HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Persönliche Erklärung des Stadtverordneten Dirk Pfalz

 

In der Stadtverordnetenversammlung am 22. 08.2019  gab der Stadtverordnete Dirk-H. Pfalz (Bürgerliste) vor Sitzungbeginn die folgende persönliche Erklärung ab.   Die Regelungen zu persönlichen Erklärungen finden sich in der Geschäftsordnung § 24.

 

Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine Damen und Herren,

mir wurde von einem Stadtverordneten in der letzten Sitzung des Ausschuss für Stadtmarketing und Kultur in einem Wortbeitrag vorgehalten, ich würde mit meinen Fragen und Wortmeldungen die Stadtverordneten und insbesondere ihn „terrorisieren“. Diese Äußerung habe ich als ungehörig zurückgewiesen, sie wurde jedoch nicht vom Ausschussvorsitzenden gerügt.

Der Gebrauch des Wortes „terrorisieren“ ist für mich Grund und Anlass für diese Erklärung.

Ich möchte die Wortwahl nicht mit körperlicher Gewalt in Verbindung bringen, da es sie vorliegend nicht gab. So gilt für mich zur Beurteilung die übliche Definition für Wortbeiträge, nämlich: mit hartnäckiger Aufdringlichkeit belästigen, unter Druck setzen.

Dieser Wortbedeutung will ich die Bedeutung des Stadtverordneten in unserem politischen System, besonders in der Kommune gegenüberstellen: Der Stadtverordnete ist im Rahmen der kommunalen Rechtsetzungshoheit das wichtigste Organ der kommunalen Selbstverwaltung.

Jetzt möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf dir Entscheidungsprozesse in der Gemeinde lenken. Diese sind in den Kommunalverfassungen der Länder unterschiedlich ausgestaltet. Sie im Detail mit ihren Unterschieden darzustellen, nähme zu viel Zeit in Anspruch. Deshalb möchte ich, gestützt auf Art. 28 Abs. 1 S. 2 GG „das freie Mandat“ und Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG „Demokratieprinzip“ sowie letztlich das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum parlamentarischen Fragerecht vom 22.11.2017, folgende Aussage treffen:

Es gibt den ungeschriebenen verfassungsunmittelbaren Informationsanspruch eines jeden Stadtverordneten gegenüber dem Bürgermeister und dem Magistrat.

Dieser Anspruch rechtfertigt regelmäßig meine Fragestellungen in Ausschüssen und in dieser Versammlung. Schließlich sollen die mir gegebenen Antworten mir helfen, meiner in § 50 Abs. 2 Hess. Gemeindeordnung normierten Pflicht nachzukommen: Die Gemeindevertretung überwacht die gesamte Verwaltung, ausgenommen Auftragsangelegenheiten, und die Geschäftsführung des Gemeindevorstandes.

Überwachen heißt für mich „durch ständiges Beobachten zu kontrollieren“. Das Mittel hierzu ist für mich, mir durch Präzisierungsfragen die nötigen Informationen zu beschaffen. Es ist somit meine persönliche Entscheidung, wann ich die mir gegebenen Informationen als für mich ausreichend ansehe oder mich für Nachfragen entscheide. Dritten steht nicht das Recht zu, diesen Informationsanspruch zu beschneiden oder zu verunglimpfen.

Als Homberger Stadtverordneter habe ich wiederholt gerügt, dass mir seitens des Magistrates und des Bürgermeisters Informationen zu Entscheidungsvorgängen zu spät und unzureichend gegeben worden sind. Sachverhalte stellen sich im Nachhinein und Einzelfall oft anders dar, als vorgestellt. Dies erschwert meine ehrenamtliche Tätigkeit für diese Stadt und meine gesetzlich vorgegebene Kontrollpflicht.

Um dieser für mich und auch Dritte gerecht zu werden, bedarf es Fragen und auch wiederholten Nachfragen. Für diese lasse ich mich nicht durch missachtendes Verhalten und Titulierungen abqualifizieren.

Ich habe ein Demokratieverständnis, das ich aus dem Grundgesetz ableite. Und ich habe eine Verpflichtung gegenüber wahlberechtigten Bürgern dieser Stadt. Ihnen möchte ich Informationen über Entscheidungen in diesem Parlament und unserer Stadtverwaltung geben können.

Dieser Anspruch ist mit ein Grund dafür, dass ich über die Fraktion der Bürgerliste einen Antrag vorbereite, eine „Bürgerfragestunde“ und eine „Pflicht des Bürgermeisters zur Information der Stadtverordneten“ zum regelmäßigen Gegenstand der Stadtverordnetenversammlung zu machen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Homberg, 22.08.2019

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