HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Wofür gehen 541.000 Euro Fördermittel nach Homberg?


Die Ministerin Priska Hinz überreicht Bürgermeister Dr. Ritz die Aufnahmebescheide für die Bund-Länder-Programme ‚Investitionspakt Soziale Integration im Quartier‘ und ‚Zukunft Stadtgrün‘.

"Im Rahmen des ‚Investitionspakt Soziale Integration im Quartier‘ werden quartiersbezogene Bauprojekte gefördert, die den sozialen Zusammenhalt und die Integration vor Ort unterstützen und nachhaltig stärken. Für Homberg ist die Krone das förderfähige Projekt (Fördersumme: 405.000 Euro)."

„Ein gutes und beständiges Zusammenleben aller Bewohnerinnen und Bewohner in unseren Städten und Gemeinden braucht lebenswerte und stabile Quartiere. Nachbarschaftliches Leben findet in hohem Maße in öffentlichen Räumen und öffentlichen Einrichtungen statt. Genau dort setzen wir mit dem Investitionspakt an“, so die Ministerin.


Schöne Worte, doch die Realität sieht in Homberg anders aus.

Konzept unbekannt

In der Öffentlichkeit ist nicht bekannt, was in dem Gasthaus Krone mit dem Geld gefördert werden soll. Bisher hatte der Bürgermeister nur ein Handwerker-Kooperationsprojekt zur Sanierung der Krone vorgestellt. Davon ist nichts mehr zu hören, still wurde das Projekt entsorgt.

Jetzt kann man nur raten, was mit den Geld passieren soll. 450.000 Euro sollen in das Projekt gesteckt werden, 90 Prozent davon will das Land übernehmen. Wie ist die Stadt auf die Summe von 450.000 Euro gekommen. Welche Berechnungen liegen dem zugrunde. Welche Folgekosten ergeben sich aus der Maßnahme für die Stadt? Gäbe es für das unbekannte Vorhaben auch eine Alternative, wo das Geld sinnvoller investiert wäre?

Für diese Fragen scheint sich das Ministerium nicht zu interessieren. Da mag der Rechnungshof noch so oft auf die Beachtung Folgekosten hinweisen.

„Mit dem „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ bieten wir den Kommunen eine besondere Chance, ihre oftmals in die Jahre gekommenen Gemeinbedarfseinrichtungen zu sanieren, zu modernisieren oder auszubauen. Quelle:

Werden die Förderbedingungen eingehalten?

#  "öffentliche Bildungseinrichtung"
#  "Kindertagesstätten mit Vorrang auf Sprachkitas "
#  "Bürgerhäuser, Stadtteilzentren einschließlich Jugendzentren und Familienzentren, Soziokulturelle Zentren"
#  "Grün-,Frei-und Sportfläche"

Die Krone gehört zu keiner der genannten Einrichtungen.

Die Krone ist eine Gaststätte mit einem Saal, für die sich wegen der hohen Energiekosten kein Pächter findet – das ist der bisherige Informationsstand in der Stadt.

Die Stadt hat das private Gebäude gekauft. Es ist keine Gemeinbedarfseinrichtung der Stadt.

Die Dorfgemeinschaftshäuser wurden etwa zur gleichen Zeit umorganisiert, damit Vereine sie betreiben.
Der Bürgermeister freute sich auf diese Weise 20.000 Euro einsparen zu können.
Jetzt soll das zwanzigfache ausgegeben werden, ohne dass den Bürgern ein Konzept, eine Kostenaufstellung vorgelegt wird.

Auf welcher Basis wird eigentlich im Ministerium über die Förderanträge entschieden?
Die Antragsformulare, auf die das Ministerium verweist, sind nirgends auffindbar.

Die geförderte Einrichtung muss für diesen Zweck mindestens 20 Jahre genutzt werden.
Wird die Zweckbindungsfrist nicht eingehalten, muss zurück gezahlt werden.

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