HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Mardorf: Immer noch kein gültiger Bebauungsplan

 
In Mardorf hat die Stadt bereits November 2018 mit dem ersten Spatenstich für einen neuen Kindergarten begonnen. Ein gültiger Bebauungsplan lag zu der Zeit und auch jetzt im Juli 2019 noch nicht vor.

Kartenausschnitt Mardorf. schwarzer Rand: bestehende Bebauungspläne. Im Kreis das Gelände für den Kindergarten und ein neues Wohngebiet.

 

Am 9. Mai 2019 haben die Stadtverordneten über die Eingaben zum Bebauungsplan-Entwurf und somit über den Bebauungsplan beschlossen. In der Regel erfolgt kurz darauf die Veröffentlichung des Beschlusses im Amtsblatt. Damit ist der Bebauungsplan gültig. Seitdem sind bereits drei Monate vergangen. Noch immer gibt es keinen gültigen Bebauungsplan, wie sonst üblich. Es gibt auch keine Erklärung über diese ungewöhnliche Verzögerung.
 

Mögliche Gründe

Über die Gründe kann man bei dieser Informationspolitik nur spekulieren.
Hat vielleicht die Aufsichtsbehörde, das Regierungspräsidium, gegen den Plan Einspruch erhoben?

Gewichtige Gründe gäbe es, wie bereits hier frühzeitig berichtet wurde. Das Baugelände für den Kindergarten und das Bauland liegen im Außenbereich. Der Ackerboden hat an dieser Stelle einen hohen Ertragswert. Im Flächennutzungplan ist diese Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten und darf deswegen nicht bebaut werden. Auch unter dem Gesichtspunkt Klimaschutz hat Boden Vorrang vor weiterer Versiegelung. In Mardorf gibt es noch freies Baugelände. Der Kindergarten wird von Mardorf nur zu einem geringeren Teil belegt, der größere Teil der Kinder muss nach Mardorf gefahren werden.

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Erst die Pflicht, dann die Kür

  Die Pflicht der Stadt Homberg hat wie alle Kommunen viele Pflichtaufgaben wahrzunehmen, dazu gehört die Unterhaltung der Straßen und Brücken, der Gebäude, aber auch die Feuerwehr und Kindergärten. Aus einem Gemeindehaushalt gehen ca. 90 Prozent der Ausgaben in die Pflichtausgaben.   Die Kür der Stadt Der verbleibende Rest im Haushalt kann für freiwillige Leistungen […]

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