HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Planungswirrwar

Es geht in diesem Beitrag um die chaotische Art des Planungsverfahrens, und nicht um das Für und Wider eines Wohnmobilstellplatzes an diesem Ort.

Im Mai 2019 lobte der Bürgermeister eine Wohnmobilisten-Arbeitsgruppe:

 

Die Arbeitsgruppe, die die Stadt daraufhin mit den Wohnmobilfreunden bildete, habe das Projekt komplett durchdacht, sodass für Homberg keinerlei Planungskosten angefallen seien, sagte Bürgermeister Dr. Nico Ritz.

 

Keinerlei Planungskosten? Die Planung begann gerade erst und wurde schon wieder geändert, wie im Folgenden zu sehen ist.

 

  
Abbildungen
Links: (1) Vorgelegter Plan für den neuen Wohnmobilplatz.
Rechts: (2) Auszug aus dem gültiger Flächennutzungsplan in dem auch Wohnmobile ihren Platz haben sollten

(1) Die blaue Fläche liegt auf dem im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Parkplatz und der Ausgleichsfläche (A) rechts.
Diese Ausgleichsfläche wurde einmal als Ersatz für Eingriffe in die Natur an einer anderen Stelle angelegt. Jetzt soll sie aufgehoben werden?

(2) Aus dem Flächennutzungsplan ist zu sehen, dass seit dem Jahr 2000 ein Campingplatz baurechtlich erlaubt ist, auf dem auch Wohnmobile stehen dürfen. Diese Chance wurde 19 Jahre lang nicht genutzt. Dafür soll nach dem Plan jetzt eine Ausgleichsfläche aufgehoben werden.


 
Abbildungen
(3) Der Bebauungsplan von 2000 mit drei Sondergebieten, darunter das Sondergebiet SO2 für ganzjährige Nutzung, auch für Wohnmobile

 

Seit 19 Jahren gibt es das Planungsrecht, bei dem auch Wohnmobile berücksichtigt sind. 19 Jahre hat sich keiner damit  befasst. Jetzt soll nach der Vorstellungen der Arbeitsgruppe in der Ausgleichsfläche dieses  gültigen Planes der Standort für Wohnmobile neu ausgewiesen werden. Mit keinem Wort wird diese Verlagerung begründet. Es wird so getan, als gäbe es den gültigen Plan gar nicht.

Die Fläche "Fläche für Wohnmobile" ist im Bebauungsplan als Sondergebiet 2 ausgewiesen. In der Planlegende steht dazu:

Die Fläche ist ganzjährig als Campingplatz nutzbar. Zulässig sind Zeltplätze, Caravanstellplätze und Mobilheimplätze.

Wenn überhaupt notwendig, könnte zur Klarstellung im Zuge einer Änderung das Wort "Wohnmobile" eingefügt werden. Mehr Planung wäre nicht erforderlich.
 

Pläne in der Stadtverordnetenversammlung

In der Stadtverordnetenvesammlung am 22.8.2019 wurdn die fogenden Pläne vorgelegt:

Abbildungen
links (4) Das Plangebiet wird erweitert. Hinzugefügt wird die Fläche, die im Flächennutzungsplan oben (2) noch als Waldfläche ausgewiesen ist.
rechts (5) Das vorgelegte Luftbild zeigt, dass dort nur noch eine Teil des Waldes vorhanden ist. Der andere Teil ist inzwischen zu einem Parkplatz geworden.

Warum das ursprüngliche Plangebiet der Arbeitsgruppe (blaue Fläche) erweitert wurde ist nicht bekannt, wurde nicht erklärt und auch nicht begründet. So geht Planung in Homberg. Diese Planung ignoriert den Flächennutzungsplan und die darin festgelegten Flächen, die dem Wald vorbehalten sein sollen.

Am 21.08.2019, ein Tag vor der Stadtverordnetenversammlung, wurden neue Pläne nachgereicht in denen ganz neue Flächen für die Planung aufgenommen werden: bisherige Wald und Ackerflächen. Eine sachliche Begründung gibt es nicht, obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Es gibt keine Aussage, was in welchem Umfang geplant werden soll. Die vom Magistrat vorgelegten und vom Stadtverordentenvorsteher weitergereichten unzureichenden Unterlagen sollen beschlossen werden. Die Stadtverordneten sollen dem Magistrat eine Blankovollmacht ausstellen und die Mehrheit der Stadtverordneten gibt die Gestaltungsrechte ab. Die Stadtverordneten entscheiden sich für ihre Selbstentmachtung und beschließen die vorgelegten Grenzen des Gebietes.

 

Wie unfähig und unverantwortlich die Stadtverordneten handeln, zeigt sich  darin, dass sie Flurstücke in das Abgrenzungsgebiet aufnehmen, die zu einem angrenzenden Bebauungsplan gehören. Diesen Fehler korrigiert die Verwaltung nachträglich unter Missachtung des Abstimmungsergebnisses. Die Flurstück 163 und 164 werden im Protokoll gestrichen, obwohl sie Inhalt des Beschlusses waren.

Abbildungen
Links: (6) Flurstücke des angenzenden Bebauungsplans wurden mit beschlossen. (Flurstück 163 und 164)
Rechts: (7) Die Verwaltung korrigiert den Beschluss der Stadtverordneten eigenständig.
 

Falsche Informationen für die Öffentlichkeit

Die Öffentlichkeit wird durch den Newsletter der Stadt über die Planung informiert. Von den Grundstücken in Flur 4 ist nichts zu lesen, das wird  verschwiegen. Es wird nur über die Grundstücke berichtet, die in der ersten Einladung genannt worden sind.

Textauszug:  Newsletter der Stadt. Gleichlautend im Bekanntsmachungsorgan "Homberg aktuell"

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