HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Unerklärliche Differenzen in der Abwasserberechnung

abwasserberechnung SchüllermannDer Magistrat hat sich geweigert, konkrete Zahlen zu der Abwasserberechnung vorzulegen und auf die Kalkulation der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatunggesellschaft Schüllermann und Partner AG verwiesen.
(Berechnung zum Vergrößern anklicken)

Nach der bisher gültigen Abwassersatzung (ohne Aufsplittung nach Schmutz- und Niederschlagswasser) wurde 4,48 Euro/m³ in Rechnung gestellt. (rote Markierung)

Für 2014 werden 524.000 m³ Schmutzwasser gerechnet. Schmutzwasser entspricht der Trinkwassermenge, die vom Wasserwerk bezogen wird. Ein kleiner Teil davon geht in die Gartenbewässerung und die Tiertränkung, fließt also nicht als Abwasser in die Kläranlage. Wenn man diesen Faktor vernachlässigt, wären nach den bisherigen Gebühren 4,48 Euro x 524.000 m³ = 2.347520 Euro Gesamtgebühren zu zahlen. (rote Markierungen)

Nach der gesplitteten Berechnung der Schüllermann und Partner AG sind für 2014 für Schmutzwasser 1.960.240 Euro und für Niederschlagswasser 1.647.060 Euro zu zahlen. Zusammen 3.607.300 Euro Gesamtgebühren. (grüne Markierungen)

Gegenüber der ungesplitteten Gesamtgebühr von 2.347520 ergibt sich ein Mehrbetrag von 1.259.780 Euro.
Dieser Differenzbetrag ist vom Magistrat zu erklären. Es ist nicht anzunehmen, dass von einem zum anderen Jahr die verbrauchte Trinkwassermenge um 53 Prozent gestiegen ist.

Die gesplittete Abwasserberechnung muss kostenneutral durchgeführt werden. Die Einnahmen aus der gesplitteten Abwassergebühr müssen gleich denen aus der ungesplitteten Berechnung sein.

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