HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Sitzungsunterlagen und Protokolle müssen auf die Homepage

NiederschriftEinstimmig beschlossen die Stadtverordneten den Antrag der FWG. Sie fordern, dass die Tagesordnung zur Stadtverordnetenversammlung mit allen Erläuterungen und Anhängen rechtzeitig auf der Homepage der Stadt  veröffentlicht wird. Nach der Sitzung sollen ebenso die Niederschrift über den Sitzungsverlauf und die Beschlüsse im Internet zu finden sein.

Stefan Gerlach (SPD) verwies auf weitere Möglichkeiten das Internet zu nutzen:
    Bürgersprechstunde ohne extra ins Rathaus fahren zu müssen
    Mängelmelder: Bürger geben der Stadt Hinweise auf beobachtet Mängel
    Unterlagen über die großen Projekte der Stadt und deren Finanzierung veröffentlichen.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Damit ist jetzt der Magistrat in der Pflicht.
Mit der Niederschrift dieser Sitzung wäre der Startschuss.

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Das Protokoll der Stadtverordnetenversammlung muss innerhalb von sieben Tagen geschrieben und ausgelegt sein.
Eine Woche lang können danach die Stadtverordneten und die Mitglieder des Magistrat die Niederschrift einsehen. Einwände sind bis 5 Tage nach Ende der Auslegungsfrist möglich.

Die Fristen wären danach:
Stadtverordnetenversammlung 29. September 2011
Protokoll Einsicht vom 7. bis 14. Oktober.
Einwände sind möglich bis 19. Oktober.

Vorschläge waren schon lange formuliert
Bereits im Dezember 2009 wurden 30 Vorschläge für die Homepage formuliert, darin wurde ausdrücklich erwähnt, alle Sitzungsprotokolle zu veröffenlichen und ein Ideen- und Beschwerdemanagement einzurichten.
Von sich aus hat die Stadt aus den Vorschlägen in der Zwischenzeit einige realisiert, so die Veröffentlichung von Satzungen. Die nun beschlossenen Punkte bedurften des Antrags und Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung. In anderen Städten sieht man das als Bürgerservice an und braucht nicht erst einer Aufforderung.

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Dokumentation

Auszug aus der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung

(3) Die Niederschrift liegt ab dem siebten Tage nach der Sitzung für die Dauer einer Woche im Rathaus, Zimmer 3, zur Einsicht für die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und des Magistrats offen, gleichzeitig sind diesen Abschriften zuzuleiten.

(4) Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und des Magistrats können Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift innerhalb von fünf Tagen nach Ablauf der Offenlegung beim Vorsitzenden schriftlich erheben. Über fristgerechte Einwendungen entscheidet die Stadtverordnetenversammlung in der nächsten Sitzung.

(5) Zur Information der Bevölkerung wird der wesentliche Inhalt der Niederschrift in geeigneter Weise veröffentlicht, soweit er nicht der Verschwiegenheitspflicht unterliegt.


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