HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Ackerland oder Solarpark

SolarflächenAuf den ehemaligen Militärflächen südlich der Stadt bei den Kaserenen sollen Flächen für Solaranlagen ausgewiesen werden. Drei Flächen waren vorgesehen, wobei Fläche 3 wieder fallen gelassen wurde. Wie aus dem Regionalplan [17 MB) ersichtlich, sind die Flächen matt-gelb gekennzeichnet, das heißt sie sind der Landwirtschaft vorbehalten.

Fläche 1, östlich des Bahndamms, war landwirtschaftliche Fläche bevor die Bundeswehr dieses Gelände übernahm. Wenn das Land vom Bund nicht mehr gebraucht wird, dann soll die ursprüngliche Nutzung wieder gelten. Auf dieser Fläche wurden sogar Zuckerrüben angebaut, ein Zeichen für fruchtbaren Boden. Eine solche Fläche kann nicht als vorbelastete Konversionsfläche bezeichnet werden. Dieses fruchtbare Ackerland mit Solaranlagen zu bestücken widerspricht dem Regionalplan.

Was im Regionalplan steht

"Solare Strahlungsenergie soll vorrangig an gebäudegebundenen Standorten genutzt werden."

"An Boden- und Freiflächenstandorten soll die Solarenergienutzung nur auf bauleitplanerisch
abzusichernden Flächen erfolgen.
Hinweis:
Besonders infrage kommen (in Anlehnung an das EEG):
xx bereits versiegelte oder vorbelastete Flächen wie
xx militärische oder wirtschaftliche Konversionsflächen"

"Die Nutzung solarer Strahlungsenergie (kurz Solarenergie) gewinnt auch in einer klimatisch
nicht vorrangig begünstigten Region wie Nordhessen
zunehmend als Ergänzung zu anderen
(regenerativen) Formen der Energieerzeugung an Bedeutung."

"Grundsätzlich bevorzugt werden dabei unter dem Aspekt des sparsamen Umgangs mit Grund
und Boden
gebäude- und dachgebundene Standorte im Innenbereich ."

"Solaranlagen im Außenbereich sind keine privilegierten Vorhaben im Sinne des § 35 Abs.1
BauGB. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind für solche Anlagen Bedingungen für die
Standortwahl formuliert, vor allem die Notwendigkeit eines Bebauungsplans oder die Nutzung
von Konversionsflächen. Damit wird deutlich, dass die Nutzung der Solarenergie nur in
begrenztem Umfang und unter eng gesteckten Bedingungen im Außenbereich stattfinden soll."
(Unterstreichungen von DMS)

Fazit:
Die Fläche 1 und 2 sind nicht versiegelt oder sonstwie vorbelastet. Obwohl sie Militärgelände waren, entsprechen sie nicht den Kriterien für die Solarnutzung. Das wäre nur in dem inneren Bereich des Kasernengeländes der Fall.

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Asbestgutachten Nr. 6

HallenEin neues Gutachten des Bauherrn ist wenig überzeugend, da die Fehler und Täuschungsversuche der beiden ersten Bauherren-Gutachten nicht ausgeräumt sind.
Klarheit kann nur eine Messung und ein Gutachten eines vereidigten Sachverständigenbüros bringen, das vom Gericht in Rahmen einer Beweissicherung beauftragt wird.

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Belebte Altstadt

Fritzlar Markt

Trotz aller Probleme die alle Städte mit dem Strukturwandel im Handel haben, gelingt es einigen dennoch sich zu profilieren.
In Fritzlar soll der Markt an zwei Tagen in der Woche stattfinden. Es herrscht ein reges Kommen und Gehen auf dem Marktplatz. Und das trotz oder gerade wegen der Einkaufzentren vor den Mauern der Altstadt.

Homberg hat noch einen langen Weg mit vielen kleinen Schritten vor sich.

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Asbestfasern: Ja oder nein?

HNA BerichtNach den vom Bauherrn in Auftrag gegebene Gutachten gibt es kein Asbest.
In den Gutachten der Betroffenen wird Asbest nachgewiesen.

Behörden haben sich über ein halbes Jahr nur auf die Aussagen des Bauherrn verlassen und die mögliche Gesundheitsgefährdung nicht selbst untersucht.

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