HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Eiertanz ums faule Ei


 

Das faule Ei

Das faule Ei ist ein Hanggrundstück unterhalb des Schmückebergswegs und des Adam-Krafft-Wegs.

2009 wurde dieses Wiesengrundstück in dem Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan als Bauland vorgesehen. Damals gab es keine weiteren Informationen, vor allem keine Hintergrundinformationen, wie sie heute vorliegen. Es war ja auch erst einmal nur ein Aufstellungsbeschluss. Inhaltlich müsste man sich bei der Aufstellung des Bebauungsplans näher damit befassen.

Es geschah aber erst einmal fünf Jahr nichts.

2014 wurde der Flächennutzungsplan für ganz Homberg überarbeitet. Viele ehemals für spätere vorgesehene Siedlungsflächen wurden gestrichen und das ausführlich im Textteil begründet. Bei sinkender Bevölkerungszahl wurde kein weiteres Wohnbauland benötigt, zumal noch viele Bauflächen im inneren, bereits erschlossenem Bereich vorhanden waren.

Homberg  weist  eine  nur  geringe  Siedlungsdichte  […]  auf. 
Gefordert  ist in Zukunft ein sparsamerer Landschafts- und Flächenverbrauch und damit  auch  eine  höhere  Siedlungs-  und  Wohnungsdichte,  da  nur  so  eine  effizientere  und  damit auch  zukünftig  wirtschaftlich  noch  tragbare  Nutzung  der  kommunalen  Infrastruktureinrichtungen möglich ist. [Begründung Seite 60]

 

 Eine gut versteckte Ausnahme

Doch es gab eine Ausnahme, die im Textteil des Flächennutzungsplans nicht erwähnt wurde – darum konnten die Stadtverordneten sie nicht entdecken.
Eine bisher als landwirtschaftlich genutzte Fläche erschien nur in der Zeichnung als Wohngebiet, nicht im Textteil obwohl auf dem Grundstück ein Betrieb mit einer Gewerbehalle steht – es hätte demnach ein Mischgebiet sein müssen. Es gab kein gesondertes Verfahren dazu, keinen gesonderten Beschluss zur Ausweisung dieser neuen Wohnbaufläche.
Für den Flächennutzungsplan wurde darüber nicht abgestimmt.

Gewerbebetrieb im Wohngebiet:
Alle schauen weg, es ist ja ein Gewerbesteuerzahler, der darf das

Wegen dieses Gewerbebetriebs im Wohngebiet schrieb ich damals einen Einwand im förmlichen Auslegungsverfahren zum Flächennutzungsplan. Der Einwand wurde beiseite geschoben. Auf die Schreiben an das Kreisbauamt und an den Landrat erfolgte nichts. Der Zustand besteht bis heute.
Der Grund für diese Untätigkeit der Behörden ist wohlmöglich darin zu finden, dass der Eigentümer des Grundstücks, Alwin Altrichter, intensive Kontakte zu allen Politikern pflegt und sich mit ihnen ablichten lässt, um es unter "Veröffentlichungen" auf seiner Homepage zu zeigen.

Erst 2017 kam der Aufstellungsbeschluss von 2009 für einen Bebauungsplan wieder auf die Tagesordnung. Es sollte ein neuer Aufstellungsbeschluss gefasst werden, um so zeitlich befristete Erleichterungen nutzen zu können. Das hatte zwei Gründe:
– Landwirtschaftliche Flächen sollten geschont werden
– stattdessen sollen Baulandreserven im Innenbereich leichter bebaubar gemacht werden.

Ein neuer Aufstellungsbeschluss mit diesen Erleichterungen hätte Eigentümern Kosten erspart. Diese Überarbeitung des Aufstellungsbeschlusses wurde zurück gewiesen. Es gilt weiter der Aufstellungsbeschluss von 2009 für einen Bebauungsplan.

Im Flächennutzungsplan war unter der Hand aber aus der Grünlandfläche von Alwin Altrichter eine Wohnbaufläche geworden. Das ergibt eine enorme Wertsteigerung. Aus 1 Euro/qm Grünland wird eine Wohnbaufläche mit 70 Euro/qm. So weist es das Bodeninformationssystem aus.
Im Geoinformationssystem ist die Fläche weiterhin als Grünland ausgewiesen.

Im letzten Jahr stellte Alwin Altrichter im Bauausschuss seine Bauvorhaben für diese Fläche vor. So wollte er es, doch außer wenigen einleitenden Worten, überließ er dem Planer Henke die Vorstellung. Der Planer Henke, der jetzt den städtischen Bebauungsplan entworfen hat.
 

Der Eiertanz

Die Nachbarn der umliegenden Grundstücke wehrten sich gegen dieses Bauvorhaben und gründeten eine Bürgerinitiative. Sie luden den Bürgermeister zu einem Ortstermin ein und verständigten sich auf ein weiteres Gespräch Mitte April.
Zu der Bürgerversammlung am 12. März 2018  waren zahlreiche Anwohner des Projekts erschienen und konfrontierten den Bürgermeister mit den Fakten.

'

Was ist der Nutzen für die Stadt, die noch viele erschlossene Baugrundstücke im Innenbereich anbietet?

Warum soll dieser Hang, der ganz offensichtlich Grünland ist, Bauland werden? Die gesamte Siedlungspolitik ist darauf abgestellt, die Grundstücke im Innenbereich zu nutzen.

Der Bürgermeister vollzog einen Eiertanz. Dass das Außenbereich sei, dass könne man auch anders sehen, in diesem Stil versuchte er sich den sachkundigen Fragen der Bürger zu entziehen.


Die Oster-Überraschung

Statt das Gespräch mit den Bürgern abzuwarten, hat der Bürgermeister die Planung des Architekten Henke förmlich offen gelegt. Die Bekanntmachung hat er am 22.03.2018 unterschrieben.

Damit brüskiert er die Bürger und bevorzugt den Eigentümer Altrichter.
Das ist ein Stil, wie er sich immer deutlicher herausschält. Statt die Interessen der Stadt zu vertreten, die ihn dafür bezahlt, findet er immer neue Möglichkeiten, um bestimmte Privatinteressen durchzusetzen.
=  Grundstück und Gebäude an die Kraftstrom Bezugsgenossenschaft verschenkt.
=  Widerrechtlich Veränderungssperre am Schmückebergweg verhängt, um Schoofs Pläne für ein Einkaufscenter nicht zu gefährden.
=  Spielhallen-Konzession vergeben, obwohl schon strengere Auflagen gesetzlich geplant waren.

 

Vom 9. April bis 30. April 2018
liegen die Pläne im Rathaus aus.
Sie seien auch auf der auf der
Homepage der Stadt zu finden unter:

www.homberg-efze.eu

B-Plan Nr. 31-1_Stand Februar 2018
Bek. öffentliche UE B-Plan Nr. 31-1
Begründung mit Umweltbericht_ B-Plan Nr. 31-1
 

Einwände können in dieser Zeit eingereicht werden.

Die Pläne sind auf der Homepage nicht ohne weiteres zu finden. Wenn jemand die Pläne auf der Homepage der Stadt gefunden hat, wäre es schön, wenn über die Kommentarfunktion ein vollständiger Link bekannt gemacht wird.

Druckansicht Druckansicht

 


Druckansicht Druckansicht

Powered by WordPress • Theme by: BlogPimp/Appelt MediendesignBeiträge (RSS) und Kommentare (RSS) • Lizenz: Creative Commons BY-NC-SA. Impressum Impressum