HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Ist der Kaufvertrag der Messepark Homberg GmbH überhaupt schon rechtswirksam?

Der Kaufvertrag für die Gebäude und Grundstücke in der Dörnbergkaserne ist zwar am 8. Oktober 2012 vom Ehepaar Althaus und von Thomas Hucke unterschrieben worden. Eigentümer sind sie aber erst dann, wenn alle notwendigen Zustimmungen vorliegen, erst wenn sie im Grundbuch eingetragen sind.

HLG war noch im Januar 2013 Eigentümerin
Bürgermeister Martin Wagner antwortete auf eine Anfrage, dass die Miete für die Abifete im Januar 2013 an die Hessische Landgesellschaft (HLG) gegangen ist. Also war die HLG zu diesem Zeitpunkt noch Eigentümerin. Damit waren auch der Bürgermeister/HLG Vermieter und Verantwortliche für den Veranstaltungsort. Der Bürgermeister war damit Vermieter und Prüfer der Sicherheit in eigener Sache.

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung fehlt
Verträge der Stadt mit Stadtverordneten müssen von der Stadtverordnetenversammlung genehmigt werden. So schreibt es die Hessische Gemeindeordnung vor.

HGO § 77
(2) Verträge der Gemeinde mit Mitgliedern des Gemeindevorstands und mit Gemeindevertretern bedürfen der Genehmigung der Gemeindevertretung, es sei denn, dass es sich um Verträge nach feststehendem Tarif oder um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt, die für die Gemeinde unerheblich sind.

Der Kaufvertrag ist von den Stadtverordneten bisher noch nicht genehmigt worden. Damit kann der Kaufvertrag noch nicht rechtswirksam sein.

Stadtverordnete sind für die Finanzen der Stadt verantwortlich
Die Stadt hat das Kasernengelände für 1,3 Mio. Euro gekauft und die Verpflichtung zur Herstellung der Infrastruktur übernommen, die sich nach dem derzeitigen Kenntnisstand auf 7,8 Mio. Euro belaufen werden.
Mit den Verkaufserlösen aus den Grundstücken sollen die übernommenen Verpflichtungen finanziert werden. Je billiger die Grundstücke verkauft werden, desto weniger trägt der Verkauf dazu bei die Kosten zu decken. Für die Bürger bleibt mehr für die Infrastruktur zu zahlen.

Aus der Verantwortung der Stadtverordneten ergibt sich die zweite zwingende Notwendigkeit über die Kaufverträge zu entscheiden, da sie für die Finanzen verantwortlich sind.

Über das  Bürgerbegehren hat das Verwaltungsgericht noch nicht entschieden
Wenn das Gericht zugunsten des Bürgerentscheids entscheidet, ist die Stadt verpflichtet einen Bürgerentscheid durchzuführen. Ein Bürgerentscheid hätte große Chancen die notwendige Beteiligung zu finden. Den Bürgern ist inzwischen deutlich, dass sie die Last zu tragen haben und werden. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass der Kasernenkauf von den Bürgern abgelehnt wird.

Wenn dieser Fall eintritt, bekommen Juristen viel Arbeit. Die jetzigen Grundstückskäufer könnten die Verträge mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) abschließen. Die Stadt müsste aber nicht die Verpflichtungen für die Infrastruktur übernehmen. Die Infrastrukturkosten müssten in einem solchen Fall von den Grundstückskäufern getragen werden.

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Ein Kommentar zu “Ist der Kaufvertrag der Messepark Homberg GmbH überhaupt schon rechtswirksam?”

  1. Distanzbetrachter

    @dms

    Der Artikel spricht Klartext.

    Frage bzgl. Verwaltungsgericht:

    Da die Entscheidungsfindung zum Bürgerentscheid schon seit einiger Zeit aussteht und es wahrscheinlich so schnell (bis Ende des Jahres???) zu keiner Entscheidung kommen wird, gewinnt ein Wort immer mehr an Bedeutung. Bestandsschutz…

    Könnte dieser auch hierbei zutreffen…?   …und, kann das Urteil auch angefochten werden…?

     

     

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