HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Hier gibt es etwas zu lernen

 
Nach Veröffentlichung des Beitrags über den beabsichtigten Verkauf des Gebäudes U5 in der ehemaligen Ostpreußenkaserne gaben mehrere Anrufer weitere Informationen zu diesem Fall. Recherchen untermauerten die Hinweise.
   

Normaler Ablauf eines Grundstücksvertrags

Wenn die Stadt städtische Grundstücke verkaufen will, schließt sie bei einem Notar einen Vertrag ab, unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Stadtverordneten.
 

Die Stadtverordneten werden informiert über:
den Namen des Notars
die Urkundennummer, mit der der Vertrag im Urkundenregister des Notars geführt wird,
die Gemarkung und die Flurstücksnummern,
die Grundstücksgröße,
den Kaufpreis und gegebenenfalls weiterer Details.

Als Beispiel ein Kaufvertrag, der in der Stadtverordnetenversammlung am 13. Juni 2019 auch genehmigt werden soll, ebenso wie der Verkauf des Gebäudes U5 auf dem ehemaligen Kasernengelände:

Genehmigung eines Kaufvertrages
Um Entwicklungsmöglichkeiten im Bereich zwischen der Erich-Kästner-Schule und der Kreishandwerkerschaft zu sichern, hat die Kreisstadt Homberg (Efze) mit Kaufvertrag vom 17.04.2019, UR-Nr. 218/2019 des Notars Eckehard Lischka, Homberg (Efze), das Grundstück Gemarkung Homberg (Efze), Flur 31, Flurstück 107/8, landwirtschaftliche Fläche „Am Liebing“ in Größe von 9.081 qm  zum Kaufpreis von 281.511,00 € erworben.

Einen Notarvertrag können die Stadtverordneten auch in der Verwaltung einsehen und sich davon überzeugen, dass die Angaben stimmen, oder ob  Regelungen im Vertrag enthalten sind, die in der Stadtverordnetenversammlung verschwiegen wurden.
 

Beschluss zum Verkauf der Liegenschaft

In der Erläuterung zur Beschlussvorlage zum Verkauf des U5-Gebäudes und dem dazugehörigen Grundstück fehlen diese notwendigen Angaben. Dort heißt es nur:

Beratung und Beschlussfassung über die Veräußerung der Liegenschaft „U 5“ in der Carl-Benz-Straße,Ostpreußenkaserne
Unsere Vermarktungsbemühungen bezüglich der Liegenschaft U5 haben nunmehr zu einem möglichen Erfolg geführt. Mit Schreiben vom 22.04.2019 hat Herr André Borkowski, Knüllwald-Völkershain, sein Interesse am Erwerb schriftlich bekundet.

Der Beschlussvorschlag lautet:

d) Beschlussvorschlag: Das Gebäude U 5 in der Carl-Benz-Straße (Gewerbegebiet Süd, Ostpreußenkaserne) wird nebst umliegender Freiflächen zum Preis von 18.670,-€ an Herrn André Borkowski, Knüllwald-Völkershain veräußert. Die Nachzahlungsverpflichtung im Falle einer Bebauung ist Bestandteil des Kaufvertrages. Auf das Erfordernis einer nachträglichen Genehmigung des zu schließenden Kaufvertrages durch die Stadtverordnetenversammlung wird verzichtet.

In diesem Beschlussvorschlag fehlen alle notwendigen Angaben für einen gültigen Notarvertrag.
Sollten die Stadtverordneten diesem Beschluss zustimmen, wüssten sie  am Ende nicht die Details des Vertrags.

Durch den Verzicht auf eine "nachträgliche Genehmigung des zu schließenden Kaufvertrags" könnte kein Stadtverordneter den Vertrag mehr einsehen. Die Stadtverordneten würden nicht wissen, zu welchem Preis tatsächlich verkauft wurde und an wen. Der jetzt als Interessent genannte könnte sein Interesse wieder verlieren, es wird an jemand anderen verkauft. Der Bürgermeister könnte dann darauf verweisen, dass die Stadtverordneten dem Verkauf zugestimmt hätten.
 

Trickserei?

Die Unterschiede zwischen den beiden Beschlussvorlagen zu Grundstücksgeschäften sind wohl kaum eine Nachlässigkeit, sie könnten genau kalkuliert sein.
An diesem Fall ist zu erkennen, wie versucht wird, die Stadtverordneten zu täuschen.

Die jetzt gewonnenen Informationen unterstreichen diese Auslegung des Falles.
Der Kaufinteressent André Borkowski ist ein naher Verwandter von Dr. Burghard Mann, der bereits die Nachbargebäude U 3 und U 4 gekauft hat, und dort die "Hessenschule" betreibt. Der Kauf des Gebäudes U2 an Dr. Mann sollte bereits in der Sitzung am  10. Mai 2019 beschlossen werden, wurde aber abgesetzt

Der Kaufinteressent André Borkowski ist auf der Homepage des Forellenhofs in Völkershain im Impressum als Verantwortlicher genannt, er betreibt den erfolgreichen Forellenhof mit  Restaurant.
Die Absicht einer Existenzgründung ist nicht glaubhaft.

Dieser Fall könnte so interpretiert werden: Mit diesem Beschluss will sich der Bürgermeister freie Hand verschaffen, um die Geschäfte von Dr. Burghard Mann mit seiner Hessenschule zu fördern.

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