HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Fußweg am Kreisel nicht barrierefrei

Barrierefrei: Nur wenn es dem Magistrat passt.
Sonst verzichtet er darauf.

Zum Beispiel Gehweg-Neubau an der Drehscheibe

Mindestanforderungen:
Mindestens 180 cm

"Bei einer Engstelle wird die Gesamtbreite des Gehweges mit eine Mindestbreite von 2,50 m vorgegeben. Beim abgeminderten Regelfall soll jedoch der Verkehrsraum mit 1,80 m Breite zuzüglich 0,30 m Sicherheitsabstand zur Fahrbahn nicht unterschritten werden." Quelle


In einer anderen Quelle wird die Mindestbreite so beschrieben:

„Der Breiten- und Längenbedarf von Personen mit Stock oder Armstützen, blinden Personen mit Langstock,  Blindenführhunden oder Begleitpersonen bzw. aus den Abmessungen von Rollstühlen ist größer, als diese für den allgemeinen Fußgängerverkehr in Ansatz gebracht werden […].“ (H BVA, 3.1.1) Allgemein sollte der Seitenraum für die Nutzung durch mobilitätseingeschränkte Personen 2,70 m breit sein, zusammengesetzt aus 2 m Begegnungsraum (2 x 90 cm für Verkehrsteilnehmer und 20 cm Sicherheitsabstand), 50 cm Abstand zur Fahrbahn und 20 cm Abstand zu Haus oder Grundstück. Die geforderte Breite erhöht sich mit steigendem Fußverkehrskommen. (H BVA, 3.3.1)

Die Mindestbreite wird beim Gehweg an der Nordseite der Wallstraße erheblich unterschritten, siehe Foto

Für diesen Fall gilt:

Wird dieser Wert aus Platzmangel nicht eingehalten, dann sind Querungsmöglichkeiten am Beginn und Ende der Engstelle vorzusehen oder Ausweichrouten für den Fußgängerverkehr anzubieten.

Quelle

Solchen Querungshilfen vor und nach der Engstelle sind nicht eingeplant. Wer von der Wallstraße kommt, hat keine Querungshilfe vor der Engstelle.
Damit ist am neu im Bau befindlichem Kreisel keine Barrierefreiheit gegeben.


Die Barriere in der Burgberggaststätte zwischen Küche und Gastraum ist bis heute auch noch nicht beseitigt, obwohl sie auch nach der Arbeitsstättenverordnung nicht erlaubt ist. Hier würde bei einem Unfall die Stadt haftbar werden.

Von Barrierefreiheit spricht der Bürgermeister, wenn er damit Gelder bekommen kann. So begründet er auch den von ihm angestrebten Umbau des Rathauses (6 Mio. Euro) mit notwendiger  Barrierefreiheit.

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