HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Amtsgericht: Kein Anspruch auf Löschung eines Kommentars

AmtsgerichtSeit Februar 2008 berichtet der "Homberger Hingucker" über die Kommunalpolitik in Homberg. In dieser Zeit wurden zahlreiche Rechtsbrüche und Skandale aufgedeckt und veröffentlicht, die manch einer lieber im Verborgenen gehalten hätte. Verständlich, dass der Homberger Hingucker deshalb bei manchen nicht gern gesehen ist.

Drohungen mit Staatsanwalt und Gerichtsprozessen blieben nicht aus. Es gab berechtigte Beschwerden die schnell zu Korrekturen führten. Es gab aber auch Gerichtsprozesse gegen mich als Betreiber. Zwei Prozesse sind jetzt entschieden worden. In beiden Fällen wurde zugunsten des Homberger Hinguckers entschieden und damit zugunsten der Meinungs- bzw. Pressefreiheit.

Fall 1: Kommentar soll gelöscht werden

Der Kläger verlangte:
Die Löschung eines Kommentars, bzw. die Offenlegung der Adresse des Kommentators.
Außerdem wollte er erreichen, dass zukünftig keine Berichte oder Kommentare veröffentlicht werden, "welche den Namen des Klägers oder Hinweise auf die Person des Klägers enthalten".
Für den Fall der Zuwiderhandlung sollte ein Ordnungsgeld bis zur Höhe von 250 000,– € angedroht werden.

Der Kläger empfand die Kommentierung "Bock zum Gärtner, oder wie?", die im Zusammenhang mit seiner Person erfolgte, als "Schmähkritik", die nicht mehr durch die Meinungsfreiheit gedeckt sei.

Die Klage wurde vom Amtsgericht abgewiesen.

Das Gericht begründet seine Entscheidung:

     Bei der Redewendung handele es sich um ein gebräuchliches Sprichwort, das die Meinung ausdrückt, dass man jemanden für eine Aufgabe nicht geeignet hält. Dies ist eine Meinungsäußerung.

     Die Redewendung wurde im Zusammenhang mit der Diskussion einer Sachfrage benutzt, es ging nicht um die Herabsetzung einer Person. Auch polemische Meinungsäußerungen sind durch die Meinungsfreiheit geschützt.

     Ein Unterlassungsanspruch hinsichtlich der zukünftigen Namensnennung steht dem Kläger nicht zu.

     Hinsichtlich des Antrags, Namen und Adresse des Kommentators zu nennen, gilt das Zeugnisverweigerungsrecht. Das Recht der Meinungsfreiheit gewährleistet auch den Schutz des "Vertrauensverhältnisses zwischen Pressemitarbeiter und seinem Informanten".

     Solange wahrheitsgetreu berichet wird, steht auch kein Recht auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung zu.

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7 Kommentare zu “Amtsgericht: Kein Anspruch auf Löschung eines Kommentars”

  1. Klaus

    Na das halt ich ja mal für ne gute Entscheidung. Sollte der Glaube an das deutsche Recht doch noch nicht verloren sein? Ein Glückwunsch dem Blogbetreiber – nicht jeder würde so ein Theater durchstehen.

  2. Donnerschlag

    Das Recht ist auf ihrer Seite, herzlichen Glückwunsch Herr Schnappauf !
    Die Verlierer versuchen Sie herabzuwürdigen nicht umgekehrt!

  3. max

    Gut, dass die negativen Behaupungen gegen Sie nicht stimmen. Peinlich ist, dass die die sich lauthals über Sie beschweren dass auch noch vor Gericht bestätigt haben vollen und dann auch noch verlieren. Und zwar klar und deutlich. Stadträte sollten doch einschätzen können, wann eine Diffamierung vorliegt oder ihnen es einfach nicht gefällt was wahrhaftig durch den Hingucker herausgefunden wird, vielleicht wäre bevor man vor Gericht zieht ein anwaltlicher Rat sinnvoll gewesen. Das hätte den Klägern die Niederlage die nun offiziell ist erspart.

  4. Barolle

    Leider ist die Verwendung eines mit sehr negativen Merkmalen versehenen Spruches nicht obsolet.
    Aber jeder löffelt den Becher aus den er sich selbst gefüllt hat.

    Ein guter Christ einer in Homberg ansässigen Gemeinschaft oder Kirche würde bestimmt sagen:

    Und segne was du uns bescheret hast!

  5. Mahner

    Die Wahrheit und Wahrhaftigkeit hat mittlerweile in Homberg und Hessen einen schlechten Stand.

  6. Wisser

    Herr Schnappauf hat sich wohl erfolgreich gegen die Klagen welche gegen seine Person gerichtet waren verteidigt. Also gibt es auch Recht, oder ? Wahrscheinlich lagen hier die Rollen umgekehrt, Herr Schnappauf ist verklagt worden, Klage abgewiesen, Herr Wagner ist noch nicht verklagt worden, deshalb kann hier noch kein Recht angewandt werden.

  7. Barolle

    Weswegen sollte man den Bürgermeister verklagen?
    Wenn Landrat und RP keine disziplinaren Gründe sehen.
    Die Staatsanwaltschaft in Kassel scheinbar „Blinde Kuh“ spielt.
    Und doch alle rechtens ist, wie es der Stadtverordnetenvorsteher so sieht.

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