HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Aktueller Stand des Gewerbegebietes Remsfeld

BildBPlan Gewerbe RemsfeldIn der letzten Verbands-versammlung des Zweckverbands gab Bürgermeister Kaufmann (Schwarzenborn) vom Vorstand des Zweckverbandes folgende Punkte bekannt:

– Es gibt einen ernsthaften, mittelständigen Bewerber für einen Autohof. Kaufoptionen für 3,3 ha sind gegeben. Jetzt prüft und plant er das Vorhaben. Man rechnet mit 50 Arbeitsplätzen.

– Bewilligungsbescheid über 2,1 Mill. Euro für Erschließungskosten liegt vor.

– Das Gerichtsverfahren gegen den Bebauungsplan des Gebietes ist vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof abgeschlossen. Viele der Klagepunkte wurden abgewiesen. In Fragen des Lärmschutzes besteht das Gericht darauf, dass das Kreiselbauwerk und das Gewerbegebiet zusammen beurteilt wird. Den Kreisel hatte man bisher gesondert behandelt. Jetzt muss das Bebauungsplanverfahren noch einmal durchgeführt werden. Die Kosten des Gerichtsverfahrens trägt der Zweckverband mit 2.800 €.

Um den Lärmschutz zu sichern, gibt es zwei Lösungsmöglichkeiten: Verlängerung der Lärmschutzwand bis zum Ausbauende des Kreisels oder Einzellösung am belasteteteGebäude mit Entschädigungszahlung an den Eigentümer, der dafür die Eintragung einer Baulast in sein Grundbuch akzeptiert.

Ein Mitglied der Verbandsversammlung fragte nach dem Namen des Klägers. Bürgermeister Kaufmann antwortete, der Gerichtsbeschluss sei ohne Nennung des Klägers erfolgt, er können ihm aber nach der Sitzung den Namen nennen, da er zur Verschwiegenheit verpflichtet sei. Die Behauptung, der Name des Klägers dürfe nicht öffentlich genannt werden, ist anzuzweifeln. In einem Gerichtsurteil werden immer die Parteien genannt.

Quelle: Bebauungsplan-Karte des Gewerbegebietes, Begründung des Bebauungsplanes

Nachtrag 11. 11. 2009

Bebauungsplan Nr. 1 „Interkommunales Gewerbegebiet Knüllwald-Remsfeld“ ist unwirksam
Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshofs Kassel vom 24. Sept. 2009

In der Verbandsversammlung hieß es, dass die meisten Klagepunkte abgewiesen worden sein. In der Pressemitteilung klingt es anders:

„Der Normenkontrollantrag war erfolgreich. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Bebauungsplan für unwirksam erklärt, weil er an erheblichen Ermittlungsdefiziten leide.“

„Der Zweckverband habe es im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans jedoch versäumt, die Auswirkungen des zu erwartenden Verkehrslärms ausreichend zu ermitteln.“

„Auch sei es nicht zulässig, eine in dieser Hinsicht notwendige Konfliktbewältigung auf eine dem Bebauungsplan nachfolgende Verwaltungsvereinbarung mit dem Straßenbauamt zu verlagern. Aufgrund dieser Abwägungsfehler sei der Bebauungsplan daher unwirksam.“

„Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.“
Aktenzeichen: 4 C 1476/08.N

Der „Homberger Anzeiger“ brachte heute dazu einen Bericht mit der Überschrift: „Eklatanter Planungsfehler“. online

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