HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

CDU+ SPD: Keine Klärung zu Kosten und Konsequenzen

In der letzten Stadtverordnetenversammlung lehnte die CDU/SPD-Mehrheit drei Anträge ab, mit denen politische Entscheidungen geprüft werden sollten.

a)  Prüfung von Grundstücksverkaufs- und Pachtverträgen hinsichtlich des richtig eingesetzten Wertes durch den Gutachterausschuss. (Antrag, Protokoll)

b)  Rechtliche Prüfung zum Beschluss der Entwässerungssatzung hinsichtlich des rechtmäßigen Zustandekommens und der Vermischung von Gebührenerhöhung und gesplitteter Gebührenaufteilung (Antrag, Protokoll)

c)  Rechtliche Prüfung: Wer haftet für den Vermögensschaden für die Stadt durch den Grundstücksverkauf an Althaus/Hucke, die der Stadt nicht die Einnahmen brachten, weil sie unter Wert verkauft wurden. (Antrag, Protokoll)

Angst vor der Aufklärung
Diese geschlossene Ablehnungsfront zeigt deutlich, wie die CDU/SPD-Fraktionen zusammenhalten, um zu verhindern, dass die Vorgänge aufgeklärt werden. Diese gemeinsame Verhinderungsstratgie ist verständlich, denn sie wissen, wie sie Recht und Gesetz gebrochen haben. Selbst den finanziellen Schaden für die Stadt nehmen sie in Kauf.

Zweierlei Maß: Althaus stimmte mit
In zwei Anträgen geht es um den Grundstückskauf des Stadtverordneten Axel Althaus (CDU). Als unmittelbar Beteiligter wäre es seine Pflicht, seine Befangenheit beim Stadtverordnetenvorsteher Heinz Marx (SPD) anzuzeigen. Das hat er offensichtlich nicht getan, er hat mehrfach an der Beratung und Abstimmung teilgenommen.

Trotz des offensichtlichen Widerstreit der Interessen (§25 HGO) hat Stadtverordnetenvorsteher Marx nicht Althaus aufgefordert, den Saal zu verlassen.
Die beiden betreffenden Ablehungsbeschlüsse sind auch bis heute nicht von Bürgermeister Martin Wagner als rechtswidrig bezeichnet worden.

Hier wird mit zweierlei Maß vorgegangen. Verständlich, denn hier geht es darum Aufklärung zu verhindern.

Die beiden Beschlüsse zu den Grundstücksverkauf sind wegen §25 HGO ungültig.
Die Entwässerungssatzung ist sowieso ungültig, sie ist fehlerhaft, die vielen Widersprüche gegen die ersten Bescheide sind ein erster Hinweis. Im Zuge der Bearbeitung der Widersprüche werden die Fehler der Satzung benannt werden müssen, spätestens vor Gericht.

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:: DOKUMENTATION ::

1. Auszug aus dem Sitzungsprotokoll a), b), c)
2. Wortlaut der Anträge a), b), c)

 

1. Anträge


a) des Stadtverordneten Delf Schnappauf vom 15. April 2014
betr. Prüfung von Grundstücksverkaufs- und Pachtverträgen

Herr Schnappauf begründet den Antrag.
Herr Althaus fragt Herrn Schnappauf, was die Stadt pro qm für die Fläche bezahlt habe. Er habe 1,52 € errechnet.
Er meint, Herr Schnappauf lüge und geht auf den Gutachterausschuss des Kreises ein.
Herr Herbold meint, Herrn Althaus mangele es an Anstand.
Herr Schnappauf antwortet Herrn Althaus. Die Gesamtmaßnahme für alle Aufgaben, die die Bundeswehrflächen betreffen, liegt bei 7,8 Mio., deshalb stimme seine Rechnung nicht.
Bürgermeister Martin Wagner meint, die Zahlenspiele Herrn Schnappaufs seien unrichtig und nennt andere. Er meint, das Antragsziel sei entbehrlich, da ein Akteneinsichtsausschuss eingerichtet und in der Hauptsatzung festgelegt sei, wer für welche Dinge zuständig ist.
Frau Ulrich verlässt die Sitzung.
Herr Althaus betont, man solle nicht vergessen, dass er und seine Partner eigene Kosten für Infrastruktur aufbringen müssen.
Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, die Verträge über Grundstücksverkäufe der Stadt bzw. der Hessischen Landgesellschaft (HLG) seit 1. Januar 2011 vom Gutachterausschuss des Kreises prüfen zu lassen.
Geprüft werden soll je Vertrag
– Wert der Grundstücke
– Erfassung aller Kosten, die nach der Bodenbevorratungsrichtlinie einzubeziehen sind
– Vergleich des Wertes mit dem Kaufpreis
– Verantwortliche Personen für den Vertragsabschluss
Die Ergebnisse sollen der Stadtverordnetenversammlung bis 30. Juni 2014 als Bericht vorgelegt werden.

Abstimmung: Bei 32 anwesenden Stadtverordneten drei Ja-Stimmen, 25 Nein- Stimmen und vier Enthaltungen.
Damit ist der Antrag abgelehnt.

b) des Stadtverordneten Delf Schnappauf vom 02. Mai 2014
betr. Rechtliche Prüfung zum Beschluss der Entwässerungssatzung
Herr Schnappauf begründet den Antrag.

Bürgermeister Martin Wagner betont, das Zustandekommen der Satzung sei offen und transparent seit einigen Jahren durchgeführt worden.
Alle Gremien und die Bürger seien ausreichend informiert worden.
Die Mustersatzungen des Hessischen Städtetages sowie des Hessischen Städte- und Gemeindebundes sind die Grundlage unserer Satzung.
Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, rechtlich prüfen zu lassen,
– ob die Entwässerungssatzung wirksam zustande gekommen ist
– ob die Gebührenerhöhung in einer gesonderten Gebührenerhöhungssatzung beschlossen werden muss.

Abstimmung: Bei 32 anwesenden Stadtverordneten vier Ja-Stimmen, 25 Nein- Stimmen und drei Enthaltungen.
Damit ist der Antrag abgelehnt.


c) des Stadtverordneten Delf Schnappauf vom 02. Mai 2014
betr. Rechtliche Prüfung: Wer haftet für den Vermögensschaden für die Stadt durch den Grundstücksverkauf an Althaus/Hucke

Herr Schnappauf begründet den Antrag.
Herr Althaus meint, der Antragsteller versuche, die Käufer zu denunzieren. Man habe nicht von der Stadt, sondern von der HLG gekauft. Man solle keine schlechte Stimmung gegen die Käufer machen. Er verweist auf die Arbeit von zwei Akteneinsichtsausschüssen. Die HLG sei lediglich Zwischeneigentümerin, die in zehn Jahren mit der Stadt abrechnen werde.
Herr Gerlach teilt mit, "Ich kann es nicht mehr hören", es gehe nur um persönliche Befindlichkeiten. Herr Althaus habe das Parlament politisch hintergangen. Er geht auf die Bemühungen Herrn Schnappaufs ein, der seiner Meinung nach zu viele Sachverhalte kritisiere, dafür fehle dem Parlament die Zeit. Es sei unbedingt eine andere Streitkultur erforderlich.
Herr Groß spricht Besichtigungstermine durch Investoren auf den Bundeswehrflächen und speziell das Heizhaus in der Dörnbergkaserne an. Die CDU soll für eine andere Gesprächskultur sorgen. Abschließend spricht Herr Althaus zum Thema Heizkraftwerk.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, rechtlich prüfen zu lassen, wer für den Vermögensschaden zu Lasten der Stadt durch den Verkauf von Grundstücken und Gebäuden in der ehemaligen Dörnbergkaserne an das Ehepaar Althaus und Herrn Hucke verantwortlich ist.

Abstimmung: Bei 32 anwesenden Stadtverordneten sechs Ja-Stimmen, 24 Nein- Stimmen und zwei Enthaltungen.
Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

2. Wortlaut der Anträge

Antrag a: Prüfung von Grundstücksverkaufs- und Pachtverträgen

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Marx,
aufgrund der hohen Verschuldung der Stadt sind bereits Steuern und Gebühren für die Bürger erhöht worden. In dieser angespannten Situation ist auch zu prüfen, ob das Ver-mögen der Stadt wirtschaftlich eingesetzt wird, da dies Auswirkungen auf die Haushalts-situation hat, für die die Stadtverordneten verantwortlich sind. Diese Verantwortung schließt ein, dass Informationen über die Preisbildung bei Grundstücksverkäufen und bei Pachtverträgen vorliegen.
Nach § 109, HGO (Veräußerung von Vermögen), dürfen "Vermögensgegenstände in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden."
Nach der Bodenbevorratungsrichtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung ist ebenfalls Kostendeckung vorgesehen. Im Detail heißt es:

"Der kostendeckende Mindestverkaufspreis ist erreicht, wenn neben dem Kaufpreis und den aktivierungsfähigen Anschaffungskosten (zum Beispiel Notariats- und Gerichtskosten, Grunderwerbssteuer, Maklergebühren, Vermessungs-, Flurbereinigungs- und Erschließungskosten), die Finanzierungskosten (wie Zinsen und Verwaltungskostenbeiträge, Kapitalbeschaffungskosten, sonstige Nebenkosten) und das der HLG zustehende Entgelt abgedeckt sind."

Ob diese Vorschriften bei den Grundstücksverkäufen berücksichtigt wurden, ist nach den bisher vorliegenden Informationen nicht gesichert. Die Verträge sind deshalb daraufhin zu prüfen.

Dem Gutachterausschuss des Kreises sollte die Grundstücksverkaufspreise der letzten drei Jahre sowohl von der Stadt als auch von der Hessische Landgesellschaft (HLG) prüfen und der Stadtverordnetenversammlung darüber berichten. Im Falle von Differen-zen zwischen Wert und Preis, diese beziffern und den Verantwortlichen namentlich zu-ordnen, so dass sie im Falle von Schäden zu Lasten der Stadt verantwortlich gemacht werden können. Entsprechend sollen auch Pachtverträge geprüft werden.

 

Antrag b: Rechtliche Prüfung zum Beschluss der Entwässerungssatzung


Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Marx,
in der Stadtverordnetenversammlung am 29. April 2014, wurde nach einem Geschäftsordnungsantrag be-schlossen den Tagesordnungspunkt: "Beratung und Beschlussfassung über die neue Entwässerungssatzung" zusammen mit weiteren Tagesordnungspunkten auf nächste Sitzung zu verschieben.
Zu diesem Beschluss ergriff Stadtrat Jürgen Kreuzberg das Wort, der die Vertretung von Bürgermeister Mar-tin Wagner übernommen hat. Er verlangte die Entwässerungssatzung noch in dieser Sitzung zu beschließen, da sonst der Stadt ein finanzieller Schaden entstehen würde. Außerdem wurde bekannt, dass die Satzung schon als beschlossen an die Redaktion des amtlichen Bekanntmachungsorgan der Kreisstadt Homberg (Efze), "Homberg (Efze) aktuell" am Vortag geschickt worden sei, damit sie am 1. Mai 2014 bekannt gemacht und wirksam wird.
In der Ausgabe von "Homberg (Efze) aktuell" erschien die Satzung am andern Tag, dem 1. Mai 2014.
Die Satzung muss demnach bereits am Montag, 28. Mai 2014 unterschrieben und gesiegelt worden sein, noch bevor der Beschluss vorlag.
Außerdem wurde das Eilbedürfnis mit weiteren Einnahmeverlusten begründet. Die Gebühren sind jährlich an die Kostenentwicklung anzupassen, dazu wäre ein Entwurf für eine gesonderte Gebührenanpassungssat-zung mit den entsprechend aussagekräftigen Unterlagen vorzulegen gewesen. Das ist nicht erfolgt. Die neue Entwässerungssatzung wurde immer als Umsetzung der gesplitteten Abwassergebühren vorgestellt.

 

Antrag c: Rechtliche Prüfung: Wer haftet für den Vermögensschaden für die Stadt durch den Grundstücksver-kauf an Althaus/Hucke

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Marx,
die Stadtverordnetenversammlung hat 2012 den Magistrat beauftragt den Grundstückskaufvertrag mit Alt-haus/Hucke nicht zu vollziehen und rückabzuwickeln.
Gegen diesen Beschluss legte Bürgermeister Martin Wagner in der vorgesehenen Frist keinen Widerspruch ein, der Beschluss ist somit bindend.
Auf Anfrage konnte der Magistrat am 29. 04. 2014 keinen Vollzug des Auftrags melden und auch keinen in Aussicht stellen. Damit ist jetzt rechtlich zu prüfen, wer für den Vermögensschaden zu Lasten der Stadt verantwortlich ist. Nach einer ersten Überschlagsrechnung ist durch den Verkauf weit unterhalb der vereinbarten Richtsätze und ohne Wertermittlung ein Schaden von rund 500.000 Euro entstanden.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert rechtlich prüfen zu lassen, wer für den Vermögensschaden zu Lasten der Stadt durch den Verkauf von Grundstücken und Gebäuden in der ehemaligen Dörnbergkaserne an das Ehepaar Althaus und Herrn Hucke verantwortlich ist.

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