HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Osterhäuschen: Ein Spiegel der Homberger Entwicklung

 Von der Stadt zum Abbruch frei gegeben

Fotos: Aus einer gepflegten Parkanlage wurde in Homberg durch amtliche Verwahrlosung ein Schandfleck.
Der Niedergang nahm 2014 Fahrt auf, nachdem mit dem Fällen eines alten gesunden Baumes ein Zeichen gesetzt wurde.

Ab 2014 sah die Stadt dem Vandalismus zu und blieb untätig, unternahm nichts zum Schutz

Es erinnert an den städtischen Vandalismus am städtischen Gebäude Holzhäuser Straße 3, wo Fenster ausgebaut wurden und Elektroschrott ums Haus herum abgelegt worden ist.
Vandalismus als Instrument der Stadtpolitik, um Abriss von historischen Gebäuden zu rechtfertigen.

Die Verwahrlosung nimmt auch an anderen Stellen in der Stadt zu.

Es gibt Fördergelder aus dem Programm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" (vorher: Zukunft Stadtgrün)

In dem aktuellen Sachstandsbericht heißt es zur Osterwiese mit dem Osterhäuschen:

4. Waldspielplatz / Osterwiese
Der  Waldspielplatz,  am  Fuß  des  Burgbergs  zwischen  dem  geplanten
Naturerlebniszentrum  und  dem  Burgbergwald  gelegen,  soll  den  Bereich  der
Osterwiese  durch  ein  attraktives  Spielplatzangebot  aufwerten.  Insbesondere  das
Osterhäuschen  war  in  den  vergangenen  Jahren  Ziel  von  Vandalismus.  Durch  die
entstandenen  Schäden  weist  das  Osterhäuschen  irreparable  Schäden  auf  und
befindet  sich  in  einen  desolaten  Zustand:    die  Lehmdecke  ist  abgängig,  Graffitis
verschmutzen  die  Fassaden,  die  untere  Balkenlage  ist  durch  Feuchtigkeit  stark  in
Mitleidenschaft gezogen und muss ausgetauscht werden. Die Standsicherheit ist nicht
mehr gewährleistet. Eine Sanierung der vorhandenen Substanz wäre teurer als ein
detailgetreuer Nachbau.
Aus diesem Grund soll das Bestandsgebäude abgebrochen und als offene Schutz-
und Spielhütte ohne ausgemauerte Gefache neu errichtet werden. Nach Rücksprache
mit  der  unteren  Bauaufsichtsbehörde  des  Schwalm-Eder-Kreises  benötigt  das
Osterhäuschen keine Abbruchgenehmigung nach § 63 Anlage Ziffer IV 2 Hessische
Bauordnung (HBO), sondern eine denkmalrechtliche Abbruchgenehmigung.  
Aktuell  werden  die  notwendigen  Unterlagen  und  Kostenermittlungen  für  die
Genehmigung zusammengestellt und ermittelt.  
Die Lage und Gestaltung des Osterhäuschens soll auch im Zusammenhang mit der
Spielplatzplanung entschieden werden.


Dem Abbruch preis gegeben

Wie in der Holzhäuser Straße 3 wird ein Abriss provoziert, anstatt den historischen Bestand der Stadt zu schützen und zu erhalten. An solchen markanten Gebäuden hängen Lebenserinnerungen der Bürger, die die Verbindung der Bürger mit ihrer Stadt herstellen. Es sind Punkte der Identifikation mit der Stadt. Wenn sie zerstört werden oder die Zerstörung nicht verhindert wird, geht die emotionale Bindung der Bürger mit der Stadt verloren. Das ist ein Zerstörungswerk, das über den sichtbaren Verlust der Gebäude hinaus geht.
Eine solche Bedeutung scheint dem Magistrat in Homberg unbekannt oder er ignoriert, was in anderen Städten gezielt gepflegt wird.

 


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