HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Neues Baugebiet am Hang: Stadt zugunsten des Eigentümers belastet


 

Im gültigen Flächennutzungsplan, der 2013/2014 insgesamt überarbeitet wurde, ist ein Teil der Fläche weiterhin als landwirtschaftliche Nutzung ausgewiesen.

Der vorgelegte Aufstellungsbeschluss berücksichtigt diese Rechtslage nicht.

 

Weitere Besonderheiten

Der Eigentümer verpflichtet sich durch einem städtebaulichen Ver­trag die durch die Änderung der Bauleitplanung entstehenden Kosten zu übernehmen."

Mit dem Aufstellungsbeschluss 2009 ging der Eigentümer die Verpflichtung ein, die Kosten für die Bauleitplanung zu tragen.

Dieser Aufstellungsbeschluss soll jetzt aufgehoben und durch einen neuen Beschluss ersetzt werden. Der Beschlussvorschlag lautet:

"Es wird ein erneuter Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung einer Änderung Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 31 der Kreisstadt Homberg (Efze) zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes im Bereich Schmückebergsweg/Adam-Krafft-Weg gern. § 13 b BauGB unter Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 05.11.2009 gefasst."

In dem neuen Beschluss soll es keine Verpflichtung mehr für den Grundstückseigentümer geben, die Kosten zu tragen. Der Beschlussvorschlag beinhaltet keinen städtebaulichen Vertrag. Folglich hat die Stadt die Kosten für das Bebauungsplanverfahren zu tragen. Wird diese Beschlussvorlage so beschlossen, dann wird der Grundstückseigentümer begünstigt.

Vorhabenbezogene Bebauungspläne sind  befristet.  Es wird ein Termin vereinbart, bis zu dem das Bauvorhaben durchgeführt sein muss. Zum Beispiel ist für das Einkaufszentrum auf dem Ulrich-Areal ein Fertigstellungstermin zum Jahresende 2018 vereinbart worden. Auch für das Schneider-Gelände an der Kasseler Straße gab es in dem alten Bebauungsplan eine solche Frist für sein Vorhaben. Wird die Frist nicht eingehalten oder verlängert, hat der Bebauungsplan seine Rechtskraft verloren.

Wieso ist das 2009 nicht in den städtebaulichen Vertrag aufgenommen worden? Was steht überhaupt in diesem Vertrag? Der Inhalt ist unbekannt.

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