HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Zweifelhafte Informationen

Täuschte der Bürgermeister die Stadtverordneten?
Eine Mehrheit der Stadtverordneten hat sich am 4. April 2012 für den Ankauf von sogenannten Konversionsflächen zum Bau eines Solarparks entschieden. Grundlage waren Informationen, die der Bürgermeister vorlegte, nicht der Magistrat, der den Beschlussentwurf abgelehnt hatte.

Zweierlei Karten
Der Bürgermeister hat den Stadtverordneten eine Karte mit den Konversionsflächen der Stadt vorgelegt. Auch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) hat in ihrer Verkaufsbroschüre zu den hessischen Konversionflächen eine Karte der veröffentlicht. Die letzte Auflage stammt vom September 2011, also gerade einmal ein halbes Jahr alt. Von dieser als offiziell anzusehenden aktuellen Karte der Bima weicht die vom Bürgermeister vorgelegte Karte erheblich ab.

Bima Karte Konversion

Quelle: Konversion und mehr Chancen für Investitionen Interessante Objekte in Hessen und Rheinland-Pfalz 2011/2012, 3. Auflage 800 Stück Stand 09 / 2011, (Internetseite 16, Broschürenseite 31)

Konversionsflächen nach Bürgermeisterangaben

 

Freigelände außerhalb der Kasernen
In der Bima-Bröschüre ist das Gelände außerhalb des Kasernenzaunes nicht als Konversionsfläche ausgewiesen. Im Text heißt es:

"Das Areal wird von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken umschlossen."

Der Bürgermeister hat diese Flächen als Konversionsflächen ausgegeben,obwohl sie auch nach dem Augenschein nicht vorbelastet sind.

Entscheidungsgrundlage prüfen
Solange der Wahrheitsgehalt der vom Bürgermeister vorgelegten Unterlagen nicht zweifelsfrei bewiesen ist, muss von einer Täuschung der Stadtverordneten ausgegangen werden.
Ob ein Staadtverordneten-Beschluss gültig ist, der auf vorsätzlich falschen Informationen beruht, muss geprüft werden.

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