HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

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Dr. Ritz: Zweiter juristischer Schritt

Bürgermeister Dr. Ritz bemüht nicht nur eine Münchner Kanzlei für die zivilrechtliche Durchsetzung einer Unterlassungserklärung, heute schrieb auch eine Hamburger Kanzlei. Sie sei von Herrn Dr. Ritz beauftragt, schreibt sie, ohne näher zu bestimmen von welchem Dr. Ritz, auch liegt keine Bevollmächtigung bei.

Die Kanzlei sieht "nach derzeitigen Stand" "einen Anfangsverdacht wegen übler Nachrede gemäß § 186 StGB, wegen Verleumdung gemäß § 187 StGB sowie wegen Urkundenfälschung gemäß § 267 StGB begründet."

Weiter heißt es "Herrn Dr. Ritz ist nicht daran gelegen, unnötigerweise Strafanzeige zu erstatten." Die Kanzlei bittet um das vollständige Wertgutachten und präzise Angaben über das Kaufangebot. Bereits am 18.2. bat Dr. Ritz, ihm das Gutachten zu senden. Er hat von mir die Anschrift des Verfassers erhalten, den kann er bitten, denn nur er hat das Recht an seinem Werk.

Wenn der Anwalt einen Anfangsverdacht sieht, hat er dafür die Beweise zu liefern und nicht der, den er vorsorglich beschuldigt. Das wäre so, als würde jemand an der Haustür klingeln und sagen er verdächtige Sie. ein Fahrrad gestohlen zu haben, sie sollen ihm bitte zeigen wo es abgestellt ist, damit er einen Beweis für eine Anzeige hat.

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15 Kommentare zu “Dr. Ritz: Zweiter juristischer Schritt”

  1. Dirk-H. Pfalz

    Ich könnte jetzt polemisch werden und den BM Ritz einen "Wendehals" nennen. Das will ivch aber nicht, aber eine Festellung sei erlaubt: Delf hat seine Bedenken bei Olaf gemeldet. Dort sah man auch einen "Anfangsverdacht". Als er zu nicht mehr ausreichte und die Angeölegenheit abgeschlossen wurde, sprach BM Ritz von der "Mehrarbeit" als Schaden. Und was zettelt er nun selbst an?

    Anwälte stellen einen "Anfangsverdacht" fest, das ist ihre private Meinung. Aber dieser Begriff ist bei Vorliegen einer Tat immer der Ansatz der staatlichen Strafverfolgungsorgane tätig zu werden. "Privat-Justiz" haben wir weder in Hamburg noch in München, egal wie groß die Rechtsanwaltskanzlei ist.

    Strafverfolgungsbehörde wahren aber die Form. Das kann man dem Hamburger Anwalt nicht nachsagen. Und wenn er von einer Auskunftspflicht, für deren Erfüllung er eine Frist setzt, spricht, so weiß ich nicht, wo er diese hernimmt. Roxin, das ist der Name der Kanzlei, leitet sich hoffentlich nicht von Prof. Claus Roxin her. Der war ein guter Strafrechtler und eine seiner Veröffentlichungen heißt "Täterschaft und Tatherrschaft". Ob der Kollege diese gelesen hat? Roxin hat sich als Steckenpferd auch mit Karl May auseinandergesetzt. Zu dem Thema gibt es viele Veröffentlichungen von C. Roxin. Der Kollege aus der Kanzlei Roxin scheint auch diese nicht geleen zu haben.

    Ich gebe Delf Recht, wenn er sagt, dass er sich zu so einem Schreiben nicht äußert. Warum schreckt der BM Ritz vor der Strafanzeige zurück? Er will sich sicherlich nicht ins juristische Stammbuch schreiben lassen, das der "Anfangsverdacht" ein Wunschdenken ist. Und selbst wenn er gegeben wäre, liegt noch immer keine Straftat vor. Diese Feststellung trifft ausschließlich ein Strafgericht. Aber das weiß der Kollege aus Hamburg bestimmt.

  2. Hna nicht Leser

    Der Vergleich mit dem Fahrrad entspricht soweit ich dies beurteilen kann tatsächlich dem Inhalt des Anwaltsschreibens.

    Ich  muss dem einen Kommentator Recht geben, der hofft das das nutzlose Anwaltspapier nicht aus dem Haushalt der Stadt bezahlt werden wird, unsere Jugendarbeit, Jugendfeuerwehr oder THW Jugend hätten sich sehr über hundert oder gar 300 Euro gefreut. 

    So ein nutzloses Schreiben darf meiner Meinung nach ein Jurist und Bürgermeister nicht auf Kosten der Stadt in Auftrag geben, da dies offensichtlich falsch ist, wie Herr Pfalz schreibt.

    Die Kosten der Unterlassungserklärung der Münchner Kanzlei dürften die Kosten des Hamburger Anwalts noch erheblich übersteigen. Auch hier hätte sich unsere Jugend gefreut.

     

  3. Mister X

    Langsam wird es lustig

    Herr Schnappauf wird vom Bürgermeister aufgefordert seinen bekannten Kommentar vom Blog zu entfernen. Es fehlt dabei nur noch das Merkmal " Drohung mit einem empfindlichen Übel," sonst wären wir bei § 240 StGB (Nötigung) gelandet. Aber das weiß natürlich jeder Jurist und einigermaßen Rechtskundige und wird diesen Passus vermeiden…

    Ein Glück, dass die Staats-/Amtsanwaltschaft prüft und entscheidet, ob sie ihr Hilfsorgan  ( Polizei ) zu weiteren Ermittlungen beauftragt. Nach Abschluss der Ermittlungen wird entschieden, ob Anklage erhoben wird oder nicht.Das Gericht entscheidet dann letztendlich, ob der Klage stattgegeben wird.

    So ist zumindest mein Kenntnisstand als Nicht-Jurist. 

  4. AnwaltsLiebling

    "Herrn Dr. Ritz ist nicht daran gelegen, unnötigerweise Strafanzeige zu erstatten."

    Übersetzt: So ganz überzeugt sind die Rechtsanwälte auch nicht von den Vorwürfen. 🙂

  5. Frager

    Warum prüft Dr. Ritz nicht selbst die strafrechtliche Relevanz? Soetwas lernt man laut meiner Nichte , im Jurastudium drittes bis viertes Semester, an manchen Unis sogar im zweiten?

  6. Frau Schild

    Zu 5: 

    Vielleicht weiß er das alles selber – will DMS nur einschüchtern.

  7. günther

    Zu 6: Nichts anderes ist es, man hofft das DMS bei den zu erwartenden Verfahrenskosten einknickt und zukünftig ruhig bleibt.  

  8. Insider

    Das heißt zur Konsequenz, Schnappauf auf Kosten der Stadt einschüchtern, das wäre noch schlimmer, denn das heißt absichtlich Geld in den Sand setzen.

  9. Feststeller

    Herr Schnappauf hat hinreichend in diesem Blog veröffentlicht, dass er seine Gerichtsverfahren gewonnen hat. Er hat genug Erfahrung und wird soweit ich weiß ist er rechtlich fundiert beraten. Das haben die Gegner von Schnappauf , auch der Ex Bürgermeister Wagner , hinreichend vor Gericht gespürt.  

  10. AnwaltsLiebling

    DMS und einschüchtern – das passt nicht zusammen und wird auch nicht gelingen. Den aufrechten Gang wird sich dieser Mann niemals nehmen lassen.

    Eines Tages kommt eventuell ans Tageslicht, welcher Beraterstab der Homberger Polit-Prominenz Herrn Dr. Ritz zu diesem "Frontalangriff" auf den Stadtverordneten Schnappauf ermutigte.

  11. Heinrich der Neunte

    Leute! Der DR.Ri. wollte Herrn Schnappauf doch nur erschrecken. Deshalb hat er seine alten Kumpel aus Studienzeiten mal schnell gebeten:" Kumpel, ich brauch was schriftliches um hier bei mir in der Provinz jemandem Angst zu machen.Aber kosten darf es nix". Dasselbe mit seiner alten Hamburger Kanzlei. Alles leicht zu durchschauen aber trotzdem fies.

    Herr Schnappauf lassen Sie sich nur nicht einschüchtern; sie sind ein ehrenhafter Mann.

  12. Frau Schild

    @ Heinrich der Neunte:

    Sie sprechen aus, was ich denke!

  13. AnwaltsLiebling

    DMS:

    Wenn es tatsächlich zu einer Strafanzeige gegen Sie kommen sollte, legen wir alle zusammen und Sie übertragen Ihr Mandat Herrn Rechtsanwalt Dr. Gerhard Strate, Hamburg.

    Dann haben Sie einen Strafverteidiger aus der Creme de la Creme aller deutschen Strafverteidiger.

    Notfalls wird er mit Ahler Wurscht nach Homberg gelockt. 🙂

  14. Frustrierter

    Wer Macht demonstriert, offenbart seine Ohnmacht.

    Andreas Tenzer, In: Daniel Walther- die 38 Stunden-Woche für Manager

  15. Teufelchen

    AnwaltsLiebling Da bin ich dabei!

    Was ich Herrn Schnappauf schon zugesichert habe. War auch schon einer der wenigen die das Bürgerbegehren finanziell unterstützten. 

    😃

    😈

     

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