HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Akteneinsicht zur HLG

 

SPD und Grüne beantragen einen Akteneinsichtsausschuss Hessische Landgesellschaft.

Ein Akteneinsichtsausschuss kann nur die Akten der Stadt einsehen, nicht die Unterlagen einer Privatfirma wie die HLGmbH.

HLG ist Dienstleister – Magistrat ist Auftraggeber
Die HLG kann alle Vorwürfe leicht kontern. Sie führt nur eine Dienstleistung im Auftag der Stadt durch. Der Akteneinsichsausschuss muss deshalb prüfen, ob der Magistrat seine Pflichten erfüllt hat. Hat der Magistrat dem Grundstücksverkauf an den Stadtverordneten Althaus zugestimmt? Hat der Magistrat über den Kaufpreis und die Bedingungen der Grundstücke entschieden?

HGO §50, Abs. (2) Die Gemeindevertretung überwacht die gesamte Verwaltung der Gemeinde und die Geschäftsführung des Gemeindevorstands, insbesondere die Verwendung der Gemeindeeinnahmen. Sie kann zu diesem Zweck in bestimmten Angelegenheiten vom Gemeindevorstand in dessen Amtsräumen Einsicht in die Akten durch einen von ihr gebildeten oder bestimmten Ausschuss fordern;[…]

Im Detail muss geprüft werden:

   Ist der Magistrat umfassend informiert worden oder hat der Bürgermeister am Magistrat vorbei entschieden?

   Hat die Mehrheit des Magistrats Informationen über die Arbeit der HLG und alle damit zu sammenhängenden Fragen eingefordert?

   Hat der Magistrat oder einzelne Mitglieder Kenntnis über möglicherweise strafrechtlich relvante Sachverhalte gehabt und trotzdem diesen zugestimmt oder sie gebilligt?

Bevor man von den Pflichten der HLG spricht, ist von den Pflichten des Magistrats und des Bürgermeisters zu sprechen. Alle Mitglieder des Magistrats haben rechtlich den Beamtenstatus aus dem sich besondere Treupflichten ergeben. Bei Pflichtverletzung haben sich die Magistratsmitglieder – sofern sie zugestimmt haben, was sich aus dem Protokoll ersehen lässt – auch persönlich zu verantworten, was bis zu persönlicher Haftung für Schäden reichen kann.

Stadtparlament entscheidet über die Finanzen
Wenn Grundstücke zu billig verkauft werden, fehlt das Geld um damit die Kosten zu decken. Aus dem städtischen Haushalt sind später alle bei der HLG aufgelaufenen Kosten zu zahlen. Die Kaufentscheidungen von heute belasten den städtischen Haushalt von morgen und damit den Steuerzahler. Dafür sind die Stadtverordneten verantwortlich. Sind sie über die Folgen wahrheitsgemäß und umfassen informiert worden?

Die Herstellung der Infrasstruktur im Kasernengelände war vor der Kaufentscheidung mit 1,8 Mio. Euro angegeben, im Fördermittelantrag war ein fast doppelt so hoher Betrag ausgewiesen worden. Darüber sind die Stadtverordneten bis heute nicht informiert worden.
War die Angabe von 1,8 Mio. Euro, die von den Unger Ingenieuren stammt, so falsch berechnet worden? Fehlt dem Büro der ausreichende Sachverstand oder war es eventuell nur ein gewünschtes Gefälligkeitsgutachten?

Verantwortung der HLG
Die HLG ist zwar eine privatrechlich organisierte GmbH, sie ist aber auch die Treuhandstelle für die Bodenordnung im ländlichen Raum. Sie unterliegt der Staatsaufsicht. Im Aufsichtsrat sitzen Vertreter der Ministerien, der Landrat des Schwalm-Eder-Kreises und von Banken.
Von einer Treuhandstelle kann man erwarten, dass sie Recht und Gesetz beachtet.
Wieso hat die HLG den Kaufvertrag mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben abgeschlossen, obwohl die Entscheidung über die Gültigkeit des Bürgerbegehrens noch nicht vorlag? Die HLG hat trotz des schwebenden Verfahren mit dem Kaufvertrag Tatsachen geschaffen hat und sich gegen das Bürgerbegehren verhalten.

Antragsteller SPD?
Dass die SPD jetzt den Antrag auf Akteneinsicht stellt, verwundert, wenn man an die Aussagen der SPD-Fraktion vom Juni 2012 denkt. Damals hieß es:

Mit Unterstützung des Stadtbauamtes und der Hessischen Landgesellschaft konnte zudem ein belastbarer Zukunftsplan für die Konversion erarbeitet werden. Dazu gehört u.a. auch eine Liste mit abgeschlossenen Vorverträgen, in denen sich Homberger Unternehmen zum Ankauf und zur Umnutzung großer Kasernenflächen verpflichtet haben.

In der sozial-demokratischen Fraktion wurde daher entschieden, die aktive Erschließung und Vermarktung dieses neuen Gewerbe- und Industrieparks voranzutreiben. Ziel ist neben der Ansiedlung expandierender regionaler Unternehmen, denen hier kostengünstig Flächen und Gebäude mit moderner Infrastruktur bereitgestellt werden sollen,

Für Homberg ist dies eine große Chance, mit relativ geringem Investitionsaufwand unter Nutzung erheblicher Fördermittel das Angebot an Industrie- und Gewerbeflächen zu erweitern. Auf diese Weise können in den nächsten Jahren zahlreiche Arbeits- und Ausbildungsplätze in der Kreisstadt neu entstehen.

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DOKUMENTATION

Homberg (Efze), 10.04.2013
Antrag: Akteneinsichtsausschuss Hessische Landgesellschaft mbh (HLG)

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
wir bitten darum, über nachfolgenden Antrag in der nächsten Stadtverordnetensitzung abstimmen zu lassen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Einrichten eines Akteneinsichtsausschusses Hessische Landgesellschaft mbH (HLG).

Auftrag des Ausschusses ist die Prüfung der vertragsgemäßen Pflichten seitens der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG) bzgl. der mit der Stadt Homberg (Efze) geschlossenen Verträge, deren Erfüllung bzw. Nichterfüllung, der vertraglich vereinbarten Rechte, Pflichten und Fristen sowie insbesondere der Preisgestaltung bei der Veräußerung städtischer Grundstücke und Gebäude. Dabei soll auch untersucht werden, wie die Abstimmung mit der Stadt Homberg bzgl. der Konversionsabwicklung erfolgte und ob die vereinbarten Genehmigungsprozesse sowie Informationspflichten vor Vertragsabschlüssen eingehalten wurden.

Begründung:
Aus den Abschlussberichten des "Akteneinsichtsausschusses Konversion" ergeben sich weitere Fragen bezgl. der Rolle der HLG bei der Grundstücksvergabe im Bereich der Konversionsflächen. Weiterhin ergeben sich daraus resultierend auch Fragen bezgl. der anderen bestehenden Verträge zwischen HLG und Stadt und der daraus abzuleitenden Rechte und Pflichten der HLG.
Aus den o.g. Berichten ergeben sich weiterhin Fragen begzl. der Preisfindung für in der Bodenbevorratung durch HLG befindlichen Flächen und der Verdacht, dass der Stadt Homberg (Efze) aufgrund der nicht nachvollziehbaren Preisgestaltung zu Gunsten der Käufer (Berichte o.g. Akteneinsichtsausschuss bezgl. der Flächen Hucke/Althaus) ein erheblicher materieller Schaden entstanden sein könnte.

Stefan Gerlach für SPD, Klaus Bölling für Bündnis90/Die Grünen

 


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