HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Antrag gelobt und abgelehnt

Amt für Bodenmanagement

In die vom Parlament beschlossene Rückabwicklung des skandalösen Kaufvertrags von Kasernengelände an den CDU-Stadtverordneten Axel Althaus und seinen Partner Thomas Hucke kommt Bewegung.

Juristische Ansatzpunkte
Bürgermeister Dr. Ritz sieht juristische Ansatzpunkte, die zu prüfen sind, dazu muss der Wert der Grundstücke und Gebäude festgestellt werden.
Weicht der Verkehrswert des Grundstücks weit von dem extrem niedrigen Kaufpreis ab, dann kann das heißen, der Vertrag ist sittenwidrig gewesen und damit nichtig. Er würde dann als nicht zustandegekommen angesehen werden.

Der Magistrat beantragte, die Stadtverordneten sollten ein entsprechendes Gutachten zur Bestimmung des Wertes in Auftrag geben. Er schlug dazu vor, den Gutachterausschuss des Kreises mit der Wertermittlung zu beauftragen.

Ein Änderungsantrag zu dieser Beschlussvorlage des Magistrats, der den Untersuchungsauftag hinsichtlich Umfang und Bewertungszeitpunkt genauer festlegt, fand lobende Anerkennung.
Im Änderungsantrag sollte statt des Gutachterausschusses auch ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Immobilienbewertung beauftragt werden, weil die Arbeitsweise eines Sachverständigen sich von der Arbeit des ehrenamtlich tätigen Gutachterausschusses wesentlich unterscheidet.

Dieser Änderungsantrag wurde von der Mehrheit der Stadtverordneten am 11. September 2014 abgelehnt.

ImmobilienwertermittlungDie Arbeit des Gutachtererausschusses
Der Gutachterausschuss arbeitet auf der Basis des Bundesbaugesetzbuches §193.

Grundlage seiner Bewertung ist die Kaufpreissammlung und die vom Amt veröffentlichten Bodenrichtwert. Diese Basis ist für eine ausreichende Wertermittlung in diesem Fall zu wenig. Zur Beurteilung des Grundstücksverkauf durch die HLG ist eine Einzelfallwertermittlung unabdingbar.

Es ist auch die Besorgnis der Befangenheit vorhanden, da das Amt selbst auf dem Gelände der ehemaligen Dörnbergkaserne steht, also selbst ein vergleichbares Grunstück erworben hat. Welche Preis wurde damals  gezahlt?

Das jetzt zu bewertende 3,5 ha Grundstück mit mehreren großen Gebäuden liegt direkt vor den Bürofenstern des Amtes. Es ist davon auszugehen, dass sie die Umstände mitverfolgt haben.

Von einem ehrenamtlich tätigen Ausschuss wird man nicht all zu tiefgreifende Untersuchungen erwarten können, zumal die fachliche Zusammensetzung der Ausschüsse variiert. Dass ein Mitglied in der Lage ist, den Wert eines großes Heizwerks zu ermitteln, ist sehr fraglich.

Wertermittlung wurde schon einmal abgelehnt
Am 15. Mai 2014 hatte ich bereits den Antrag gestellt, den Wert der Grundstücke und Gebäude durch den Gutacherausschuss prüfen zu lassen. Er wurde abgelehnt. Damals war ich selbst noch vom Gutachterausschuss ausgegangen. In der Zwischenzeit habe ich mich kundig gemacht und empfehle unbedingt einen vereidigten Sachverständigen.
Bei der Abstimmung über den Wertermittlungsantrag im Mai hat auch der Grundstückskäufer Axel Althaus (CDU) teilgenommen. Er hat nicht, wie es sein Pflicht gewesen wäre, sein Befangenheit angezeigt und den Raum verlassen. Auch der Stadtverordnetenvorsteher hat ihn nicht dazu aufgefordert.

Das Wertgutachten wird, wenn es einmal vorliegt, sehr genau im Detail zu prüfen sein. Was ist an Ab- und Aufschlägen enthalten, welche Wert werden mit welcher Begründung herangezogen?

Unabhängig davon ist auch der Strafrechtsvorwurf der Untreue  zu prüfen. Nach den bisherigen Kenntnissen liegen dazu schon seit einem Jahr Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft vor.

Druckansicht Druckansicht

Druckansicht Druckansicht

Powered by WordPress • Theme by: BlogPimp/Appelt MediendesignBeiträge (RSS) und Kommentare (RSS) • Lizenz: Creative Commons BY-NC-SA. Impressum Impressum