HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Die Falle: Sonderprogramm Abwasser

Das Land Hessen stellte den Kommunen mit dem Sonderprogramm Abwasser 2006 auf Antrag Fördermittel für den Kanalbau zur Verfügung. Allerdings nicht die Mittel selbst, diese mussten auf einen Schlag am Kapitalmarkt aufgenommen werden. Das Land verpflichtete sich, einen Anteil Zins und Tilgungskosten zu übernehmen.

Ungewöhnliche Kreditaufnahmen
Warum sollte die Stadt Geld am Kapitalmarkt aufnehmen, dass sie zu dem Zeitpunkt gar nicht in der vollen Höhe für den Kanalbau einsetzten konnte? Normal wäre es immer dann Darlehen aufzunehmen, wenn sie für die Bezahlung der Investitionen gebraucht werden.
Mit dem Sofortprogramm Abwasser hatte die Stadt Geld für den Kanalbau aufgenommen, das sie zu dem Zeitpunkt gar nicht benötigte. Was damit tun?

Gesamtdeckungsprinzip hat Grenzen und Regeln
Bürgermeister Martin Wagner erklärt in der HNA, dass das Geld normal in den Hauhalt für alle Zahlungsvorgänge einsetzbar sei. Er führt das Gesamtdeckungsprinzip an. Bei einer einfachen Überlegung macht es auch Sinn, das Geld erst einmal zu verbrauchen bevor neue Kredite aufgenommen werden. Doch so einfach ist es nicht. Das Haushaltsrecht kennt feste Regeln. Zweckgebundene Gelder wie aus dem Sofortprogramm Abwasser hätten unschädlich für die Bezahlung andere Kanalbauarbeiten verwendet werden dürfen. Dann hätte für die jetzt fälligen Kanalbauarbeiten ein Kredit für Investionen aufgenommen werden können.

Das die für den Kanalbau aufgenommenen Gelder im laufenden Haushalt der vergangenen Jahre verbraucht wurden, führt jetzt zu einem Problem. Die zweckgebundenen Mittel sind für andere Zwecke ausgegeben worden. Jetzt fehlt das Geld für den Kanalbau, doch dafür ist es ja schon einmal aufgenommen worden.
Ob sich aus der missbräuchlichen Verwendung der Kanalbaugelder Rückforderungen ergeben, müssen die Juristen prüfen.

In der Falle
Die laufenden Kosten der Stadt können nur dann mit einem Kassenkredit bezahlt werden, wenn sichergestellt ist, dass bis zum Jahresende Einnahmen kommen, mit denen der Kassenkredit zurückgezahlt werden kann, denn der Kassenkredit dient nur der kurzfristigen Überbrückung. Für die Kosten des laufenden Verwaltungsbetriebs dürfen keine Kredite aufgenommen werden, nur für Investitionen.

Sonderprogramm: Ein Wahlkampf Manöver?
Es ist nicht anzunehmen, dass den Finanzfachleuten in der Landesverwaltung dieser Zusammenhang nicht von Anfang an klar war. Was könnte der Sinn gewesen sein, dieses ungewöhnliche Verfahren durchzuführen? Eine Vermutung: Die prekäre Finanzlage der Kommunen konnte so vor den Wahlen etwas beschönigt werden, die Kommunen hatten erst einmal Geld aus dem Programm. Dass die Gelder erst einmal in den laufenden Haushalt verwendet wurden nahm man in Kauf und damit auch die Probleme, die sich jetzt daraus ergeben.

Der Erhöhung des Kasssenkredit darf nur zugestimmt werden, wenn gleichzeitig ein Plan vorgelegt wird, aus dem nachprüfbar die Einnahmen bis zum Jahresende, die zum Ausgleich des Kassenkredits notwendig sind, nachgewiesen werden.

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3 Kommentare zu “Die Falle: Sonderprogramm Abwasser”

  1. Dirk-H. Pfalz

    Ob diese haushaltsrechtlichen Vorschriften, Kredit- und Darlehnsbedingungen allen Magistratsmitgliedern bekannt waren? Eigentlich ja, schließlich müßte die Verpflichtung als Ehrenbeamter einen Berufsbeamten verpflichten, sehr sorgfältig zu sein. Und MItglieder dieser Berufsgruppe gibt es ja im Magistrat. Haben sie versagt?
    Auf die abzugebenden Erklärungen und vorzulegenden Unterlagen darf man gespannt sein. Hoffentlich wird es nicht nur eine powerpoint-Darstellung

  2. Mahner

    Ist die zweckentfremdete Mittelverwendung die vom Staatssekretär nach dem Hessentag zugesagte finanzille Unterstützung? Was sagt denn das zuständige Ministerium dazu.
    Ein weiterer Aspekt kommt noch hinzu:
    Ich nehme Geld vom Land verprasse es. Und rufe dann nach dem Rettungsschirm und bin meine Schulden los. Wer bezahlt die Kanäle dann? Wieder muss das Land zahlen, aber das Land sind auch wir Homberger Bürger.
    Wenn ich öffentliche Mittel bekomme muss ich Rechnungen nachweisen, dass ich damit nicht was anderes mache. Gilt diese Regel nicht für die Kommunen.
    Mittlerweile komme ich mir vor, als ob ich in einer Bananenrepublik wohne.

  3. Mahner

    Dieser Link dürfte bei Klärung der offenen Fragen bezüglich der Zuweisung und Mittelverwendung interessant sein:

    https://www.hessen.de/irj/HMULV_Internet?cid=238953becd54868d70dc47b848682cc5

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