HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Ortstermin Burgberg: Aufklären und Verantwortliche feststellen

 
Geplant und genehmigt: WC-Becken auf der linken Raumseite.
Gebaut: WC-Becken auf der rechten Wandseite. Die Folge: Das Abflussrohr musste zur linken Seite geführt werden. Dadurch musste der Fußboden über das zuvor vorhandene Niveau angehoben werden.

Der Bauausschuss hatte sich zu einem Ortstermin in der Burgberggaststätte entschlossen.
Erschienen waren vier Vertreter der FWG, zwei der CDU und je ein Vertreter der Bürgerliste, der SPD* und der Grünen. Der Vertreter der Grünen leitet den Bauausschuss. Von  FDP war niemand erschienen. Der Bürgermeister kam nicht, er hatte eine Mitarbeiterin des Bauamtes geschickt. Außerdem hörten zwei Bürger zu.

Behindertentoilette abgeschlossen

Die Außentür zum Toilettenbereich war abgeschlossen, ebenso das "barrierefreie WC". Der Bau wurde ursprünglich damit begründet, dass auch den Besuchern der Burg oder der Trauungszeromonie im Marstallkeller Toiletten zur Verfügung stehen sollten. Die Toiletten sind zur Zeit nur zu erreichen, wenn die Gaststätte geöffnet ist. Auf die Öffnungszeiten ist dabei auch kein Verlass, da auch diese bisher nicht sicher eingehalten wurden.

CDU: Barrierefreier Gastraum

Die CDU-Vertreter hatten einen Rollstuhl mitgebracht und wollten damit demonstrieren, dass man damit nicht an den Tischen sitzen und auch nicht in den älteren Teil der Gaststätte gelangen kann. Damit wollten sie unterstützen, dass für 85.000 Euro der Außenbereich um das Naturdenkmal Linde und innen der Fußboden bis zu 30 cm angehoben werden müsse. Aus dieser Baumaßnahme würde weiterhin eine Kürzung der Flügeltüren und ein Umbau des Eingangsbereich mit einem neuen Dach nötig. Die CDU-Vertreter gingen frühzeitig.

Erst Aufklärung, bevor weitere 85.000 Euro ausgegeben werden

Dem gegenüber verlangten die FWG-Vertreter erst einmal Aufklärung über die bisherigen Baumaßnahmen, zu der auch der Bau einer barrierefreien Toilette gehörte. Dafür waren auch Fördermittel eingesetzt worden. Die gebaute Toilette ist aber nicht barrierefrei, sie kann nur über zwei Stufen erreicht werden. Die FWG-Vertreter sahen auch die Gefahr, dass die Fördermittel zurück gefordert werden könnten.
Erst müsse geklärt werden, wer von den genehmigten Bauplan abgewichen ist und wer das zu verantworten hat.

Erst wenn das geklärt ist, kann man sich mit einer Lösung beschäftigen, wobei es preiswertere Möglichkeiten gibt, als alle Ebenen anzuheben und die Türen zu kürzen. Der Vorschlag, die Ebenen anzuheben, sei ein Vorschlag des Pächters, hatte der Bürgermeister angegeben. Der ebenfalls anwesende Pächter sagte dagegen, er hätte keine Vorschläge gemacht, er sei nur der Pächter.

Eigenmächtige Abweichungen von beschlossenem Plan: Wer ist verantwortlich?

Beim Umbau ist auch an anderer Stelle vom Plan abgewichen worden. So sollte das Schmutzgeschirr durch eine Öffnung direkt vom Gastraum in die Spülküche gebracht werden können. Diese Öffnung wurde nicht umgesetzt, das Schmutzgeschirr muss vom Gastraum durch die Küche in die Spülküche getragen werden, dabei liegt die Küche eine Stufe tiefer als der Gastraum, die Türöffnung ist nur 1,84 cm hoch, kein zulässiges Türmaß. Das soll aber nicht geändert werden. Der FWG wurde von einem Mitarbeiter des Bauamtes gesagt, die Tür habe "Bestandsschutz". Dieser Begriff wird im Rathaus wohl gern benutzt, um untätig bleiben zu können.

Mit dem Ausschussvorsitzenden wurde vereinbart, dass dieser zur nächsten Ausschusssitzung den Architekten und einen verantwortlichen Vertreter der Baufirma einlädt und von der Verwaltung die Vorlage aller Pläne verlangt.

* Korrektur: Von der SPD war auch ein Vertreter beim Ortstermin.

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