HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

An die Neuen im Stadtparlament und im Magistrat

Lassen Sie sich nicht zur Marionette machen

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Als neu gewählte Stadtverordnete werden Sie die nächsten fünf Jahre die Politik in der Stadt mitgestalten, ob es wieder demokratischer wird, entscheiden Sie mit.

Bei der Kommunalwahl im März 2021 hat sich die Mehrheit der wahlberechtigten Bürger entschieden, nicht oder ungültig zu wählen.
Das war ein deutliches Zeichen gegen die Arbeit der Stadtverordneten in der letzten Legislaturperiode, in der diese ihre Aufgaben nicht ausreichend wahrgenommen hatten, um es mild auszudrücken.
 

Neu als Stadtverordnete

Als Neue in der Stadtverordnetenversammlung sind Sie nicht vorbelastet und können Wähler für sich gewinnen. Vielleicht haben Sie auch schon bei dieser Wahl neben den Listenstimmen auch persönliche Stimmen bekommen, so dass Sie in der Liste nach vorn gerutscht sind.

Für Ihren Start einige grundsätzliche und praktische Hinweise:

1. Als Abgeordnete sind Sie nicht an Weisungen gebunden, Sie haben nur nach Ihrem eigenen Urteil und Gewissen zu entscheiden. Sie müssen sich keiner Parteidisziplin unterordnen, kein Fraktionsvorsitzender darf Sie zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten zwingen. Trotzdem wird wohl immer wieder versucht, Sie auf die eine oder andere Weise unter Druck zu setzen.

2. Ihre Aufgabe ist gesetzlich bestimmt. Sie haben die Arbeit des Magistrats und der gesamten Verwaltung zu kontrollieren. Demokratie funktioniert nur, wenn die Macht kontrolliert wird. Es ist nicht Ihre Aufgabe, Projekte durchzusetzen, von denen sie nicht überzeugt sind, dass sie der Mehrheit der Bürger nützen und nicht nur einem kleinen Kreis.

3. In einer Kommune haben die Stadtverordneten zwei Themenbereiche, die nur sie entscheiden dürfen. Sie haben die Planungshoheit über die Nutzung im Gebiet der Gemeinde. Sie entscheiden über die Bebauungspläne und sie haben dabei die Aufgabe, die im öffentlichen Beteiligungsverfahren vorgetragenen Anregungen und Bedenken gewissenhaft und nachvollziehbar gegeneinander abzuwägen. Und sie haben die Haushaltshoheit. Sie bestimmen was in einem Jahr finanziert werden darf.

4. In einer Gemeindeverwaltung müssen auch viele Aufgaben erledigt werden, die vom Land oder vom Bund vorgegeben sind. Zum Beispiel die Personalausweise auszustellen. Daneben hat jede Gemeinde Pflichtaufgaben, wie etwa die notwendigen Kindertagesstättenplätze zu schaffen und zu finanzieren. Wenn die Pflichtaufgaben erfüllt sind und noch Gelder vorhanden sind, kann eine Gemeinde auch freiwillige Aufgaben übernehmen. Als Stadtverordnete haben Sie darüber zu wachen, dass die Pflichtaufgaben nicht vernachlässigt werden.

5. Wenn Sie Informationen nicht erhalten, oder wenn die Mehrheit meint – wie oft in der Vergangenheit – ausreichend informiert zu sein und eine Abstimmung verlangt, scheuen Sie sich nicht, deutlich mit Nein zu stimmen. Damit Ihr Nein auch sichtbar im Protokoll erscheint, können Sie vor der Abstimmung verlangen, dass Ihr Name im Protokoll genannt wird. Dazu ist der Protokollführer verpflichtet. Nur so können Sie später nachweisen, dass Sie dagegen gestimmt haben. Nutzen Sie diese Möglichkeit.

6. Um nach Ihrem eigenen Urteil zu entscheiden, ist es unerlässlich die Sitzungsunterlagen ausführlich zu lesen. In der Vergangenheit fehlten viele Informationen für eine verantwortungsvolle Entscheidung. Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass der Magistrat Ihnen alle Informationen vorlegt, die Sie für eine sachliche Entscheidung benötigen, zum Beispiel welche Folgekosten sich aus einer Baumaßnahme ergeben. Merke: Die Baukosten fallen nur einmal an, die Folgekosten belasten den Haushalt viele Jahre und können dann höher sein als die Baukosten. Der Rechnungshof hat wiederholt darauf hingewiesen.

7. Achten Sie darauf, dass die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom Magistrat auch zeitnah umgesetzt werden, Beobachten Sie die Beschlüsse und fassen Sie nach, wenn nichts passiert.


Neu im Magistrat

Als Mitglied des Magistrats haben Sie einen Amtseid abgelegt. In ihrer Amtszeit haben Sie einen Beamtenstatus und sind verpflichtet, die Gesetze zu achten und einzuhalten. Für Ihre Entscheidungen sind Sie verantwortlich und auch persönlich haftbar.

Sie können sich nicht darauf verlassen, dass die Beschlussvorlagen und Informationen, die Ihnen vorgelegt werden, rechtlich in Ordnung sind. Das hat die Vergangenheit mehrfach gezeigt. Auch wenn die Stadt zwei Volljuristen beschäftigt, dürfen Sie sich nicht blind darauf verlassen. Sie müssen selbst prüfen. Sie können sich aber schützen. Sie brauchen sich keinem Gruppendruck fügen. Wenn Sie zu der Auffassung kommen sollten, dass eine Entscheidung rechtlich nicht tragbar ist, können  und müssen Sie mit Nein stimmen. Sie sollten dann vorher verlangen, dass Ihr Stimmverhalten im Protokoll namentlich festgehalten wird. Nur so haben Sie einen Beweis und sind nicht haftbar.

Sie können nicht – wie in der Vergangenheit oft –  darauf vertrauen, dass alle vertuscht oder abgewendet wird. Pandemie und  Klimaverschlechterung erzwingen neue Verhaltensweisen. Neue Maßstäbe werden angelegt. Im Herbst steht eine neue Bundestagswahl an. Das sollten Sie mit bedenken.

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