HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Flüchtlinge ins Offiziersheim

Bild Am Wochenende sollen Flüchtlinge in das ehemalige Offiziersheim in der Dörnbergkaserne einziehen.

Vorbereitung für die Unterkunft der Flüchtlinge
In den letzten Tagen waren die Handwerker im Einsatz und haben Heizung und Wasserversorgung wieder in Gang gesetzt. Im Außenbereich sind schon etwas vorher Büsche entfernt, Bäume gefällt und Stämme entastet worden, so dass Licht auf die Terrasse fällt. Das zeigt die Maßnahme ist von längerer Hand vorbereitet worden. Der Magistrat oder gar die Stadtverordneten sind darüber nicht informiert worden. In der Stadtverordnetenversammlung am 24. 9. 2015 wird im Protokoll nur von Informationen, aber nicht von einem Beschluss gesprochen.

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Auf die gestrige Rückfrage antwortete Bürgermeister Dr. Ritz:

"Die Hessische Landgesellschaft hat das Gebäude B III vorübergehend an den Schwalm-Eder-Kreis vermietet, der dies aktuell (auf seine Kosten) in einen betriebsfähigen Zustand bringt, also insbesondere die Heizung und Wasserversorgung reaktiviert."

Die Hessische Landgesellschaft (HLG) ist lediglich Treuhänder, Entscheidungen trifft die Stadt. In diesem Fall war es wohl eine Entscheidung des Bürgermeisters, vorbei an dem Magistrat und den Stadtverordneten..

Im gestrigen Haupt- und Finanzausschuss wurde nach dem Mietpreis gefragt. Dr. Ritz soll 120 Euro genannt haben. Auf Nachfrage präzisierte er auf 120 Euro im Monat für das gesamte Gebäude.
Hatte der Bürgermeister nicht gesagt, er müsse für die Stadt Einnahmen generieren?
Versucht er das nur bei den Bürgern durch Steuer- und Gebührenerhöhung?

Wohnnutzung
Das Offizierheim war nicht für die Wohnnutzung bestimmt. Im Bebauungsplan für die ehemalige Dörnbergkaserne ist ein Wohnnutzung nicht erlaubt. Ausnahmen bestehen nur für Betriebsleiter und Aufsichtspersonen dort ansässiger Betriebe. Diese Voraussetzungen sind nicht gegeben. Von einer Nutzungsänderung oder einer Änderung des gültigen Bebauungsplans ist nichts zu hören.

Das Gebäude ist in einem sehr guten Zustand und sicherlich als Unterkunft geeignet.

Warum aber wird das von den Behörden nicht offen gesagt?
Warum setzt sich die Behörde über geltendes Recht hinweg?
warum versucht sie nicht einmal, die Situation zu legalisieren?

Zweierlei Recht
Als Betroffene haben wir erlebt: Der Kreis hat für die wenigen Stunden Kulturarbeit im Jahr in unserer wieder instand gesetzten Pfarrscheune ein Nutzungsverbot erlassen. Er hat Strafe angedroht, wenn es nicht befolgt wird – statt einfach nur eine Aufforderung zur Nutzungsänderung zu stellen.
Nachdem ein Architekt eine Nutungsänderung mit Plänen beantragt hat, bekamen wir die Nutzungserlaubnis. Es musste nichts umgebaut oder verändert werden, es gab keine Auflagen. Es war lediglich ein Papierakt.

Das Verfahren wurde von Martin Wagner in Gang gesetzt, der vorgab einen anonymen Brief erhalten zu haben – genau an dem Tag, als die Staatsanwaltschaft das Rathaus durchsuchte. Könnte das eine Racheakt gewesen sein? Schlimm nur, dass die Kreisverwaltung sich zum Vollzugshelfer machte. Sie hat wohl nach ihrem Verständnis korrekt gehandelt.

Warum tut sie es jetzt nicht in ihrer eigenen Sache?

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