HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Merkwürdige Aktion zur Planung am Schmückebergsweg

Foto: Blick auf den Hang zur Efzeaue hinter den Wohnhäusern an der Südseite des Schmückebergswegs mit den Firmenhallen links unten.

2009 hatten die Stadtverordneten beschlossen auf Antrag des Grundstücks-Eigentümers ein Planungsverfahren einzuleiten. Die Fläche war landwirtschaftlich genutzt. Danach passierte jahrelang gar nichts. Planungsverfahren sollen eingeleitet werden, sofern sie für eine ordnungsgemäße Stadtentwicklung aus Sicht der Stadt notwendig sind. Eine Notwendigkeit hat die Stadtverwaltung bisher noch nicht festgestellt. Die Frage eines Stadtverordneten, welchen Nutzen die Stadt von der Planung habe, wurde bisher vom Bürgermeister nicht beantwortet. Es wäre auch schwierig, denn die Stadt hat noch zahlreiche andere Baugebiete, für die sie die Kosten für die Erschließung vorgestreckt hat. Inzwischen ist es gesellschaftlicher Konsens, dass keine landwirtschaftlichen Flächen mehr für die Wohnbebauung ausgewiesen werden sollen. Stattdessen sollen Flächen in den bereits bebauten Gebieten genutzt werden.

Der Eigentümer hat 2017 ein Planungsbüro beauftragt und eine Entwurf für den Bebauungsplan ausarbeiten lassen, der veröffentlicht wurde, so dass Anregungen und Bedenken der Bevölkerung vorgebracht werden konnten. Bisher hat sich der Magistrat noch nicht zu den Anregungen und Bedenken der Bevölkerung geäußert.
 

Aktivitäten des Grundstückseigentümers

Der Grundstückseigentümer hat großes Interesse, das Hanggrundstück an der Efzeaue zu bebauen. Bei einem Grundstückspreis von 1 Euro je Quadratmeter (landwirtschaftliche Fläche) auf 70 Euro je Quadratmeter (Baugebiet nach BORIS) ist es eine mehr als ordentliche Gewinnmarge. Um dieses Ziel zu erreichen, scheut er auch keine krummen Wege, wie der folgende Fall zeigt.

Die Bürgerinitiative im Schmückebergsweg / Adam-Kraft-Weg ist dem Grundstückseigentümer mit ihren Aktionen und Anzeigen in "Homberg aktuell" ein Dorn im Auge. Um dagegen vorzugehen, schickte er ein Email an die Firma Wüstenrot.

 

Der Grundstückseigentümer trägt vor, er werde durch die Anzeigen der Bürgerinitiative als Person herabgewürdigt, in Misskredit gebracht und diffamiert. Er erhofft sich eine "angemessene Reaktion" der Konzernleitung gegen das Büro der Frau des Sprechers der Bürgerinitiative, die die Firma Wüstenrot in der Region vertritt.

 

Das Homberger Büro der Vertretung Wüstenrot schaltete eine Anwaltskanzlei ein, die dem Grundstückeigentümer eine Abmahnung schickte

"Wir sehen in Ihrem Schreiben an die Vertragspartnerin, unserer Mandantin, eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung."

"Sie wissen selbst, dass Sie rechtliche Ansprüche gegen unsere Mandantin nicht herleiten können. Gleichwohl versuchen Sie es auf dem Weg über die Vertragspartnerin [Wüstenrot, HH] unserer Mandantin, Frau Wolf sittenwidrig unter Druck zu setzen und sie ohne rechtliche Rechtfertigung von dritter Seite maßregeln zu lassen. Dies ist ein Verstoß gegen § 826 BGB."

Dem Schreiben ist ein strafbewerte Unterlassungserklärung beigefügt, die der Grundstückseigentümer inzwischen anerkannt und unterschrieben hat.

Das Anwaltsschreiben endet mit dem Satz:

"Wir bedanken uns und hoffen, dass kommunalpolitische Auseinandersetzungen künftig in einer zivilen Art und Weise geführt werden."

Diese Hoffnung des Anwalts kann für Homberg nur unterstrichen werden.

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