HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Nachspiel Bauleitplanung Schmückebergsweg

Abbildung: Auszug aus der Bekanntmachung der Einstellung des Bauleitverfahrens
https://homberg-efze.eu/download/bekanntgabe-einstellung-bauleitverfahren-nr-31-1/

Am 18. Oktober 2018 fassten die Stadtverordneten den einstimmigen Beschluss:

Die Aufstellungsbeschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 05.11.2009 zur Bauleitplanung im Bereich Schmückebergsweg/Adam-Krafft-Weg (TOP 7 und 8) werden aufgehoben."

 


 

Um was ging es vor 9 Jahren?

Um was ging es vor 9 Jahren, als am 5.11.2009 beschlossen wurde, einen Bebauungsplan aufzustellen?

2009 war das Gelände im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Bei der Überarbeitung des Flächennutzungsplans 2013/2014 für das gesamte Homberger Gebiet wurde die Fläche als Wohnbaufläche ausgewiesen. Über diese Änderung wurde damals nicht informiert. In dem schriftlichen Teil des Flächennutzungsplan gab es dazu auch keine Begründung. Über diese Änderung des Flächennutzungsplanes gab es keinen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung. 

 

Im Gegenteil, aus dem bis dahin gültigen Bebauungsplan wurden viele Reserveflächen für den Wohnungsbau herausgenommen, weil es dafür absehbar keinen Bedarf gab. Die Einwohnerzahl war inzwischen gesunken. Selbst nach der Streichung der Reserveflächen hatte die Stadt immer noch ein übergroßes Angebot an Wohnbauflächen. Der Planer bezifferte dieses weiterhin bestehende Flächenpotenzial für die Wohnbebauung auf rund  26 ha.

Bis heute ist nicht bekannt, wer – mit wessen Hilfe – diese Änderung in den neuen Flächennutzungsplan hineingeschmuggelt hatte.

Obwohl im November 2018 die Aufstellungsbeschlüsse aufgehoben worden waren, ist im Flächennutzungsplan die Fläche noch immer als Wohnbaufläche gekennzeichnet.

Die FWG hat deshalb einen Berichtsantrag gestellt, darin heißt es:

Für den Planbereich Schmückebergsweg/Adam-Krafft-Weg ist die Flächennutzungsplan-Änderung in 2014 möglicherweise rechtswidrig zustande gekommen. Dem Flächennutzungsplan ist nach § 5 Abs. 5 BauGB eine Begründung beizufügen, aus der erkennbar wird, warum die Planänderung erfolgte. Dies ist 2014 nicht erfolgt.

Die Begründung ist zwar nicht Bestandteil des Flächennutzungsplans, hat jedoch wesentliche Bedeutung als Nachweis der Abwägung, vor allem bei gerichtlicher Kontrolle des Flächennutzungsplans. Für Bürger besteht keine Möglichkeit, eine rechtliche Überprüfung in die Wege zu leiten. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt aber ein Bebauungsplan für das Gebiet erstellt werden, haben die Bürger dann jedoch die Möglichkeit, diese Satzung und auch die vorbereitende Bauleitplanung (= Flächennutzungsplan) gerichtlich überprüfen zu lassen.

Um die Beantwortung folgender Frage wird gebetet:

Warum wird der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18. 10. 2018 zu TOP 7.1 nicht in Gänze umgesetzt?

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