HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Regeln für Wegweisung missachtet: Wer zahlt den Schaden?

SchilderwaldFür die Aufstellung von Schildern gibt es ein umfangreiches Regelwerk.
| Straßenverkehrsordnung (StVO)
| Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Straßen-Verkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
| Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen (RWB) [Inhaltsübersicht]

Wie die jüngsten Homberger Beispiele zeigen, scheint dieses Regelwerk in Hombergs Rathaus nicht bekannt zu sein oder man setzt sich darüber hinweg, wie das auf anderen Gebieten oft genug zu beobachten war.
Wenigsten die gröbsten Fehler müssten geändert werden.
Wer zahlt den Schaden?

Gestaltungsregeln für Wegweiser

In der RWB sind die grundlegenen Gestaltungsregeln detailiert beschrieben. Eine Zusammenfassung findet sich in Wikipedia:

Einheitlichkeit
Die Wegweisung muss im gesamten Verkehrsnetz ein einheitliches Aussehen besitzen. "Eigenkreationen" bei der Beschilderung sind nicht zulässig.

Wahrnehmbarkeit
Gute Wahrnehmbarkeit der Wegweisung bei jeder Tages- und Jahreszeit. Dies kann durch entsprechende Folien (Retroreflexion) auf der wegweisenden Beschilderung sichergestellt werden. Zusätzlich können wichtige Schilder auch beleuchtet werden.

Lesbarkeit
Die Informationsdichte bei der Wegweisung soll so gering wie nur möglich sein, sodass der Verkehrsteilnehmer nicht überfordert ist. So geben die Richtlinien eine Obergrenze für Zielangaben auf der Beschilderung an und fordern wenn möglich den Einsatz von Piktogrammen.

Zielauswahl
Je nach Funktion der Straße sind geeignete Zielangaben auszuwählen. Generell werden Fern- und Nahziele unterschieden.

Kontinuität
Ist ein Zielort bei der Wegweisung genannt, so muss er auf der gesamten Wegstrecke zum Ziel immer wieder gezeigt werden, bis der Verkehrsteilnehmer das Ziel erreicht hat.

Umklappregel
Die Wegweisung ist so anzuordnen, dass bei "Umklappen" der Wegweisung auf die Fahrbahn (in Fahrtrichtung) die tatsächliche Richtung der Ziele angegeben wird. So wird sichergestellt, dass es keine Verständnisprobleme bei den Richtungspfeilen der Beschilderung geben kann.

Pfeile
Um die Richtung von Zielen besser angeben zu können, kann das Schild als Pfeil gestaltet sein (Pfeilwegweiser).
Häufiger werden aber in einer rechteckigen Tafel den Zielangaben Richtungspfeile zugeordnet (Tabellenwegweiser) oder der Straßenverlauf schematisch dargestellt (Vorwegweiser).
Die Form der Pfeile ist in Richtlinien geregelt.

Farbe
Die Farben wegweisender Verkehrszeichen hängen vom Standort und der Zielangabe ab. So ist in Deutschland die Grundfarbe weiß, sichtbar bei innerörtlichen Zielen.
Meist wird zu Ortschaften verwiesen, deren Grundfarbe ist gelb, an Autobahnen und zu Autobahnzielen blau und zu touristischen Zielen braun. Nichtamtliche Ziele sind grün.
Die Schrift ist weiß oder schwarz, im Kontrast zur Grundfarbe.
Kombinationen verschiedener Zielarten (d.h. Farben) auf einer Wegweisertafel sind möglich.

In den Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) vom 22. Oktober 1998 heist es:

"Zu den Zeichen 415 bis 442 Wegweisung außerhalb von Autobahnen

Die Wegweisung soll Ortsfremde unterrichten. Dabei soll auch angestrebt werden, den Verkehr unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verkehrsbedürfnisse auf das vorhandene Straßennetz zu verteilen. Folgende Grundsätze sind einzuhalten:

1. Ein einmal in der Wegweisung angegebenes Ziel muss in jeder folgenden Wegweisung bis zu diesem Ziel wiederholt werden.

2. Wird an einer Kreuzung oder Einmündung auf ein über eine abzweigende Straße erreichbares Ziel hingewiesen, so empfiehlt es sich immer dann, an der gleichen Stelle auch einen Wegweiser für die Hauptrichtung anzubringen, wenn Zweifel über die Weiterführung der Hauptrichtung auftreten können."

"Soweit in den folgenden Ausführungen keine speziellen Regelungen getroffen sind, ist die Ausgestaltung und Aufstellung nach den "Richtlinien für wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen (RWB)" auszuführen."

 Schildbürgerstreiche

Zum Glück sind die Schildbürger nicht allein, außer in Homberg gibt es sie auch in anderen Städten. Leider ein schwacher Trost.

Die Homberger FDP will gegen den Schilderwald vorgehen, sie schreibt:

"Wir wollen:
– Verkehrsberuhigung für die gesamte Innenstadt. Tempo 30 auf allen Einfallstraßen,
um den Schilderwald in der Stadt abzubauen."

Davon ist noch nichts zu sehen.

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2 Kommentare zu “Regeln für Wegweisung missachtet: Wer zahlt den Schaden?”

  1. Barolle

    Wenn die FDP das will folgt sie endlich meinen Vorschlägen die gesamte Innenstadt zur Verkehrsberuhigten Zone zu machen.
    – Feste nummerierte Plätze für die Anwohner wie in anderen Städten auch
    – Durch Verkehrslenkung den Durchfahrtverkehr unterbinden
    – Man braucht nur wenige Schilder in geringer Zahl wenn man die Zone als ganzes einheitlich beschildert
    – Der Verkehrsteilnehmer ist nicht verunsichert
    – Den Forderungen sowohl der Befürworter der Fussgängerzone als auch derer die sie ablehnen wird Rechnung getragen

    Das Parkleitsystem ließe sich auf den Hinweis “ Verkehrsberuhigte Zone “ und „Parken bis xy Stunden“ reduzieren. Unbegrenztes Parken muss man nicht ausschildern.

  2. Barolle

    Wer hat denn nun den Schaden bezahlt ?

    Wo ist der Stadtverordnete der nachfragt ?

    Evtl Herr Dewald?
    Das wäre doch für die Bürger und mit ihren Worten:

    Nice to have !

    Zur Not können sie ja auch, wie es einer ihrer Fraktionskollegen empfahl, den Bürgermeister fragen.
    Wo doch auch noch der gleichen CDU angehört wie sie !

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