HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Solarpark: Trotz Siegerpose ist noch vieles ungeklärt

Hombergblick mit Markierung für die SolaranlageVor der schönen Ansicht der Stadt postierten sich der Bürgermeister und die Bauherren in Siegerpose zum Baubeginn des Solarparks.
(Foto aus Copyright-Gründen nur über den Link zu sehen)

Mit der Pose wollten sich die Beteiligten von Stadt, Baysolar, b*green und Bundesforst wohl erst einmal selbst Zuversicht zusprechen, denn das Projekt steht auf wackligen Beinen. Neben rechtlichen Fragen ist es vor allem der technische Anschluss an das Stromnetz.

Technischer Anschluss an das Stromnetz
Es reicht nicht einen Solarpark isoliert ins Land zu stellen, es muss auch eine Verkabelung zu einem Einspeisepunkt hergestellt werden. Nach den bisher vorliegenden Kenntnissen ist da noch wenig gesichert.

Der Strom soll nach der Planung unter beim Eisenbahnviadukt die Bahntrasse quern und dann zu der Umspannstation der Eon im Gewerbegebiet geführt werden. Dafür müssen mit den verschiedenen Grundstückeigentümern Verhandlungen geführt und vertraglich Wegerechte vereinbart und im Grundbuch eingetragen werden. Auch für die Einspeisung im Umspannwerk sind technische Aggregate notwendig.

Prüfung nach dem Erneuerbare Energie Gesetz
Selbst wenn die Technik am Ende stehen sollte, was bis Ende September unrealistisch scheint, dann muss von dem Netztbetreiber geprüft werden, ob der Strom nach den Bedingungen des EEG erzeugt wurde. Spätestens hier wird sich herausstellen müssen, dass der Solarpark nicht auf einer "im ökologischen Wert schwerwiegend beeinträchtigten Fläche" errichtet wurde.

Wer zahlt den Rückbau?
Die Homberger Stadtverordneten hatten verlangt, dass Rückbaukosten für die Anlage zu sichern seien. Das hatte der Projektentwickler Frank Geerken zugesagt. Jetzt wurde auf die Schnelle ein Pachtvertrag zwischen BaySolar und Bundesforst abgeschlossen bei der auch die Stadt mirwirkte. Ob da die Frage der Sicherung der Rückbaukosten geregelt wurde, auch für den Fall, dass der Solarpark gar kein Geld erwirtschaftet kann, weil er die Bedingungen nicht erfüllt?

Wer bezahlt dann den Rückbau von "9600 Rammpfosten, 30 000 Module, über 100 Kilometer Kabel, 3331 Meter Zaun, fünf Transformatorstationen und 9 Zentralwechselrichter"? (HNA 15.8.2012)

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