HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Gültigkeit des Bürgerbegehrens: Zu Protokoll

BlauweißZu Protokoll der Magistratssitzung am Donnerstag 23. August 2010, 17:00 Uhr, zu der die Vertrauenspersonen der Initiative für das Bürgerbegehren eingeladen worden waren.

 

Anfang des Protokolls

Für die Initiative waren die drei Vertrauenpersonen Dieter Fischer, Udo Mittendorf, Eckbert Siebert zum Tagesordnungspunkt "Bürgerbegehren für die Aufhebung des Kasernenkaufs" eingeladen.

Es erschienen Udo Mittendorf, Eckbert Siebert und Delf Schnappauf – als Vertreter für Dieter Fischer.

Vor Beginn fragte Bürgermeister Martin Wagner Herrn Schnappauf in welcher Funktion er erschienen sei, als Vertreter für den ebenfals eingeladenen Fraktionsvorsitzenden von Bündnis90/Die Grünen, Klaus Bölling (er war in Urlaub) oder als Vertreter der Initiative für das Bürgerbegehren, für Dieter Fischer. Herr Schnappauf erklärte, er nehme als Vertreter für die Initiatve an der Sitzung teil.

Bürgermeister Wagner eröffnete die Sitzung und stellte die beiden Juristen Stephan Gieseler vom Hessischen Städtetag und Herr Jörg Blum von der Anwaltszkanzlei Brach, Nottelmann, Börner & Partner, Kassel vor. Anschließend stellte er den beiden Juristen die Teilnehmer der Sitzung vor, Magistratsmitglieder, Fraktionsvorsitzende und Vertreter der Initiative für das Bürgerbegehren, dabei auch Herrn Schnappauf als Vertreter für Herrn Fischer.

Nach den Vorträgen der Juristen erklärten die Fraktionsvorsitzenden Stephan Gerlach (SPD) und Klaus-Thilo Kroeschell (CDU), dass sie von den Argumenten und Schlussfolgerungen der Juristen überzeugt seien und sie deshalb auch das Bürgerbegehren wegen formaler Fehler für unzulässig ansehen.

Inzwischen wurden die Kopien der Schreiben der beiden Anwälte verteilt.

Der eine formale Fehler sei die fehlenden Eindeutigkeit der Zuordnung bei der Nennung der Vertrauenspersonen und Stellvertretern. Nachdem dies als formaler Fehler vom Bürgermeister und den beiden Fraktionsvorsitzenden anerkannt war, hätten Sie gegen die Anwesenheit des Vertreters Schnappauf Einspruch erheben müssen. Das unterblieb.

Der Bürgermeister rief den Unterpunkt "Einräumung des rechtlichen Gehörs für die Initatoren des Bürgerbegerhrens" auf.
Herr Schnappauf äußerte sich für die Initiative und sagte: "Wir haben die beiden Rechtsmeinungen gehört. Wir werden sie prüfen und werden gemeinsam entscheiden wie wir rechtlich weiter damit verfahren."

Gegen diese Stellungnahme des Stellvertreters Schnappauf wurde ebenfalls kein Einspruch vom Sitzungsleiter, Bürgermeister Wagner, vorgetragen.

Delf Schnappauf, 2.9.2012

Ende des Protokolls

Konkludentes Handeln
dieser Ausdruck bezeichnet ein schlüssiges Verhalten, bzw. eine stillschweigende Willenserklärung.

"Konkludentes Handeln (lat. concludere „folgern“, „einen Schluss ziehen“) (auch schlüssiges Verhalten, stillschweigende Willenserklärung oder konkludente Handlung) liegt im Rechtsverkehr vor, wenn jemand seinen Willen stillschweigend zum Ausdruck bringt und der redliche Empfänger hieraus auf einen Rechtsbindungswillen schließen darf, sodass ein Vertrag auch ohne ausdrückliche Willenserklärung zustande kommen kann." Quelle

Indem der Sitzungsleiter Bürgermeister Wagner als auch die beiden Fraktionsvorsitzenden die Teilnahme eines Stellvertreters zugelassen haben und nicht dagegen Einspruch erhoben haben, haben sie stillschweigend anerkannt, dass sie diese Stellvertretung anerkannten. Sie haben auch nicht gegen die Stellungnahme beim rechtlichen Gehör durch den Stellvertreter Einspruch erhoben. Damit haben sie durch ihr Verhalten gezeigt, dass sie diese Stellvertreterfunktion anerkennen.

Der behauptete formale Fehler im Antrag des Bürgerbegehrens ist somit nicht gegeben.

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Ein Kommentar zu “Gültigkeit des Bürgerbegehrens: Zu Protokoll”

  1. Fuffziger

    Was bitte ist ein „falscher Fuffziger“ im Sprachgebrauch?

    Am 23. August die eindeutige Feststellung:
    „unzulässig“

    6 Tage später erklärt Herr Gerlach am 29. August 2012 in einer Pressemitteilung:

    „Die Homberger SPD-Fraktion befürwortet die Durchführung eines Bürgerentscheides zum Ka- sernenankauf. Wenn 2000 Bürger signalisieren, bei dieser Entscheidung mitwirken zu wollen, dann ist das ein klarer politischer Auftrag für das Parlament. Sollte es machbar sein, wird die SPD für ein Bürgerbegehren stimmen.“

    Am Besten geschieht dies durch einen Bürgerentscheid sowie durch eine frühzeitige, umfassende Informationspolitik. Hierfür wird sich die SPD Fraktion einsetzen.

    Nach der aktuellen Rechtslage wird es möglicherweise auch dann kein Bürgerbegehren geben können, selbst wenn das Parlament am Donnerstag dafür stimmen sollte.

    https://spdnet.sozi.info/hessen/schwaeder/svhombg/dl/PM_BBeg_3.pdf

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