HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Gefahr an der Efze: Wie will die Stadt schützen?

   
Frage in der Bürgerversammlung

   
5. Grabeland im Überschwemmungsgebiet zwischen Bahnhofstraße und Hohlebachmühle

Nachdem die Stadt Eigentümerin der Fläche geworden ist, trägt sie die Verantwortung für die derzeitige illegale Nutzung und die damit verbundene Gefährdung. Wie und in welchem Zeitraum will die Stadt die Gefahrenlage beseitigen?

 

Antwort des Bürgermeisters

Die Stadt hat das Grundstück gekauft um es zu strukturieren. Dabei will man nicht mit dem Holzhammer vorgehen und wirtschaftliche Lösungen finden. Es soll nicht mit der Brechstange angegangen werden.
Man wolle das Kleingartenwesen erhalten.

  
Anmerkung zur Antwort

2.4.6  Überschwemmungsgebiete
Die Auen der Efze, der Ohe sowie in Teilbereichen der Rinne sind als Überschwemmungsgebiet gemäß § 76 WHG festgesetzt. Die Festsetzung untersagt die Errichtung baulicher Anlagen in dem Gebiet.

Das Gelände ist ein Überschwemmungsgebiet. Im Flächennutzungsplan ist es sogar ausdrücklich als solches ausgewiesen.Das Gelände darf als Grabeland genutzt werden. Bei einer Überschwemmung – und es gab in den letzten Jahren schon mehrere – ist nur schlimmstenfalls nur die Ernte verloren.

Als Grabeland bezeichnet das deutsche Bundeskleingartengesetz ein Grundstück, das vertraglich nur mit einjährigen Pflanzen bestellt werden darf (§ 1 Abs. 2 Nr. 5 BKleingG). Grabeland ist kein Kleingarten im Sinne dieses Gesetzes. 

Die Aussage des Bürgermeisters, man wolle das Kleingartenwesen erhalten, ist für diese Fläche falsch, denn es ist rechtlich kein Kleingartengelände. Es ist nur Grabeland erlaubt.  Grabeland ist jährlich kündbar, die Verträge werden zwischen Grundstückseigentümer und dem Nutzer geschlossen.

Allerdings hat die Stadt seit Jahren den Nutzern die Illusion gelassen, es wäre ein Kleingarten, in dem man auch Bäume pflanzen und Bauten errichten kann. Die Nutzer haben im gutem Glauben gehandelt, die Stadt hat weggeguckt und die Gefahr ignoriert, die im Fall eine Hochwassers durch die Bauten entsteht. Dass die Bauten auf dem Gelände illegal sind, hat der Bürgermeister bereits festgestellt.

 

Nicht nur die Nutzer sind gefährdet. Wenn bei einer Starkregen-Flutwelle alles weggerissen wird, staut sich alles nahe der Hohlebachmühle und führt zu einem Rückstau, der damit zu höheren Wasserständen führt, als wenn das Wasser abfließen könnte. Das Anwesen der Hohlebachmühle ist unmittelbar gefährdet.

Es klingt zwar schön, wenn die Stadt nicht mit dem Holzhammer oder der Brechstange vorgehen will, doch angesichts der Gefahrenlage sind diese Aussagen des Bürgermeister grob fahrlässig.

 


Wie hoch wird das Multifunktionshaus die Stadt zukünftig belasten?

  Frage in der Bürgerversammlung    4. Multifunktionshaus Betriebskosten 4.1 Wie hoch werden die laufenden Bewirtschaftungskosten für das Multifunktionshaus sein? (Miete, Nebenkosten, Reinigung, Hausmeistertätigkeit)? 4.2 Welchen Anteil der Kosten werden die kreisweit tätigen Vereine tragen, die das Haus nutzen? 4.3 Wie hoch wird der Anteil sein, den die Stadt laufend zu tragen hat?   Antwort […]

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