HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Massive Abwehr

WarenausgabeSeit über das Gefährdungspotenial nach der Asbestdachsanierung in den Hallen der ehemaligen Dörnberg-Kaserne in Homberg hier berichtet wurde, versucht der "Forst- und Umweltdienst e.V." massiv gegen die Berichterstattung vorzugehen. Zum Einsatz kamen:

– Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
– Antrag auf einstweilige Verfügung
– falsches Gutachten
– falsche eidesstattliche Versicherungen.

Die Anwälte des Vereins wenden sich gegen die Darstellung in den folgenden Beiträgen:
Asbestgefahr in den Lagerhallen der ehemaligen Dörnberg-Kaserne vom 27.7.2010
Wann liegt Asbestbelastung vor? vom 2.8.2010

Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
Am 4.8.2010 kam die Aufforderung eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichen. Sie forderten "für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe von 3.000 Euro an die Firma Forst- und Umweltdienst Schwalm-Eder e.V. zu zahlen."

Diese Erklärung wurde von mir nicht unterschrieben. Daraufhin erfolgte

Antrag auf einstweilige Verfügung
Die Anwälte des Forst- und Umweltdienstes e.V. beantragen am 16.8.2010 bei Landgericht Kassel eine einstweilige Verfügung. Sie beantragen "für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten".
Streitwert 20.000 Euro.
Um den Anspruch glaubhaft zu machen, verwiesen die Anwälte auf ein Gutachten, das vor Beginn der Bauarbeiten erstellt worden sein soll.

Vorabgutachten
Das beigelegte Gutachten ist falsch. Es wurde nach Abschluss der Bauarbeiten beauftragt und ausgefertigt. Der Staatsanwalt nennt es juristisch nicht Gutachten, sondern ein "schriftliche Lüge". Lügen sind nicht strafbar.

Eidesstattliche Versicherungen
Zwei Vorstandsmitglieder des Vereins "Forst- und Umweltdienst e.V." geben eine eidesstattiche Versicherung ab. Herr Horst Abel und Herr Hellmut Schärfl versichern, dass zuerst das Vorgutachten erstellt und mit den Bauarbeiten erst begonnen wurde nachdem das Ergebnis vorlag und keine Asbest nachgewiesen werden konnte. Das Vorgutachten ist falsch, folglich auch die eidesstattliche Versicherung. Der Staatsanwalt sieht trotzdem keinen ausreichenden Straftatbestand. Solange kein Vorsatz nachweisbar sei, gilt die Versicherung als fahrlässig abgegeben, da sich die Vorstandsmitglieder auf die Angaben des Geschäftsführers Herrn Manfred Möller-Sauter verlassen hätten. Das Ermittlungsverfahen würde wegen minderschwerer Schuld eingestellt.

Weiterhin legten die Anwälte die vorgeschriebene Anmeldung der Asbestarbeiten einer Borkener Firma vor, ausgeführt wurden sie aber nicht von dieser Borkener Firma sondern von einer anderen Firma aus Nordrhein-Westfalen. Jetzt soll es sogar eine dritte Firma gewesen sein. (1. Firma: Umweltdienste B.M-W, Borken, 2. Firma: Demonsan, Harsewinkel, 3. Firma:  Andzelika Lewandowska, Harsewinkel)

Gutachten = schriftliche Lüge
Ein Leser, der nicht über eine juristische Ausbildung verfügt, versteht unter einem Gutachten eine abgesicherte, wahre Aussage, auf die man sich verlassen kann. Das wäre nur bei einem Gerichtsgutachten der Fall. Bei den bisher vom "Forst- und Umweltdienst e.V." in Auftrag gegebenen Gutachten ist keine Wahrheitsgehalt gesichert. Auch eine eidesstattliche Versicherung hat in allgemeinen Verständnis ein großes Gewicht. Das dem nicht so ist, zeigt dieser Fall ebenso.

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