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HLG lässt Kasernengebäude verkommen

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2012 kaufte die Hessische Landgesellschaft (HLG) im Auftrag der Stadt Homberg das Kasernengelände, und ist seitdem für die Vermarktung der Immobilie zuständig.

Die HLG ist die "Staatliche Treuhandstelle für ländliche Bodenordnung" und wirbt für sich mit den Worten:

"Unsere Gesellschaft versteht sich als zuverlässiger und strategischer Partner aller hessischen Kommunen. Wir arbeiten haushalts- und vergaberechtskonform. Dabei unterliegt unsere Gesellschaft einer ständigen staatsaufsichtlichen Prüfung. Mehr als die Hälfte aller hessischen Kommunen nutzt bereits unser vielfältiges Dienstleistungsangebot zur Stärkung ihres Standortes im regionalen Wettbewerb. Wir freuen uns darauf, auch Ihre Kommune mit unserem Know-how rund ums Grundstück unterstützen zu dürfen! " Quelle [2]

Als Treuhänderin wird sie an Stelle des Eigentümers tätig.

Die HLG ist formal Eigentümerin der Kasernen, trägt aber kein Risiko. Die Stadt ist wirtschaftlicher Eigentümer der Kasernen und muss das Kostenrisiko tragen, zusätzlich muss sie die HLG bezahlen. So sieht es die Bodenbevorratungsrichtlinie vor, die Vertragsgrundlage zwischen Stadt und HLG ist.

Die HLG ist verpflichtet das ihr zu treuen Händen gegebene Eigentum zu schützen. Das Kasernengebäude U4 in der ehemaligen Ostpreußenkaserne war 2012 in einem ordentlichen Zustand an die HLG übergeben worden. Jetzt, fünf Jahre später, sind die Spuren des Vandalismus unübersehbar. Schutzmaßnahmen gegen diese Zerstörung hat die HLG offensichtlich nicht vorgenommen. Kein Zaun, keine Sicherung der Fensterscheiben, kein Rückschnitt des Buschwerkes, um das Gebäude besser einzusehen.

Für das Gebäude gibt es jetzt einen Kaufinteressenten. Die HLG berechnet den Verkaufspreis und reduziert ihn wegen der Zerstörungen, die sie selbst zu verantworten hat.  Eigentlich ist die HLG verpflichtet, einen kostendeckenden Verkaufspreis zu verlangen. Wenn dieser Preis am Markt nicht zu realisieren ist, ist sie verpflichtet, die Stadt als Eigentümerin darüber zu informieren, welche Kosten die Stadt deshalb zu übernehmen hat. Seit Jahren erfüllt die HLG diese Verpflichtungen nicht, stattdessen orientiert sie sich an einer Preistabelle, die die wachsenden Kosten nicht darstellt.
 

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Die Gefahr des Vandalismus ist der HLG schon lange bekannt. Den Abbruch der gegenüberliegenden Gebäude für mehrere 100-tausend Euro wurde gerade damit begründet, Vandalismus zu vermeiden.

Die HLG wird von einem Aufsichtsrat kontrolliert, in dem zwei hessische Staatssekretäre den Vorsitz bzw. die Stellvertretung haben. Staatssekretäre der Grünen aus dem Wirtschaftsministerium und aus dem Umweltministerium. Quelle [4]

Wie zu hören ist, überlegt der Magistrat, die HLG in Regress zu nehmen. Das wäre endlich einmal ein positives Zeichen, dass der Magistrat seiner Verantwortung gerecht wird.