HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Gebäude- und Grundstücksgeschäfte der Stadt


Auf die nachträgliche Genehmigung des Kaufvertrags wird verzichtet


Diese Verzichtserklärung
legt der Magistrat den Stadtverordneten wohl bei allen Grundstücksgeschäften vor,
die Stadtverordneten akzeptieren ohne Widerrede.
Eine kollektive Selbstentmachtung der Bürgervertreter,
ein Freibrief für Bürgermeister und Magistrat.

Die Folge:
Undurchsichtige Geschäfte, Fake-Verträge, Luftnummern,
private Nutznießer, geheime Belastungen der Stadt.
Kurz: chaotische Verhältnisse in Homberg.

 

Aktuell zwei Grundstücksgeschäfte im Vergleich:
Die zwei Grundstücksankäufe werfen Fragen auf,
weil sie ganz unterschiedlich gehandhabt und entschieden wurden.

 

Kauf der Holzhäuser Straße 25


Die Magistrat hat das Grundstück und das Gebäude Holzhäuser Straße 25 vom Land Hessen  gekauft.  Da der Preis unter 20.000 Euro lag, durfte es der Magistrat eigenmächtig entscheiden.
Ein Beschluss der Stadtverordneten war nicht notwendig.
Die Stadt hat das Haus, ein Fachwerkhaus, einfach abreißen lassen, ohne dass es eine Schadensaufnahme gab. Kaufpreis, Abriss und Entsorgungskosten lagen gewiss über den Betrag von 20.000 Euro.
Schon wegen dieser Kosten hätte der Kauf, der mit dem Ziel des Abrisses erfolgte, den Stadtverordneten vorgelegt werden müssen. Wahrscheinlich hatte der Jurist Dr. Nico Ritz Kauf und Abriss in zwei Positionen aufgeteilt und lag somit in der Freigrenze.

Das Foto des Hauses zeigt, dass das Haus neue Fenster hatte, ein Beleg dafür, dass es gepflegt wurde. Einen Nachweis, warum das Haus abgerissen werden musste, gab es nicht.


Im Gegensatz dazu gab Dr. Ritz für das Gebäude in der Untergasse 16 an – ein Neubau aus den 90er-Jahren – es sei sanierungsbedürftig.
Eine Schadensuntersuchung und eine Abrissgenehmigung für die Holzhäuser Straße 25 legte der Bürgermeister nicht vor. Keine Vergleichsrechnung der Kosten Abriss und Entsorgung zu Renovierung, obwohl für die gesamte Altstadt unter Ensembleschutz steht.  Es ist geradezu ein Hohn, wenn die Stadt zum Fachwerktag einlädt.

 

Kauf des Klinikareals

  
Am 20. Mai 2021 beschlossen die Stadtverordneten, das Kaufangebot von Asklepios anzunehmen. Über den Inhalt des Angebotes wurden den Stadtverordneten nur mitgeteilt, dass das die gesamte Immobilie für 1 Euro angeboten worden sei.
Was in dem Angebot sonst noch an Bedingungen gestellt worden waren, ist nicht bekannt.
Nicht einmal die Grundstücksgröße wurde genannt. Die Stadtverordneten kauften "die Katze im Sack". 
Sie wussten nur, dass Abrisskosten in Höhe von 7 Millionen Euro an diesem Ein-Euro-Kauf hingen. Bisher wurde auch nicht öffentlich gemacht, ob der Kaufvertrag überhaupt abgeschlossen worden ist und welche weiteren Regelungen im Vertrag getroffen wurden.

In einem Grundstückskaufvertrag müssen Aussagen gemacht werden zu den möglichen Belastungen, die im Grundbuch eingetragen sind, zum Beispiel Kreditabsicherungen, Dienstbarkeiten oder sonstiges. Die möglichen vorhandenen Mängel des Objektes sind im  Vertrag zu benennen und ab welchem Tag die Verantwortung an den neuen Eigentümer über geht. Das ist bisher geheim. Die Bürger wissen davon nichts.

 
Einen Ein-Euro-Kauf hätte der Magistrat allein abschließen können, so wie bei der Holzhäuser Straße 25. Warum tat das der Magistrat nicht?

Die Immobilie hat schwerwiegende Mängel und sollte von Anfang an abgerissen werden, später vielleicht auch nur teilweise. Die Eigentumsübertragung an die Stadt bedeutet eine Belastung für die Stadt. Man könnte auch sagen, der Stadt wird ein großer Schaden zugefügt, den der Magistrat nicht alleine tragen und sich deshalb über den Stadtverordnetenbeschluss absichern wollte.

Der Magistrat und damit auch der Bürgermeister bleiben in der Verantwortung. Der Bürgermeister steht in der Verantwortung, gegen Beschlüsse Einspruch zu erheben, die rechtswidrig oder zum Schaden der Stadt sind.
Das tat der Bürgermeister nicht. Im Gegenteil, er war die treibende Kraft bei dem "Kauf". Er machte Druck, obwohl Asklepios seit 10 Jahren keine Alternative hatte, die Altlast los zu werden. Auf dem Immobilienmarkt gab es dafür offensichtlich kein Interesse. Verständlich, denn bei sinkender Einwohnerzahl und sinkenden Einkommen wäre ein Engagement zu riskant.

 
Die Verantwortung bleibt letztlich beim Bürgermeister, da er sein Einspruchsrecht nicht wahrgenommen hat, er ist als Beamter besonders in der Pflicht. 

Aber auch die Stadtverordneten sind ihrer Verantwortung nicht gerecht geworden, indem sie blind etwas zustimmten, ohne es zu kennen. Sie ließen sich auch noch durch falsche Behauptungen in die Irre führen, indem ihnen vom Magistrat gesagt wurde, dass sie nur durch den Kauf die Planungshoheit über das Areal haben. Das war eine Lüge. Jede Kommune hat die Planungshoheit über die Nutzung und bauliche Gestaltung. Die Planungshoheit und die Haushaltshoheit sind die Kernbereiche der kommunalen Selbstverwaltung.

Ein einzelner Stadtverordneter mag vielleicht am Beginn seiner Tätigkeit nicht die gesetzlichen Pflichten und Rechte kennen. Da er aber als Vertreter einer Partei antritt, ist diese in der Pflicht, die neuen Stadtverordneten entsprechend zu informieren. Das haben die Parteien offensichtlich nicht getan. Auch sie haben versagt und haben damit der kommunalen Selbstverwaltung und damit der Demokratie erheblich geschadet. 

 


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