HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Noch kein Kaufvertrag für das ehemalige Landratsamt

Gerüst ohen FassadenplattenAm 16. Oktober 2014 stand auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung der Punkt 4 mit folgendem Wortlaut:

4. Büroräume für die Bundesagentur für Arbeit in Homberg (Efze);
a) Beschluss über die Bewerbung der Stadt Homberg bei der Bundesagentur für Arbeit zur Vermietung von Büroräumen in der Innenstadt
b) Beratung und Beschlussfassung über die Umwidmung von städtischen Gebäuden im Bereich der Innenstadt zu Büroräumen für die Bundesagentur für Arbeit

In Abweichung zu diesem Tagesordnungspunkt – eine Änderung der Tagesordnung war nicht beantragt und beschlossen worden – wurde laut Protokoll beschlossen:

Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, das städtische Gebäude Freiheiter Straße 26 für 1,00 € an die KBG Homberg zu verkaufen.
Die Übertragung des Gebäudes Freiheiter Straße 26 an die KBG erfolgt nur dann, wenn die KBG von der Bundesagentur für Arbeit den Zuschlag zur Vermietung von Büroräumen erhält.

Aus diesem Beschluss geht nicht hervor, was dieser Verkauf umfasst, ob es nur das Gebäude oder das gesamte Grundstück mit 10 Garagen und dem Raum in der ehemaligen Fußgängerunterführung betrifft. Die Stadtverordneten beschlossen im Oktober 2014: "Die Katze wird im Sack verkauft".

Fragen an den Magistrat vom 15. 1. 2015

1. Welches Grundstücke/Grundstücksteile mit Angabe der Flurstücknummer und Größe sollen verkauft werden bzw. sind veräußert worden?

2. Welcher Wert wurde für das Grundstück, das Gebäude des ehemaligen Landratsamtes und für die Garagen ermittelt, abzüglich welcher prognostizierten Instandhaltungskosten?

3. Welcher jährlichen Einkünfte wurden für die 10 Garagenstellplätze und die vermieteten Räume im Gebäude erzielt?

4. Welche Dienstbarkeiten sind für den Busbahnhof im Verkaufsvertrag für die Stadt gesichert worden?

Antwort des Magistrat vom 28. 1. 2015.

Zu Frage 1:

Es hat noch kein Verkauf von Grundstücken oder Grundstücksteilen stattgefunden. Der
Kaufvertrag ist in Vorbereitung, die Grundstücksvermessungen haben stattgefunden.
Nach Auswertung der Vermessungsarbeiten werden die Grundstücksteile spezifiziert.

Zu Frage 2:

Für den dem Verkauf zugrundezulegenden Wert wurde insbesondere auf die konkrete
Form der künftigen Nutzung und der dazu erforderlichen Mehrinvestitionen gegenüber
einem entsprechenden Neubau abgestellt. Die Anforderungen des Mieters wurden den
Stadtverordneten zur umfassenden Einsichtnahme bereitgestellt. Dementsprechend
kann ein Kaufpreis von mehr als 1,00 € nicht erzielt werden. Auf den diesen Betrag
übersteigenden Buchwert und einen ggf. höheren Verkehrswert wurde hingewiesen.
[Anmerkung: Die Frage nach dem ermittelten Wert wurde nicht beantwortet.]

Zu Frage 3:

Mieteinnahmen Musikschule: 12 x 250,00 € = 3.000,00 €
Mieteinnahmen MSC Homberg: 12 x 50,00 € = 600,00 €
Mieteinnahmen Burgberggemeinde: 0 €
Vier Garagen: 4 x 12 x 25,00 € = 1.200,00 €
Restliche Garagen als Kellerräume für Wohnungen zugeordnet.

Zu Frage 4:

Der Kaufvertrag ist noch in Vorbereitung. Flächen auf dem Busbahnhof sind nicht Gegenstand des Kaufvertrages.

Obwohl noch kein Kaufvertrag abgeschlossen ist, wurde an dem Gebäude Abrissarbeiten vorgenommen. Ein Bauschild der Baugenehmigung war nicht zu finden, somit war nicht zu erkennen, wer als Bauherr aufgeführt war.

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Abwasserberechnung: Die Stadt verweigert Auskunft

Abwassermenge – Frischwassermenge = Niederschlagswassermenge

Eine einfache Rechnung, doch die Stadt bockiert.

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