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FWG schlägt Ringverkehr in der Altstadt vor



Pressemitteilung FWG Homberg: Ein Vorschlag zur veränderten Verkehrsführung in der Altstadt

Die Freie Wählergemeinschaft Homberg (FWG) schlägt ein Bündel von Maßnahmen vor, die die Attraktivität der Innenstadt für Besucher, Geschäfte und Gastronomie erhöhen werden.

Am kommenden Dienstag trifft sich zum ersten Mal ein „Arbeitskreis Verkehrsentwicklungsplan“. Dabei soll es in einem ersten Schritt um den Verkehr in der Altstadt gehen. Einige Stadtverordnete der FWG haben sich ausführlich mit dem Thema beschäftigt und machen folgende Vorschläge:

Jedes Haus in der Altstadt bleibt mit dem Auto erreichbar, aber das bloße Durchfahren der Altstadt wird unattraktiv. Dazu muss das Prinzip des shared space, das bereits in weiten Teilen der Altstadt gilt, auch auf die Verbindung Obertor / Holzhäuser Straße ausgedehnt werden. Das bedeutet: Verkehrsberuhigte Zone, keine Bordsteinkanten, nur einzelne ausgewiesene Parkplätze.

Die Einbahnstraßenführung in der westlichen Untergasse soll umgedreht werden. Dadurch entsteht im Bereich Westheimer Straße / Marktplatz / Untergasse ein Ringverkehr, durch den erstmals alle Geschäfte und Restaurants der Altstadt aus allen Richtungen erreichbar sind. Auch die Parkplatzsuche vereinfacht sich erheblich. Wer beim ersten Mal kein Glück hatte kann eine zweite Runde drehen und wird nicht, wie derzeit, aus der Altstadt herausgeleitet. Damit wird die Untergasse als Einkaufsstraße aufgewertet und wird auch für Fahrzeuge erreichbar, die aus Richtung Norden in die Altstadt kommen.

Der Eingang zur Krone wird verkehrsfrei. Damit besteht die Möglichkeit, den Eingang attraktiv zu gestalten und auch Außengastronomie direkt vor der Tür zu ermöglichen. Vorbei die Zeiten in denen LKW die Lampen kaputtfahren und man, wenn man aus der Tür kommt sofort auf der Straße steht. Das stellt eine wesentliche Aufwertung der Krone für Gäste und Betreiber dar.

Damit diese Ziele erreicht werden müssen folgende Änderungen vorgenommen werden:

Die Obertorstraße wird zur Einbahnstraße zwischen Rathaus und Marktplatz.

Die Einbahnstraßenregelung in der Entengasse wird in die Gegenrichtung gedreht
(so wie es bis zum Umbau des Marktplatzes 2008 war).

Die Untergasse zwischen Entengasse und Besenmarkt wird in die Gegenrichtung gedreht.

Der Bereich vor der Krone zwischen Marktplatz und Parkplatz wird für den Verkehr gesperrt.

Ganz wichtig: Die Umsetzung der Vorschläge der FWG ist weitestgehend ohne kostenintensive Baumaßnahmen möglich. Die Änderungen lassen sich einfach mit einigen Verkehrsschildern umsetzen, ohne dass am Straßenbau etwas zu ändern wäre. Im Bereich vor der Krone könnten ergänzend Blumenkübel aufgestellt werden. Mehr ist nicht nötig.

Detailinfos

Verkehrsführung im Praxistest:
Verkehr aus Richtung Drehscheibe nach Hans-Staden-Allee:
Fährt Westheimer Straße, Bischofstraße, Pfarrstraße, Obertor.

Verkehr aus Richtung Drehscheibe zu Geschäften in der Untergasse:
Fährt Westheimer Straße, Marktplatz, Entengasse, Untergasse

Verkehr aus Richtung Hans-Staden-Allee zu Geschäften in der Untergasse:
Fährt erstmals direkt Obertor, Entengasse, zur Untergasse

Verkehr aus Richtung Hans-Staden-Allee zu Holzhäuser Straße:
Fährt Obertor, Entengasse, Untergasse (wie es bis 2008 möglich war.

Damit es nicht zu unnötigen Problemen kommt müssen folgende Verkehrsregeln, die ohnehin gelten, konsequent umgesetzt werden:

Nach § 12 (1) StVO ist das Halten unzulässig an engen und unübersichtlichen Straßenstellen. Gerichte haben definiert, dass eine Fahrbahnbreite von etwa 3 Meter frei bleiben muss. Damit ist z.B. das Parken im unteren Bereich der Bischofstraße quasi ausgeschlossen. Die Straße wäre breit genug um als Umfahrung des Marktplatzes zu dienen.

Nach § 12 (3) StVO müssen beim Parken an Kreuzungen 5 Meter Abstand zur Ecke gehalten werden. Damit wäre zum Beispiel das Abbiegen von der Bischofstraße in die Pfarrstraße problemlos möglich.

Das bestehende Einfahrtsverbot für LKW in die gesamte Innenstadt muss für die Altstadt um eine Längenbegrenzung erweitert werden. Damit würden auch Busse ausgeschlossen, die schon jetzt nicht durch die Altstadtgassen fahren können.

– Ende der Pressemitteilung –

 

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