HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

„Zu viele Geschäfte außerhalb angesiedelt worden“


Vor 15 Jahren beantragte der Herkules-Markt im Osterbach, seine Verkaufsflächen zu erweitern.

Der Regierungspräsident warnte.
Die Verlagerung von Verkaufsflächen und deren weitere Vergrößerung wurde schon frühzeitig kritisiert. Die Folgen für die Innenstadt wurden genannt.

Doch die Lokalpolitiker stimmten trotzdem zu. Es waren die Parteien und Politiker, die auch heute noch in der Stadt herrschen.

Die Erweiterung war kein unabwendbares Naturereignis, es war von der Homberger Politik gewollt, die von der Mehrheit der Bürger gewählt wurden.
 

Ein Blick zurück

Die Fachabteilung des Regierungspräsidenten – Dezernat 31.2 Regionalplanung, Siedlungswesen –
w
arnte mit Schreiben vom 21. 11. 2003:
 

Im Hinblick auf die Ziele der Stadtsanierung werden ganz erhebliche Bedenken erhoben.

In der Begründung wird zwar behauptet, dass kein wesentlicher Abzug von Kaufkraft von anderen Stadtorten stattfinde, aber es werden keine nachprüfbaren Fakten dargelegt. Es fehlen Angaben, welche Größe die vorhandenen Einzelhandelseinrichtungen haben (Verkaufsflächen, Sortimente) und welche Sortimente und Flächengrößen durch die Erweiterung hinzu kommen. Ohne diese Angaben ist eine Beurteilung des Vorhabens und seiner möglichen Auswirkungen nicht möglich. Deshalb ist eine entsprechende Ergänzung der Planunterlagen unbedingt erforderlich, ehe eine abschließende Bewertung und Stellungnahme erfolgen kann.

Es muss davon ausgegangen werden, dass im Sondergebiet Einkaufszentrum ohne jede Größen- und Sortimentsbegrenzung z. B. auch allein der Handel mit innenstadtrelevanten Leitsortimenten zulässig ist, was nicht ohne Auswirkungen auf die Innenstadt und z. B.: das hier vorgesehene Einkaufszentrum am östlichen Marktplatz , deshalb muss die Planung als nicht an die Ziele des Regionalplans Nordhessen 2000 (RPN) angepasst bewertet werden.

 

Wie ging die Stadt mit diesen Bedenken der Fachabteilung der Regierungspräsidenten um?
Der Text der vom Magistrat vorgelegten Abwägung:

Die Hinweise werden teilweise berücksichtigt.

In die Planung werden die vorhandenen Verkaufsflächengrößen und die geplanten Verkaufsflächengrößen übernommen.

Nicht berücksichtigt wird eine Sortimentsfestschreibung.

In der Begründung zum Bebauungsplan wurde beschrieben, dass die Anforderungen der Bevölkerung an leistungsorientierte Verbrauchermärkte mit guter Sortimentspräsentation sowie an Großzügigkeit in den Kundengängen und Bewegungsflächen gewachsen sind. Mit der Änderung des Pfandrechtes (für Dosen, Mehrwegflaschen etc.) ergibt sich ein Mehrbedarf an Lagerhaltung im Bereich des Getränkebereiches. Um einer mittel- und langfristigen Standortsicherung gerecht zu werden, wird die Erweiterung des Marktes dringend erforderlich.

Die vorhandene Verkaufsflächenzusammenstellung sieht wie folgt aus:

  • Lebensmittel 2417 m²
    Sport-Treff 171 m²
    Getränke 163 m²
    Shops 170 m²
    Sparkasse 75 m² Beratung/SB-Zone
    Backshop 34 m²

Die geplante Verkaufsflächenzusammenstellung sieht wie folgt aus:

  • Lebensmittel/ Getränke 3595 m²
    Sport-Treff 883 m²
    Getränke 163 m²
    Shops 22 m²
    Sparkasse 75 m² Beratung/SB-Zone
    Backshop/ Cafe 111 m²

Die Vergrößerung der Verkaufsfläche beträgt 1656 m². Eine Sortimentserweiterung findet nur in geringem Umfang statt. Die Verkaufsflächenerweiterung beruht auf dem gestiegenen Bedarf an einer übersichtlichen Sortimentspräsentation und dem Wunsch nach breiteren Kundengängen.


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