HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Stellplätze für die Altstadt-Kita?

Im September soll die Altstadt-Kita den Betrieb aufnehmen. Bisher sind aber keine der erforderlichen Stellplätze zu erkennen
In einer frühen Planungsphase wurde noch ein Plan mit 6 Stellplätzen vorgelegt. Von denen ist jetzt nichts zu sehen An dieser Stelle in der Webergasse steht die Mauer mit den zur Zeit errichteten Spiel-Wehrgang.

Erforderliche Stellplätze laut Satzung
Der Altstadt-Kindergarten ist für 100 Kinder (Planzahl) ausgelegt. Nach der gültig Stellplatzsatzung sind 5 Stellplätze nachzuweisen. In der Satzung heißt es ausdrücklich in § 4 Stellplatzpflicht, Garagen, Fristen:.

1) Die Pflicht zur Herstellung der notwendigen Plätze trifft den Bauherrn.

(4) Grundsätzlich müssen die notwendigen Stellplätze und Garagen mit der Ingebrauchnahme der Anlage, zu der sie gehören, hergestellt und betriebsfertig sein.

Die Stadt ist Bauherr des Kindergartens, sie muss die Stellplätze schaffen.
Wo werden diese notwendigen Stellplätze geschaffen?

Soll es wieder so gehen wie beim Ärztehaus, wo trotz unzureichender Parkplätze das Ärztehaus dennoch jahrelang in Betrieb ist? Ein Beispiel, wie die Stadt und die Bauaufsicht die gültigen Satzungen jahrelang missachtet haben.

Auf den Bedarf auf kurzfristig zu nutzende Stellplätze für die Eltern, die die Kinder bringen oder holen, wurde schon vor Baubeginn hingewiesen und vor den Verkehrsproblemen gewarnt. Auch diese sachlich begründete Warnung wurde in den Wind geschlagen – wie so oft in Homberg von Bürgermeister, den Mehrheiten im Magistrat und in der Stadtverordnetenversammlung.

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