HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Kasernenkauf: Katze im Sack

Kasernengelände

In der kommenden Stadtverordneten-Versammlung soll "über den Erwerb" des Kasernengeländes beschlossen werden. Von "ausführlichen Informationen" in der vorletzten Sitzung kann keine Rede sein, geschweige denn von einer Erörterung solch einer weitreichenden Entscheidung. Zu dieser Sitzung mit den "ausführlichen Informationen" gab es keine schriftlichen Unterlagen. Das Einzige ist das Sitzungsprotokoll mit solchen Stilblüten "Die Entwässerung verläuft jeweils von oben nach unten."

Keine solide Berechnung
"Zur Zeit werden mögliche Einnahme- und Ausgabepositionen zusammengetragen. Diese Aufstellung wird zeitnah verteilt."
Schon dieser Satz zeugt davon, dass dem Bürgermeister nicht an ernsthafter Information der Stadtverordneten gelegen ist. Ohne Studium und Prüfung des des Zahlenwerkes ist eine Beschluss überhaupt nicht zu verantworten. Es wird auch keine Kosten- und Risikoberechnung sein, denn es sollen nur "mögliche Einnahme- und Ausgabenpositionen" zusammengetragen sein.

Verräterische Sprache
In den Amtsjahren des Bürgermeisters haben alle, die mit ihm häufiger zu tun hatten, gelernt, dass er anfängt,  sehr viele Worte zu machen, wenn er seine wahren Absichten verstecken will. In ungezählten Fällen hat er unter Beweis gestellt, dass er den Bürgern nicht die Wahheit sagt und sie mit Geschichten und schwammigen Begriffen versucht, einzulullen. Auch hier ist diese Sprachnutzung wieder zu erkennen.

"Es erscheint sinnvoll, folgenden Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung zu fassen:"
Er liefert keine Gründe, denn dazu müsste er Klartext reden und offen ausführen, was seine Pläne sind. Stattdessen nur schwammige Formulierungen "es erscheint sinnvoll".
Erinnert sei an die Sondersitzung im März in der er auch einen Beschluss für ein Gutachten herbeigeführt hat, dass er bereits zwei Monate vorher eigenmächtig und damit rechtswidrig in Auftrag gegeben hatte und das er den Stadtverordneten verschwieg. Hätte der Bürgermeister damals die Befugnis für die Auftragsvergabe gehabt, hätte er den Beschluss nicht gebraucht.

Anti-demokratich
Diese Vorgehensweise und die vielen in der Vergangenheit zeigen, dass der Bürgermeister von demokratischen Politikverständnis nichts hält. Beteiligung der Bürger, des Parlaments, offene Diskussion, offene Information sind für den Bürgermeister nur leere Begriffe, mit denen er Propaganda betreibt, die ihn aber nicht in seinem Handeln leiten. "Es muss demokratisch aussehen" hatte Ulbricht Ende der 40er Jahre gesagt, als er in der sowjetisch besetzen Zone die Macht übernahm. Gibt es einen Unterschied zu dem Vorgehen in Homberg? Auch hier haben wir es mit postdemokratischen Formen der Politik zu tun, das heißt Demokratie ist nur noch eine Fassade zur Legitimation, dahinter werden andere Interessen verfolgt.

Es wird jetzt an den Stadtverordneten liegen, ob sie in Homberg demokratische Verhältnisse duchsetzen und somit ihre Aufgabe Ernst nehmen.

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siehe auch:
Kasernengelände: Viel geredet, wenig gesagt

Foto: Ausschnitt aus Informationsblatt der Stadt

Dokumentation

Auszug aus der Erläuterung zum Punkt 12 der Stadtverordnetenversammlung am 15. Dez. 2011

Zu Punkt 12:
Beratung und Beschlussfassung über den Erwerb der Restfläche Dörnbergkaserne, der Gesamtfläche der Ostpreußenkaserne einschließlich Standortschießanlage, Teilfläche des Standortübungsplatzes außerhalb des Vogelschutzgebietes/FFH-Gebietes im Rahmen der Bodenbevorratung

Der Bürgermeister hat in der vorletzten Sitzung ausführlich darüber informiert und zur Zeit werden mögliche Einnahme- und Ausgabepositionen zusammengetragen. Diese Aufstellung wird zeitnah verteilt.
Es erscheint sinnvoll, folgenden Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung zu fassen:
Der Magistrat wird beauftragt

– den Grunderwerb (Gebäude- und Freiflächen, Restflächen DBK ein schließlich Feldwebelwohnhäuser, OPK, verfügbare Flächen Standort übungsplatz) mit der BIMA

– und gleichzeitig Verkauf und Vermietung der nachgefragten Flächen aufgrund vorliegender Kaufangebote umzusetzen,

– die weitere Bebauungsplanung aufgrund der vorliegenden Aufstellungsbeschlüsse

Bauleitplanung Dörnberakaserne:
Bebauungsplan Nr. 57; Änderung Nr. 111 zum Flächennutzungsplan

Bauleitplanung Ostpreußenkaserne:
Bebauungsplan Nr. 60; Änderung Nr. 124 zum Flächennutzungsplan

Bauleitplanung SO-Gebiet-Photovoltaikanlagen
südlich der Bahn: Bebauungsplan Nr. 61; Änderung Nr. 113 zum Flächennutzungsplan

Bauleitplanunq SO-Gebiet-Photovoltaikanlaaen
Bereich ehem. Standortschiessanlage: Bebauungsplan Nr. 62; Änderung Nr. 131 zum Flächennutzungsplan

voranzutreiben.

– Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, die Gründung einer Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft mbH zu prüfen und die notwendigen Beschlüsse vorzubereiten, und

– entsprechende Fördermittel EFRE Konversion zu beantragen.


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