HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

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Solarpark, Kasernenkauf und der Gerichtsprozess

Foto: Solarpark auf dem ehemaligen Standortübungsplatz, der jetzt als FFH-Naturschutzgebiet ausgewiesen ist.

Bei der ersten Ankündigung des Gerichtsprozesses gegen Ex-Bürgermeister Martin Wagner schien es ein großer Prozess vor der Großen Strafkammer des Landgerichts zu werden. Sechs Verhandlungstage waren angesetzt. Nach der Eröffnung am 20. Oktober, bei der der Staatsanwalt die Klagepunkte vortrug, war aus der HNA zu entnehmen, dass der Prozess wohl schnell zu Ende sein würde. Es ginge nur um Spendenzahlungen des Projektentwicklers an Vereine, bei der der Bürgermeister nur vermittelt haben soll. Wenn überhaupt, läge nur eine geringe Schuld vor.
 

War das Solarpark-Gelände vorbelastet?

Diese Wendung erstaunt, denn der Hauptsachverhalt wurde nicht benannt: Der Solarpark wurde auf einer Fläche des ehemaligen Standortübungsplatzes gebaut, von dem behauptet wurde, diese Fläche sei durch die vorherige militärische Nutzung in seinem ökologischen Wert geschädigt gewesen. Nur auf solchen Flächen, die durch gewerbliche oder militärische Nutzung schwer ökologisch beschädigt waren, durften Solarparks nach dem Erneuerbare Energie Gesetz (EEG) errichtet werden. Um die erneuerbare Energie zu fördern, bekamen die Betreiber für 20 Jahre eine erhöhte Vergütung für den Strom, den sie ins Netz einleiten. Die Mehrkosten wurden auf alle Stromverbraucher umgelegt. Für 20 Jahre mehr als den Marktpreis zu bekommen, war verlockend, ein hundertprozentige sichere Kapitalanlage, staatlich garantiert.
Einzelpersonen können nicht  gegen einen Missbrauch des EEG Gesetzes klagen, deshalb ist es wichtig, dass die Staatsanwaltschaft das Interesse der Öffentlichkeit vertritt.
 

Private Gewinne – Millionenschaden für die Öffentlichkeit

2017 stellte die Staatsanwaltschaft fest, diese Fläche sei nicht im ökologischem Wert durch die Vornutzung geschädigt. Dafür gab es Zeugen, ein von der Staatsanwaltschaft beauftragtes Gutachten kam auch zu dieser Feststellung. Die Voraussetzung für die erhöhte Einspeisevergütung war nicht gegeben. Die Ermittlungen sollten "gegen die gesondert Verfolgten" weiter geführt werden. Doch seitdem war nichts mehr zu hören. Hier geht es um einen Schaden von Millionen zu Lasten der Öffentlichkeit. Wann wird das gerichtlich aufgearbeitet?


Kasernenschließung

Durch den Umbau der Bundeswehr wurden viele Kasernen nicht mehr benötigt und geschlossen.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ( BImA) bekam die Aufgabe, diese Flächen zu vermarkten. In eine Studie des hessischen Wirtschaftsministeriums wurden die Vermarktungschancen aller Kasernen untersucht und beurteilt. Für den Teil der ehemaligen Ostpreußenkaserne, auf dem die Unterkunftsgebäude lagen, sahen die Autoren der Studie keine Chance, hier wäre auch Rückbau in den ursprünglichen Zustand, Wald und Wiese, ratsam.

Das große Außengelände war der Standortübungsplatz, er wurde zu einem Naturschutzgebiet, es wurde ein FFH-Gebiet und wird durch den Bundesforst verwaltet. Ein Geländestreifen von 18 Hektar entlang der stillgelegten Eisenbahntrasse wurde nicht zu einem FFH-Gebiet erklärt, obwohl es ein zusammenhängendes Gebiet ist, dafür gab es keine Erklärung.

Die BImA schlug der Stadt immer wieder Interessenten für das Kasernengelände vor, die Stadt lehnte ab. Sie wollte das Kasernengelände selbst vermarkten und träumte wohl von großen Gewinnen.

Schon 2011 wurde für diese Fläche für den Solarpark geplant. Die Zeit drängte, denn schrittweise wurde die erhöhte Einspeisevergütung gesenkt. Um noch den höchstmöglichen Preis zu sichern, musste der Solarpark vor dem nächsten Stichtag ans Netz gehen. Die Stadt wollte von der BImA diese Fläche kaufen. Die BIMA lehnte das ab, denn ihre Aufgabe bestand darin, das Gelände der Kasernen zu verkaufen und nicht das des ehemaligen Standortübungsgeländes. Nach Verhandlungen bot die BImA an, die Stadt könne das Außengelände in einem Paket mit dem gesamten Kasernengelände kaufen.

Um dem privaten Projektentwickler das Geschäft zu ermöglichen, kaufte die Stadt das gesamte Kasernengelände einschließlich der 18 ha für den Solarpark. Das Geschäft wurde über die Hessische Landgesellschaft (HLG) im Zuge der Bodenbevorratung abgewickelt. Für die HLG ein lohnendes Geschäft, sie kann der Stadt laufend Gebühren abrechnen und trägt kein Risiko, das bleibt bei der Stadt – bis heute.
Die HLG erklärte beim Eigentumsübergang der Solarparkfläche an die Stadt, dass die Fläche unbelastet sei.

Bild

 

Schon vor 10 Jahren wurde hier im Hingucker darauf hingewiesen, dass die Fläche nicht vorbelastet ist und somit für diesen Solarpark keine erhöhte Einspeisevergütung gerechtfertigt ist. Die Ermittlungen zu diesem Fall offiziell noch nicht abgeschlossen und auch in dem jetzigen Verfahren gegen Martin Wagner nicht vorgebracht.

siehe auch: HLG bestätigt: Keine Umweltschäden auf Solarpark-Fläche

 


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