HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Ziegenhainer Straße schon bald umbauen?

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Die beiden Themen des Bauausschusses am Montag, dem 12. Dezember, 18:30 Uhr dürften nicht viel Interesse bei den Bürgern wecken, es geht um Bauflächen an der Bahn in Wernswig.


Aber heute (Freitag, 9.12.2016) erhielten alle Stadtverordneten per E-Mail eine neue Information zu dieser Sitzung – Absender: "wir".


Es ist nicht ersichtlich, wer "wir" ist, und dem Vorzimmer des Bürgermeisters den folgenden Text in Auftrag gegeben hat.

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie heute vorab informieren, dass aufgrund aktueller Gespräche und Überlegungen zu einer möglichen Neugestaltung des Straßenraumes in der Innenstadt (Kasseler Straße, Mini-Kreisverkehr Drehscheibe, Ziegenhainer Straße) in der kommenden Sitzung des Bau-, Planungs-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses am Montag, den 12. Dezember 2016, das Büro Unger Ingenieure, Herr Capitain, Informationen zum Teilbereich der Ziegenhainer Straße geben wird.

Hintergrund ist, dass die Stadt Homberg (Efze) im Rahmen eines Gespräches von Bürgermeister Dr. Ritz in Wiesbaden seitens des Wirtschaftsministeriums positive Signale einer Förderung zum Bau eines Mini-Kreisverkehrs und ggf. Umbau der Kasseler Straße erhalten hat. Der Magistrat hat die Erarbeitung eines entsprechenden Förderantrages beschlossen. Eine Förderung kann frühestens in 2018 erfolgen und ein vorzeitiger Baubeginn ist nicht möglich.

Da im Entwurf des HH-Planes 2017 1.000.000,- ¤ für den Umbau eingestellt sind, sollte man schon jetzt überlegen, ob ein Vorziehen des Umbaus der Ziegenhainer sinnvoll sein kann, auch im Hinblick auf die zum September 2017 geplante Neueröffnung eines Geschäftes in den ehem. Räumlichkeiten der Rossmann-Filiale. Herr Bürgermeister Dr. Ritz wird auch in der Stadtverordnetensitzung am 16. Dezember 2016 das Thema ansprechen.

Um allen Parlamentariern die Möglichkeit zu geben, in Ruhe und mit zeitlichem Vorlauf über die Angelegenheit zu diskutieren und eine Entscheidungsfindung vorzubereiten, wurde dieser Vortrag im Ausschuss kurzfristig eingeplant. Wir hoffen auf Ihr Verständnis.

Freundliche Grüße
im Auftrag


Der Vorsitzende des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt und Stadtentwicklung hatet in seiner Einladung zur Sitzung nicht zu diesem Punkt eingeplant. Wer will hier durch die E-Mail die Stadtverordnetenversammlung und ihre Ausschüsse beeinflussen? Aus dem Text geht nicht einmal hervor, ob der Ausschussvorsitzende überhaupt eingebunden worden ist. Bürgermeister Dr. Ritz hat diese Informationen aus seinem Vorzimmer in Kopie erhalten. Ist es glaubwürdig, oder ein Ablenkungsmanöver?

Die Sitzung am Montag dürfte für die Homberger Bürger spannend werden.

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2 Kommentare zu “Ziegenhainer Straße schon bald umbauen?”

  1. Phil Antrop

    Huch. Man will den Stadtverordneten Zeit geben? Wann ist denn im Bauauschuss TOP zum Thema Ziegenhainer Str? Wann in der Stadtverordntensitzung ?

    Und warum sollte man nicht mal sparsam sein und die eine Million nicht nutzen?

    Gab es denn Verhandlungen mit dem neuen Mieter dort, dass der sich auch an den Umbaumassnahmen Ziegenhainer Str. beteiligt? 

    So wie man das von Schneider, Schoofs und Asklepios fordert ?

  2. Phil Antrop

    HGO § 58

    (2) Über Angelegenheiten, die nicht auf der Einladung zu der Sitzung verzeichnet sind, kann nur verhandelt und beschlossen werden, wenn zwei Drittel der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter dem zustimmen.

    Da hier nicht verhandelt und beschlossen wird gilt:

    (5) 1Die Tagesordnung und der Zeitpunkt der Sitzung werden von dem Vorsitzenden im Benehmen mit dem Gemeindevorstand festgesetzt. 2Unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 1 Satz 2 ist der Vorsitzende verpflichtet, die zur Verhandlung zu stellenden Gegenstände bei der Aufstellung der Tagesordnung zu berücksichtigen. 3Im Übrigen hat der Vorsitzende die Anträge einzelner Gemeindevertreter und Fraktionen auf die Tagesordnung zu setzen,

    … die bis zu einem bestimmten, in der Geschäftsordnung festzulegenden Zeitpunkt vor der Sitzung bei ihm eingehen."

    Dazu die Satzung der StadtverordnetenversammlungHomberg
    https://homberg-efze.eu/wp-content/uploads/2015/04/GESCHÄFTSORDNUNG-FÜR-DIE-STAVO-NEU.pdf

    § (3)  Anträge sind schriftlich und von dem Antragssteller unterzeichnet bei dem Vorsitzenden oder bei einer von dem Vorsitzenden zu bestimmenden Person in der Verwaltung einzureichen. Eine Antragsstellung durch FAX, Computerfax und E-Mail ist ausreichend. Bei Anträgen von Fraktionen genügt – außer im Falle des § 56 Abs. 1 Satz 2 HGO – die Unterschrift des Vorsitzenden oder seiner Stellvertretung 

    Zwischen dem Zugang der Anträge bei dem Vorsitzenden und dem Sitzungstag müssen mindestens 14 volle Kalendertage liegen. Dies gilt auch für Anträge des Magistrats und des Bürgermeisters. Alle Anträge werden spätestens mit der Ladung zur Sitzung jedem Stadtverordneten zugeleitet. (5)  Verspätete Anträge nimmt der Vorsitzende auf die Tagesordnung der folgenden Sitzung.

    (5)  Verspätete Anträge nimmt der Vorsitzende auf die Tagesordnung der folgenden Sitzung.

    § 21 (2) Die Stadtverordnetenversammlung kann beschließen, die Tagesordnung um Angelegenheiten zu erweitern, die nicht auf der Einladung verzeichnet waren, wenn dem zwei Drittel der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten zustimmen. Eine Erweiterung um Wahlen, um die Beschlussfassung über die Hauptsatzung und ihre Änderungen sind ausgeschlossen

     

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