HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Kann man einem Vertrag zustimmen, den man nicht kennt?

Wer einen Vertrag unterschreibt, den er nicht gelesen und verstanden hat, handelt leichtfertig. Das wird jede Rechtsberatung sagen.

In der Ausschusssitzung zum Konzessionsvertrag stellte Herr Pfalz den Antrag den Tagesordnungspunkt der Stadtverordnetenversammlung am 5. November zu verschieben, da ihm kein Vertrag vorliegt, der abgeschlossen werden soll. Es ist außerdem noch gnügend Zeit. Bis zum Jahresende gibt es noch zwei Sitzungen.

Entscheidung über Konzessionsvertrag vertagen
Die Vertreter von CDU/FDP waren über dieses Antrag empört. Es wären doch Unterlagen und Vertragsentwürfe schon vor längerer Zeit an die Fraktionsvorsitzenden verschickt worden. Herr Pfalz macht noch einmal klar, dass Entwürfe nicht dasselbe sind wie ein endgültiger unterschriftsreifer Vertrag.

Die Mehrheitsfraktion nannte das Spielchen, die sie nicht mitmachen wolle, da sollte man doch einfach abstimmen. Das sei Wortklauberei. Die Kernpunkte liegen doch fest, man solle doch soviel Vertrauen in die Verwaltung haben.

Die Erfahrungen in dern letzten Jahren mit der Verwaltungsspitze der Stadt  rechtfertigen keinen Vertrauensvorschuss. Im Gegenteil, es ist notwendig, genauer hinzusehen und zu prüfen, bevor entschieden werden kann. Leider sind schon zu oft falsche Informationen gegeben worden.

Lehren aus Privatisierungs- und sale-and-lease-back-Projekten
In den vergangenen Jahren haben viele Gemeindevertretungen Vertragswerken zugestimmt, die sie nicht kannten, weil sie einen Umfang von mehreren Ordnern hatten und gefüllt waren mit juristischen Klauseln, die nur Eingeweihde in ihrer Tragweite erfassen können. Sie hatten darauf vertraut, dass alles seine Richtigkeit hat. Damit haben sie Wasserversorgungen, Abwassersysteme, Verwaltungsgebäude und Schulen und vieles mehr an Investoren verkauft und danach ihnen Miete gezahlt. Das sollte für die Gemeinden und Städte billiger sein. Auf Kritiker hatte man nicht gehört. Heute hat man erkannt, dass das ein Fehler war und den Städten teurer kommt. Aus diesen Verträgen ist schwer herauszukommen, der Schaden ist da.
Der anstehende Vertragsabschluss soll nicht mit diesen Projekten auf eine Stufe gestellt werden. Die Lehre daraus ist aber, dass man seine Pflicht zur sorgfältigen Prüfung eines Vertragstextes erfüllen muss.

Angesichts dieser Erfahrungen, eine Zustimmung zu nicht vorliegenden Vereinbarungen zu machen, zeugt nicht von Verantwortung. Ein redlicher Kaufmann wird immer seinen Geschäftspartner auffordern den Vertrag erst gründlich zu lesen. Von dieser bewährten Praxis sind wir in Homberg weit entfernt.

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5 Kommentare zu “Kann man einem Vertrag zustimmen, den man nicht kennt?”

  1. Barolle

    Lieber @leser :
    Er ist wieder da. Ob recht oder nicht – wer nichts sagt und schweigt ist mitschuldig wenn was die Katzbach runtergeht.
    Nur so kann man erklären, dass es den Nationalsozialisten gelang einen ganzen Staat zu kapern.
    Und so kann man auch feststellen:
    Ohne die NICHT Schweigenden in Leipzig und anderen nicht so populären Orten der ehemaligen DDR wäre dieser Unrechtsstaat immer noch damit beschäftigt seine Bürger einzusperren.

    Lieber also Stellung beziehen, als am Stammtisch oder an der Theke nur zu schwadronieren.

    Zur Sache :
    Wenn dann mal wieder ein Vertrag heran steht, sollte man sich manch einen Vertrag der Vergangenheit in Erinnerung rufen.
    z. B. Verträge über Steinbrüche, Parkdeckplanungen (oder nur so simple Dinge wie ein Fahrtenbuch oder Verwendung von Fördergeldern. Auch wenn da wohl noch so manches zu klären ist. Allein schon die Tatsache das Zweifel aufkommen konnten ist doch ein Signal mit verheerender Wirkung.
    Warum man Stadtverordneten nicht einfach den Vertrag übergibt um Einsicht zu nehmen ist schon ein Zeichen an sich.
    Nicht ohne Grund sagt man: Wer etwas zurückhält hat wohl was zu verbergen.

    Und wer dann noch all die Meldungen über Zuwendungen aller Art bei und durch Unternehmen verfolgt, der wird sich doch manchmal auch in manch kommunalpolitischer Ecke fragen, was da so alles im „Background“ läuft.
    Hoffen wir also im Sinne eines gesunden Gemeinwesens dass Homberg nicht auch da noch eine Leiche im Keller liegen hat.

  2. Leser

    Das freut mich, dass Sie wieder da sind !

  3. Mahner

    Zu der Überschrift und Frage kann ich nur sagen: In Homberg kann man das. In Homberg hinterfragen die Mehrheitsfraktionen nicht die Vorlagen des Bürgermeisters.
    Was Recht und gesetzlicher Auftrag ist, wird durch das Handeln und das Dulden der Mehrheitsfraktionen mehr und mehr in Frage gestellt?
    Wann wird die Dienstaufsicht tätig?
    By the way, wie lange prüft der Staatsanwalt noch?

  4. Barolle

    Im HNA online Bericht verweist ein „stromer“ auf die Homepage der KBG.
    Und auf die Tatsache das der Vorstand durch Herrn Imberger und Herrn Bottenhorn gebildet wird.

    Adresse der KBG:
    https://www.kbg-homberg.de/

  5. Beobachter

    §§ 135 ff. HGO beschreibet die Möglichkeiten der Kommunalaufsicht, z.B. gem. § 139 HGOAnweisungen an die Gemeinde zu erteilen, dass die rechtskonforme Ausschreibungen vorzunehmen hat etc.
    Nun soll die Eigenständigkeit und Entschlussfreudigkeit der Kommune gestärkt werden, so die HGO, aber zusehen, wie rechtswidrig gehandelt wird, darf die Kommunalaufsicht auch nicht.

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