.

Mehrarbeit und Mehrkosten
Die überhastet beschlossene Satzung und die darauf basierenden Bescheide belasten die Mitarbeiter mit unnützer Doppelarbeit und erzeugen weitere vermeidbare Kosten.

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