HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Bebauungsplan Änderung noch nicht rechtskräftig: Wo hängt es?

Foto und Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. 66:  Entgegen dem Bebauungsplan (Baukörpergrenze = blaue Linie) ist ein großer Anbau für die Anlieferung von Aldi errichtet worden. Illegal.

Beschlossen aber noch nicht rechtskräftig: Wo hängts?

Am 22. Oktober 2020 beschlossen die Stadtverordneten die 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 66, Einkaufszentrum Drehscheibe.

Der Bebauungsplan wird rechtswirksam mit der Veröffentlichung im Homberg Anzeiger.

Einen Monat später ist er noch immer nicht veröffentlicht, also noch immer nicht in Kraft. Damit gilt noch immer die ursprüngliche Fassung von 2016, die der Bauherr Schoofs Frankfurt aber in einigen wesentlichen Punkten missachtet hat. Der Bürgermeister, Volljurist,  hat Schoofs dafür freie Hand gegeben, also ermuntert das geltende Recht zu übergehen.

Illegaler Anbau: Behörden schauen zu

Beim Bau der Zulieferung für Aldi wurde vom Bebauungsplan abgewichen und ein größerer Anbau errichtet, der direkt an die Spielhalle grenzt. Dieser Anbau ist illegal errichet.

Die Bauaufsicht der Kreisverwaltung lässt diese nicht unerhebliche Abweichung vom Bebauungsplan zu und untertnimmt nichts gegen den illegalen Bau. Die Abweichung ist sogar so erheblich, dass sie nicht über ein behördliches Abweichungsverfahren geregelt werden kann. Es muss der Bebauungsplan geändert werden. Das führte zur 1. Änderung, die aber bisher nicht rechtskräftig geworden ist.
Der Kasseler Regierungspräsiden  Hermann-Josef Klüber ist persönlich darüber informiert und schweigt zu dieser Rechtsverletzung.

Vor dem Gesetz sind alle gleich, einige sind Gleicher. Diese werden aktiv von den Behörden und dem Bürgermeister unterstützt.
Bei einem einfacher Bürger wäre schon längst eine Baueinstellung verfügt worden.

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